Als Unfallwagen bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch einen Unfall Schaden genommen hat. Dann gehört folgender Vermerk in den Kaufvertrag: "Fahrzeug ist Unfallwagen."
Uwe Lenhart ist Fachanwalt für in Frankfurt am Main. Für AUTO BILD konstruiert der Anwalt typische Fälle.
Der Einkaufswagen hat einen tiefen Kratzer im lackierten Stoßfänger hinterlassen. Was heißt das rein rechtlich? "Dadurch wird der Wagen nicht zum Unfallauto. Im Kaufvertrag aber trotzdem angeben, inklusive Rechnung vom Lackierer."
Unfall im Vertrag verschwiegen – was sind die Konsequenzen? Der Verkäufer sichert im Kaufvertrag zu: "Der Wagen hatte in der Zeit, in der er mein Eigentum war, keinen Unfallschaden." In Wirklichkeit gab es einen Crash. "Das ist Betrug, und betrogene Käufer können wegen arglistiger Täuschung das Auto zurückgeben, sie erhalten dann den Kaufpreis zurück."
Stoßstange eingedrückt – ist das nun ein Unfallwagen? Kleiner Parkrempler mit großen Folgen: Die Stoßstange ist zerkratzt und hängt schief am Auto. Ist es nun ein Unfallwagen? "Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall angeben."
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