01.12.2010

Kfz-Versicherung: Sonderkündigungsrecht

Sie haben den Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung verpasst? Unter Umständen können Sie trotzdem zum neuen Jahr den Anbieter wechseln. Denn mitunter ist auch eine außerordentliche Kündigung des Vertrags möglich.

Kfz-Versicherung: Recht auf Sonderkündigung
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Eine Kfz-Versicherung kann nicht nur zum Ablauf des Versicherungsjahres (Stichtag 30. November) gekündigt werden. Hier erfahren Sie, bei welchen Anlässen Sie noch kündigen können.

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