Zum Glück nur ein Symbolfoto: Dieses Mercedes-T-Modell von 1985 wird der Umweltprämie sicher nicht geopfert.
Was sagen die Autofahrer zur Abwrackprämie? AUTO BILD hat die Halter älterer Fahrzeuge befragt. Mit sehr unterschiedlichem Resultat. Ingried Ewert z.B. fährt einen VW Golf 1.3, Bj. 1990, 119.000 km gelaufen. Für sie ist die Umweltprämie "unnütz – so sorgenlos wie mein Golf läuft doch keiner.“
Für Kai-Uwe Blum ist die Umweltprämie "die staatliche Förderung einer idiotischen Wegwerf-Kultur". Blum fährt einen Porsche 924, Bj. 1981, 136.000 km.
Für sie ist die Umweltprämie "der Grund für einen Abschied nach elf Twingo-Jahren". Silke Plietzsch fährt/fuhr einen Renault Twingo, Bj. 1998, 241.000 km.
Christian Suhr fährt einen Audi 100 CD, Bj. 1986, 86.000 km – und daran wird sich auch nichts ändern. "Für mich ist die Umweltprämie ein Youngtimer-Killer und deshalb ein Skandal."
Svenja Broda fährt einen Opel Corsa 1.2, Bj. 1996, 122.000 km. Für sie lohnt der Neuwagenkauf nicht: "Die Umweltprämie ist kaum höher als der Wert meines Corsa, sagt mein Händler".
Für ihn ist die Umweltprämie "eine Idee, der alte, treue Dauerläufer geopfert werden". Martin Meiners fährt einen BMW 525e, Bj. 1985, 318.000 km.
Sven Binding fährt einen Mercedes 190 D, Bj. 1984, 149.000 km – und ist damit nicht besonders glücklich: "Die Umweltprämie ist endlich ein Grund, Opas alten Stinker loszuwerden"
Ganz wichtig, so lange der genaue Weg zur Auszahlung der Umweltprämie noch nicht feststeht: Bei der Altauto-Abgabe auf einen Verwertungsnachweis bestehen, außerdem sämtliche Fahrzeug- und Abmeldedokumente kopieren!
Tipp von AUTO BILD: Vor der Entsorgung des Altautos zunächst dessen etwaigen Marktwert ermitteln – viele Kandidaten sind mehr wert, als ihre Besitzer glauben.
Die 2008 eingeführte, für zwei Jahre geltende Steuerbefreiung neuer Autos bleibt unabhängig von der Umweltprämie bestehen.
Wer sein Altauto gewerblich zugelassen hat, hat keinen Anspruch auf die Umweltprämie.
Die 2500 Euro Abwrackprämie gibt es nur, wenn das Altauto vor der endgültigen Abmeldung mindestens ein Jahr lang auf denjenigen zugelassen war, der als Halter des neuen Wagens eingetragen wird.
Privatverkäufer gucken in die Röhre: Ein Jahreswagen wird nur dann subventioniert, wenn er bislang auf einen Kfz-Händler, -Hersteller oder -Importeur zugelassen war.
Nicht zu früh freuen: Ob bereits bestellte, aber noch nicht gelieferte Autos begünstigt werden, ist noch nicht geklärt.
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