VW-Gesetz — 06.06.2008
Brüssel stärkt Porsche im VW-Machtkampf
Im Streit um das VW-Gesetz geht die EU-Kommission erneut gegen die Sonderstellung Niedesachsens vor. Ein Verfahren wurde eingeleitet. Kritik gab es von der Bundesregierung, Zustimmung von Porsche.
Porsche zeigt sich mit der EU-Entscheidung zufrieden
Das Gesetz, das Ende der 60er-Jahre eingeführt wurde, ist bereits seit Jahren stark umstritten. Gewerkschaften und führende SPD-Vertreter kritisierten die EU-Kommission für ihr Vorgehen, Wirtschaft und Teile der CDU dagegen begrüßten die Drohung aus Brüssel. Das VW-Gesetz sei "Ballast im internationalen Wettbewerb", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Werner Schnappauf. Auch Porsche reagierte mit Genugtuung auf die Nachricht aus Brüssel: "Die EU-Kommission bestätigt unsere Rechtsauffassung", sagte ein Unternehmenssprecher. Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) unterstützte die Haltung des Sportwagenbauers: "Für eine Privilegierung des Staates als Aktionär besteht kein Anlass", sagte er.
EU-Kommission übt Kritik am Vetorecht Niedersachsens
Das VW-Gesetz sichert dem Land Niedersachen und den Gewerkschaften weit reichenden Einfluss. Unter anderem können richtungsweisende Beschlüsse auf der Hauptversammlung nur mit einer Mehrheit von 80 Prozent beschlossen werden. Üblich ist ein Quorum von 75 Prozent. Niedersachsen verfügt über 20 Prozent der VW-Aktien und somit über ein Vetorecht. Die Neufassung, die das Kabinett in der vorigen Woche beschloss, tastete Niedersachsens Privileg nicht an. Stattdessen wurde nur das Höchststimmrecht von bisher 20 Prozent aufgehoben. Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy kritisierte die Bundesregierung.Es könne "einfach nicht sein, dass eine Regierung in einem Unternehmen mitmischen kann aufgrund von Rechten, die nicht mit dem Stimmrechtsanteil übereinstimmen", sagte ein Sprecher McCreevys. Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) forderte eine industriepolitische Lösung: So solle das Land Niedersachsen seinen VW-Anteil auf 25 Prozent aufstocken. "Dann kann uns egal sein, welche Rechtsauffassungen die Kommission vertritt." Das Justizministerium teilte mit, die Kommission habe bislang lediglich um eine Mitteilung gebeten, was die Regierung bislang unternommen habe, um die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umzusetzen. "Es gibt eine zweimonatige Frist, und die Bundesregierung wird innerhalb dieser Frist antworten", sagte eine Sprecherin.

































