Führerschein: 4. Richtlinie, Änderungen 2023
Diese radikalen Änderungen plant die EU beim Führerschein

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Digitaler Führerschein, Fahren ab 17, möglicher Senioren-Check: Es sind gravierende Änderungen, die bald auf Fahrschüler und Führerscheininhaber zukommen könnten. Alle Infos zur geplanten 4. Führerscheinrichtlinie der EU.
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Inhaltsverzeichnis
- Vorschläge zur 4. Führerscheinrichtlinie der EU
- Kommt das Aus für den Führerschein im Scheckkartenformat?
- Straßenverkehrssicherheit im Mittelpunkt
- Zweiter Anlauf für den digitalen Führerschein
- Änderungen beim Führerschein 2023
- Kommt der digitale Führerschein?
- Was soll sich im Fahrschulunterricht ändern?
- Wo soll die Gewichtsgrenze bei Klasse B liegen?
- Wie sollen künftig Verkehrssünder gejagt werden?
- Wie soll die Fahrtauglichkeit bewertet werden?
- Wird es einen regelmäßigen Gesundheitscheck geben?
Autofahrer und Fahrschüler dürfen sich aller Voraussicht nach schon bald auf einige wichtige Änderungen einstellen. Der Grund: die 4. Führerscheinrichtlinie, mit der die EU die Straßenverkehrssicherheit in Europa erhöhen will. Einen ersten Gesetzentwurf präsentierte die EU-Kommission am 1. März 2023 in Brüssel.
Die Vorschläge betreffen u.a. Führerscheinprüflinge, aber auch das Fahren im Alltag oder im Urlaub. Für den Führerschein im Scheckkartenformat könnte es das Ende bedeuten (so lange sind alte Führerscheine noch gültig).
Im Mittelpunkt aber steht die Sicherheit – die aller Verkehrsteilnehmer. 2022 verloren auf den Straßen der EU mehr als 20.000 Menschen ihr Leben – die meisten war zu Fuß, mit dem Rad, mit Rollern und mit Motorrädern unterwegs. Diese Bilanz soll sich gemäß der "Vision null Straßenverkehrstote" bis 2050 radikal ändern.
Im Visier sind vor allem junge Menschen unter 30 Jahren, die nach Angaben der Europäischen Kommission nur acht Prozent aller Autofahrer ausmachen, aber an zwei von fünf tödlichen Zusammenstößen beteiligt sind. Eine mindestens zweijährige Probezeit für Fahranfänger nach Bestehen der Führerscheinprüfung und null Toleranz bei Alkohol am Steuer soll daher beschlossen werden.
Neben dem digitalen Führerschein, für den in Deutschland 2021 ein erster Anlauf scheiterte, sollen auch einheitliche Regeln zum Erwerb der Fahrgenehmigung und zur grenzüberschreitenden Ahndung von Fahrverstößen den Weg in die Zukunft weisen. Ein weiteres Ziel der Vorschläge der EU-Kommission ist, Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Die Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beraten. Vor der Umsetzung in Deutschland müssen die Gesetze noch innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht überführt werden. Dies sind die wichtigsten Änderungen, die die Führerscheinrichtlinie 2023 vorsieht:
Autofahrer sollen ihren Führerschein bei Verkehrskontrollen oder der Autovermietung künftig auf dem Handy vorzeigen können und nicht mehr nur im Scheckkartenformat. Das kleine Stück Plastik soll dann irgendwann der Vergangenheit angehören, auch wenn man noch eine physische Version beantragen wird können.

Der digitale Führerschein könnte in Deutschland bald einen neuen Anlauf nehmen.
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In den Fahrschulkursen soll klimaschonendes Fahren mehr Raum einnehmen. Fahrschüler sollen lernen, welche Auswirkungen ihr Fahrstil auf die Fahrzeugemissionen hat – etwa durch rechtzeitiges Schalten. Die aktualisierten Prüfvorschriften werden dem Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen Rechnung tragen. Bewertet werden beispielsweise die Kenntnisse und Fähigkeiten im Zusammenhang mit fortschrittlichen Fahrassistenzsystemen und anderen automatisierten Technologien.

Fahrschüler und Fahrschülerinnen sollen im Unterricht künftig mehr für umweltfreundliches Fahren sensibilisiert werden.
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Mit dem herkömmlichen Pkw-Führerschein der Klasse B sollen künftig auch Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen Gesamtmasse gesteuert werden dürfen – vorausgesetzt, dass es sich um emissionsfreie Fahrzeuge handelt. Bisher liegt die Gewichtsgrenze für diese Klasse in Deutschland bei 3,5 Tonnen. Batteriebetriebene Autos seien schwerer, begründet die Kommission ihren Vorschlag.
Noch 2019 blieben rund 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsdelikte in der EU ungestraft, weil Täter nicht ermittelt oder Zahlungen nicht vollstreckt wurden. Damit soll Schluss sein. So wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden erleichtert, Strafverfolgungsbehörden sollen Zugang zu nationalen Führerscheinregistern erhalten, die Rolle der bestehenden nationalen Kontaktstellen soll gestärkt werden. Die EU-Kommission schlägt vor, den derzeitigen Geltungsbereich der Vorschriften u.a. auf zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver oder das Nichtbilden einer Rettungsgasse auszuweiten.

Schwere Verkehrsverstöße im Ausland sollen bald leichter grenzüberschreitend verfolgt werden können.
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Die Fahrtauglichkeit soll gezielter, auch durch Einbeziehung der Fortschritte bei der medizinischen Behandlung von Krankheiten wie Diabetes, bewertet werden. Die Fahrer werden auch ermutigt, ihre Fahrfertigkeiten und ihr Fahrwissen auf dem neuesten Stand zu halten, damit sie mit den technologischen Entwicklungen Schritt halten.
Aktuell muss der EU-Führerschein in Deutschland nur alle 15 Jahre neu beantragt werden, ohne eine Prüfung. Das könnte sich für Senioren ändern. Sie könnten ab einem Alter von 70 Jahren alle fünf Jahre zu einem Fahrtauglichkeitscheck verpflichtet werden. Wie eine solche physische wie mentale Prüfung aussehen könnte, ist noch unklar. Empfohlen werden im Gesetzentwurf "eine regelmäßige medizinische Untersuchung und andere Maßnahmen wie etwa Auffrischungskurse".
Mit Material von dpa.
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