Was tun beim Wildunfall?

— 21.04.2004

Wildes Treiben mit bösen Folgen

Was tun beim Wildunfall?
Achtung, Wildwechsel: Im April und Mai herrscht wieder erhöhte Unfallgefahr, Zusammenstöße können tödlich enden!
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Der Frühling hat es in sich. Nicht nur Zweibeiner werden von Gefühlswallungen heimgesucht, naturgemäß packt es auch vierbeinige Waldbewohner. Denn nach der Brunftzeit (Oktober bis Januar) steigt im April und Mai das Wildunfallrisiko wieder an – in der Zeit der Revierkämpfe. Dabei kommen sich immer wieder Tier und Mensch ins Gehege: Mehr als 30 Autofahrer werden pro Jahr bei Wildunfällen getötet, etwa 1500 zum Teil schwer verletzt. Die Sachschäden werden auf rund 400 Millionen Euro geschätzt.

Nach ADAC-Untersuchungen passieren Unfälle mit Wildtieren vor allem in der Nacht sowie in der Morgen- und Abenddämmerung. Meist auf wenig befahrenen Landstraßen. Obwohl Auto- und Motorradfahrer oft nur wenig Chancen haben, Wildunfälle zu vermeiden, kann richtiges Verhalten die Folgen reduzieren. Wichtigster Tipp: unbedingt die Wildwechsel-Beschilderungen beachten. An diesen Stellen sollte das Tempo deutlich verringert werden. Schon ein Crash mit einem Hasen erzeugt bei 100 km/h einen Aufpralldruck von 125 Kilo; ein 20 Kilo schweres Reh bringt es sogar auf eine halbe Tonne – so ein Aufschlag kann das Auto zerreißen. Nachts und bei Nässe kann Tempo 80 schon zu viel sein.

Zweiter wichtiger Hinweis: Ein Tier kommt selten allein, oft muss mit Nachfolgern oder einem ganzen Rudel gerechnet werden. Die Tiere verlassen die Fahrbahn nicht immer auf dem kürzesten Weg, flüchten unkontrolliert vor dem Fahrzeug oder sind so verstört, dass sie sogar auf die Fahrbahn zurückspringen und im Scheinwerferlicht stehen bleiben. Dann gilt: auf keinen Fall panisch ausweichen, wenn das Risiko besteht, gegen einen Baum zu prallen, im Straßengraben zu landen oder den Gegenverkehr zu gefährden. In solchen Fällen nur bremsen, wenn kein Auffahrunfall durch den Hintermann droht. Wenn Tiere auf der Straße stehen und die Fahrbahn sonst frei ist: anhalten, hupen und abblenden, damit das Wild einen Fluchtweg finden kann. Falls es doch zum Zusammenstoß kommt:

• Warnblinkanlage einschalten und die Unfallstelle absichern, anschließend die Polizei alarmieren • Überfahrene Tiere auf keinen Fall mitnehmen (Wilderei) • Muss das Tier aus der Gefahrenzone gezogen werden, sollten Handschuhe benutzt werden (Tollwutgefahr) • Den Schaden innerhalb von sieben Tagen der Kaskoversicherung melden. Als Wildunfälle gelten oft nur Kollisionen mit Haarwild (Rehe, Wildschweine und Hasen; jedoch keine Vögel, Hunde oder Katzen); Definitionen finden sich dazu in den Kaskobedingungen der Autoversicherung.
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