Versicherung
— 16.07.2007Wie viel Schutz ist nötig?
Bei den Autoversicherungen zählen der Preis und die Leistungen. Die lassen sich jetzt gegen Zuschlag deutlich erweitern – oder aber zum Sparpreis verringern.
ANZEIGE
Hier geht es zum großen Versicherungsvergleich von autobild.de!
Die Deckungserweiterung kann zur Police gewählt werden. Die Kosten dafür berechnen sich, wie üblich, nach Automodell, Standort und Schadenfreiheitsrabatt. Beispiel: Ein Golf V 1.6 (Berlin, auf 50 Prozent) verteuert sich in der Vollkasko von 327 auf 359 Euro, also um knapp zehn Prozent. Erwägenswert ist der Extra-Schutz vor allem für Halter hochwertiger Neuwagen. Doch es geht auch anders: Ein Basisschutz lässt sich abspecken – um zusätzlich zu sparen. Die Kasko-Kosten für den Golf sinken dann von 287 auf 271 Euro oder um knapp sechs Prozent. Empfehlenswert ist das also nur für Fahrer, die mit jedem Euro rechnen. Denn im Gegenzug verzichten sie auf Leistungen, etwa die freie Werkstattwahl oder die Zahlung für Schäden an Autoausrüstung und Zubehör im Wert von über 1000 Euro. Ein Schutzbrief ist sinnvoll für Fahrer, die ihr Auto nicht nur am Heimatort bewegen. Wer viel ins Ausland fährt, sollte seine Versicherung nach dem Extra "Auslandsschadenschutz" fragen. Damit zahlt die eigene Versicherung auch bei einem fremdverschuldeten Unfall. Tipp: Einen Überblick von Kosten und Leistungen der Versicherungen bietet der große Tarifvergleich bei autobild.Hier geht es zum großen Versicherungsvergleich von autobild.de!
Der Diebstahl während einer Probefahrt, die Unterschlagung eines Wagens oder die Bezahlung mit einem ungedeckten Scheck sind in der Teilkasko üblicherweise ausgeschlossen. Für zerstochene Reifen zahlt die Vollkasko in der Regel nicht. Grob fahrlässig verursachte Schäden, etwa durch Überfahren einer roten Ampel, sind in der Kasko nicht versichert. Fahren unter Alkoholeinfluss ist in der Kasko nicht gedeckt. Bei Betriebsschäden, etwa durch das Lösen von Teilen oder Ladung, zahlt die Kasko nicht. Rennveranstaltungen sind – sofern nicht anders vereinbart – von der Deckung ausgeschlossen. Schäden durch innere Unruhen sind nicht gedeckt. Gewalttätige Demonstrationen wie jüngst in Rostock werden aber noch nicht als Unruhen gewertet.
Mehr zum Thema
Social Media
Diesen Artikel
Diesen Artikel