Vorschlag der CDU
— 10.01.2008Fahrverbot für Kleinkriminelle
Neuer Gesetzesentwurf: Ab sofort sollen auch kleine Straftaten wie Beleidigung oder Diebstahl ein langes Fahrverbot nach sich ziehen – selbst wenn kein Auto im Spiel war.
Christoph Frank, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, räumt Lüdemanns Vorhaben kaum Praxisrelevanz ein. Strafen mit Denkzettel-Charakter hätten bei Tätern nur selten einen Lerneffekt. Zudem seien die Folgewirkungen derart langer Fahrverbote schwer abzuschätzen, so der Oberstaatsanwalt. "Ein Richter wird sich deshalb zweimal überlegen, ob er die von potenziellen Arbeitgebern häufig geforderte Mobilität so massiv einschränkt." Der Gesetzentwurf soll noch im Januar im Rechtsausschuss des Bundesrats diskutiert werden. Finden Sie Fahrverbote für Kleinkriminelle sinnvoll? Stimmen Sie auf unserer Homepage ab!

































