Verschärftes Verkehrsrecht

— 28.02.2006

Bußgeld am Bahnübergang

Wenn der Zug kommt, besteht für Autofahrer erhöhte Gefahr. Noch schnell rüberhuschen? Das bringt künftig Fahrverbot und höhere Geldbuße.
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Von Roland Bunke 
Schienenfahrzeuge haben Vorrang
Zum 1. Mai werden die Strafen für Verstöße an Bahnübergängen deutlich verschärft. Autofahrer, die gegen ihre Wartepflicht verstoßen, können dann sogar mit Fahrverboten bestraft werden.

Grundsätzlich schreibt Paragraph 19 der StVO vor: Schienenfahrzeuge haben Vorrang auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz, auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild steht "Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" oder "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang".

Die Verkehrsteilnehmer dürfen sich solchen Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Bei Verstößen gilt: Wer am Bahnübergang nicht stoppt, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert, zahlt 50 Euro Bußgeld und kassiert drei Punkte.
Bis zu drei Monate Fahrverbot
Wartepflicht vor dem Andreaskreuz besteht, wenn ein Zug in Sicht kommt oder wenn er seine Durchfahrt mit Signaltönen ankündigt. Das gilt auch, wenn außer dem Andreaskreuz keine weitere Sicherung (Lichtzeichen, Schranken) vorhanden ist.

Außerdem muß der Autofahrer anhalten, wenn rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden, die Schranken sich senken oder ein Bahnbediensteter Halt gebietet (siehe Foto). Wer trotzdem fährt, wird künftig mit einem Fahrverbot von einem Monat bestraft, bekommt drei Punkte und zahlt 150 Euro Bußgeld. Bislang waren auch in diesen Fällen nur 50 Euro und drei Punkte fällig. Wer gar eine geschlossene Halbschranke umfährt, geht künftig sogar drei Monate zu Fuß, bekommt vier Punkte und zahlt 450 Euro. Radfahrer und Fußgänger zahlen dafür 225 Euro Strafe.

Außerdem gilt: Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw-Züge und Caravan-Gespanne haben außerorts auf Straßen, auf denen sie von mehrspurigen Fahrzeugen überholt werden können und dürfen, schon direkt nach der einstreifigen Bake zu warten. Wenn der Bahnübergang wegen des Verkehrs nicht zügig und ohne Aufenthalt überquert werden kann, muß auch vor dem Andreaskreuz gewartet werden.
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