Versicherungen finanziell in Not — 26.07.2010

Rettung für Versicherte

Was passiert mit Kunden der angeschlagenen niederländischen Vesicherungen Ineas und LadyCarOnline? Verbraucherzentralen geben jetzt Entwarnung. Auch AUTO BILD hat Tipps für Betroffene.

Wenn Versicherer zum Sicherheitsrisiko werden: Die Internet-Assekuranzen Ineas und LadyCarOnline aus den Niederlanden sind finanziell am Ende. Ein Notverwalter regelt derzeit europaweit die Geschäfte der Muttergesellschaft International Insurance Coorperation (IIC). Auch 50.000 deutsche Haftpflicht- und Kasko-Kunden bangen derzeit um ihren Versicherungsschutz und mögliche Schadensregulierungen. Sie können jetzt aufatmen. Die Verbraucherzentralen und der ADAC weisen auf ein Sonderkündigungsrecht (unbedingt schriftlich!) hin. Überbezahlte Prämien könnten zurückgefordert werden, heißt es.

Direkte Hilfe: Kfz-Versicherungsvergleich

Das Problem: Andere Versicherungen könnten eine Aufnahme ohne Kündigungsbestätigung verweigern. Mehrere Direktversicherer in Deutschland bieten jedoch trotz unklarer Lage schnellen und unkomplizierten Versicherungsschutz an. So  bietet unter anderem das Vergleichsportal Aspect Online eine Lösung an. Hilfe bei der Suche nach der günstigsten Kfz-Versicherung bietet auch der große Versicherungsvergleich von autobild.de. Wichtig: Gleich nach Abschluss der neuen Versicherung die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer der Kfz-Zulassungsstelle mitteilen! Außerdem muss laut ADAC beim neuen Versicherer erneut eine Prämie bezahlt werden, um Versicherungsschutz zu erhalten.

Übersicht: Alles zum Thema Kfz-Versicherung

Und das passiert im Schadensfall: Während der Notregelung springt bei Haftpflichtschäden die Verkehrsopferhilfe als Garantiefonds ein. Allerdings drohen bei einer tatsächlichen Insolvenz der Ineas/LadyCarOnline Rückforderungen von bis zu 2500 Euro. Die genaue Vorgehensweise erfahren Sie hier. Bei Kasko-Schäden besteht indes kein Anspruch auf Entschädigung aus einem Garantiefonds. Auch die direkte Direktabwicklung zwischen Werkstatt und Versicherung funktioniert nicht. Dennoch sollte auf jeden Fall eine Schadensmeldung, um einen Regulierungsanspruch nicht vollständig zu verlieren, wie die bayerische Verbraucherzentrale mitteilte.

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26.07.2010, 12:55Uhr

Überbezahlte Prämien könnten zurückgefordert werden...

Aber genau das ist das Problem: bei der abzusehenden Insolvenz gehen auch die flöten!
Die INEAS zahlt nicht. Ich warte seit Juni auf Rückzahlung, und werde nur mit dem Hinweis auf die Zwangsverwaltung und FAQ's vertröstet!
Im übrigen halte ich einen "Garantiefonds" mit Rückforderungsmöglichkeit von bis zu 2.500 Euro für eine Frechheit! Zum einen gehört so was öffentlich gemacht und geändert! Was sagt eigentlich die BAFIN dazu?

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