Versicherungswechsel

— 24.02.2004

Es ist nie zu spät

Kündigungstermin für die Kfz-Versicherung ist der 30. November! Verpasst? Keine Panik, es gibt noch mehr Gelegenheiten, die Autoversicherung zu kündigen.
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Drei außerordentliche Chancen
Zum 30. November kann jede Kfz-Versicherung gekündigt werden – regulär und ohne weitere Angabe von Gründen. Doch auch nach diesem Termin ist niemand auf seine bisherige Versicherung festgelegt. Denn dann gibt es immer noch drei besondere, so genannte außerordentliche Kündigungsgründe, wenn sich der bisherige Vertrag ändert.

Erste Möglichkeit: Wenn die Versicherungen – wie nicht selten – Ende des Jahres die Beiträge erhöhen. Egal, ob wegen einer Änderung der Tarife oder der Zuordnung zu den Regional- oder Typklassen erhöht wird, kann der versicherte Autofahrer innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung kündigen. Die Kündigung wird wirksam zu dem Zeitpunkt der Beitragserhöhung, in der Regel zum 1. Januar des Folgejahres.

"Wenn Ihr alter Versicherer auch nur einen Teil Ihrer Kfz-Versicherungsbeiträge – Haftpflicht-, Kasko- und/oder Insassenunfall – erhöht, haben Sie dieses außerordentliche Kündigungsrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich letztlich auch der Gesamtbeitrag erhöht", so Bernd Schmitz, Versicherungsexperte der ONTOS. Also auch bei gleicher Summe, aber veränderter Aufsplittung der Teilbeträge. Es kann der von der Beitragserhöhung betroffene Vertragsteil aber auch der Gesamtvertrag gekündigt werden.
Grundlos wechseln – das wird teuer
Zweite Chance: Bei Abmeldung des Fahrzeugs. Die Versicherung endet, sofern das Fahrzeug verkauft wurde. Aber: Bei einer kurzfristigen Abmeldung und bei einer danach durchgeführten Wiederzulassung ist ein Versichererwechsel innerhalb der Versicherungsperiode nicht möglich.

Dritte Option: Außer der Reihe kann auch nach einem selbstverschuldeten Unfall oder Schaden gekündigt werden. Versicherung und Versicherter haben dann die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Anerkennung (oder Verweigerung) der Entschädigung zu kündigen. Aber Achtung! Die Versicherung hat Anspruch auf die volle Jahresprämie bei einer Kündigung durch den Versicherten. D.h.: Wer sofort kündigt, verliert seinen Versicherungsschutz für das Auto und zahlt trotzdem die Restbeiträge bis zum Ende der Versicherungsperiode – in der Regel bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Deshalb in jedem Fall mit Frist bis Jahresende kündigen, damit nicht eine zweite Versicherung abgeschlossen werden muss.
Diese dritte Möglichkeit ist keine wirkliche Alternative zur regulären Kündigung zum 30. November.

In allen Fällen gilt: Wer kündigt, sollte in seinem Schreiben die Versicherungsschein-Nummer und das amtliche Kennzeichen angeben. Zur Sicherheit und als Bestätigung am besten die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein schicken.
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