26.08.2009

Ratgeber Verkehr

Blockierer sorgen für Staus und Behinderungen. Ausreden gibt’s viele. Bußgelder auch. Wir nennen Bußgelder und Strafen.

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Einfahrt freihalten! Das ist keine leere Floskel. Man muss dieser freundlichen Forderung folgen (§ 12 Abs. 1a Nr. 3 StVO). Bleibt man in der Einfahrt stehen, werden bis zu 15 Euro Bußgeld fällig – und manchmal auch noch die Kosten für den Abschlepper.

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Schluss mit der Blockade!

Sie stehen auf Rettungswegen, parken in zweiter Reihe oder machen Kreuzungen dicht: Blockierer sorgen für Staus und Behinderungen. Ausreden gibt es viele. Bußgelder auch. AUTO BILD nennt Bußgelder und Strafen.

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