10.07.2009

Ratgeber Recht: Was darf die Polizei?

Was darf die Polizei? Antwort: längst nicht alles. In unserem Rechtsstaat sind auch Polizeibeamte an Regeln und Gesetze gebunden.

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Blaulicht und Martinshorn darf die Polizei nur im Einsatz benutzen. Sie ist aber nicht gezwungen, beide Warnmittel immer gleichzeitig einzusetzen. Denn bei der Fahrt zu einem aktuellen Tatort etwa würde das Martinshorn Straftäter warnen.

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Ratgeber Recht

Was darf die Polizei?

Weil wir in einem Rechtsstaat leben, sind hierzulande auch Polizeibeamte an Regeln und Gesetze gebunden. Doch Vorsicht: Wer mit Argumenten für seinen Verstoß kommt, gibt diesen damit meist zu!

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