Gebrauchtwagen: Mängel
Mangel oder Verschleiß?

So urteilen die Gerichte
So urteilen die Gerichte
Defekt: Falsch eingestellte Spur
Urteil: Die falsch eingestellte Spur ist eine Abnutzungs- oder Verschleißerscheinung.
Defekt: Spiel der Spurstangen
Urteil: Typischer Verschleiß im Hinblick auf Alter und Laufleistung.
Defekt: Federbruch. Fahrzeug
Urteil: Mangel, da Rost an der Feder hier tiefer war als in diesem Alter üblich.
Defekt: Ausgeschlagene Spurstangenköpfe
Urteil: Verschleiß – ist im Rahmen eines Gebrauchtwagenkaufs hinzunehmen.
Defekt: Defekter Auspuff. Fahrzeug
Urteil: Typischer Verschleiß eines gebrauchten Fahrzeugs.
Defekt: Bremsklötze und -scheiben stark abgenutzt
Urteil: Typischer Verschleiß eines gebrauchten Fahrzeugs.
Defekt: Defektes Automatikgetriebe
Urteil: Mangel – Konstruktionsfehler, der bei vergleichbaren Kfz nicht auftritt.
Defekt: Federbruch der Lamellenkupplung
Urteil: Mangel – Materialfehler oder Materialermüdung stellen keinen Verschleiß dar.
Defekt: Ölundichtigkeit am Differenzial
Urteil: Unter Berücksichtigung von Alter und Laufleistung normaler Verschleiß.
Defekt: Getriebeschaden. Fahrzeug
Urteil: Mangel – Fahrzeugtyp hat erhöhte Anfälligkeit für Getriebeschäden.
Defekt: Getriebeschaden. Fahrzeug
Defekt: Kabelbrand. Fahrzeug
Urteil: Mangel – bei Kabeln spielt natürlicher Verschleiß nur nebensächliche Rolle.
Defekt: Leck am Klimakompressor. Fahrzeug
Urteil: Angesichts des Alters und der Laufleistung als üblicher Verschleiß einzustufen.
Defekt: Lichtmaschine. Fahrzeug
Urteil: Verschleiß. Zeitpunkt, zu dem mit solchem Defekt zu rechnen ist, ist erreicht.
Defekt: Ventilfederabriss
Urteil: Insbesondere bei Porsche völlig untypischer Schaden, daher ein Mangel.
Defekt: Kolbenfresser
Urteil: Mangel. Bedienungsfehler als Ursache nach heutiger Technik kaum vorstellbar.
Defekt: Massive Abnutzung an Vorderreifen
Defekt: Feuchtigkeit im Scheinwerfer
Urteil: Sachmangel.
Defekt: Stoßdämpfer.
Urteil: Alterstypischer Verschleiß.
Fazit
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