(rtr) Die Autohersteller sind bei den gesetzlichen Voraussetzungen für das autonome Fahren einen wichtigen Schritt vorangekommen. Ein Expertenausschuss der Vereinten Nationen hat dafür die Wiener Konvention für den Straßenverkehr ergänzt, wie das Bundesverkehrsministerium und Daimler am 16. Mai 2014 erklärten. Nun müsse bei den Vereinten Nationen die Konvention noch förmlich angepasst werden, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums der Nachrichtenagentur Reuters. Mit der Änderung ist die Basis gelegt, damit das autonome Fahren legal wird. Doch dazu sind noch viele weitere Regelungen auf europäischer und nationaler Ebene notwendig, unter anderem zur Haftung.Bisher stand Artikel acht der Konvention von 1968, mit der Straßenverkehrsregeln weltweit vereinheitlicht werden, der neuen Technik entgegen. "Jeder Führer muss dauernd sein Fahrzeug beherrschen oder seine Tiere führen können", lautet die Vorgabe, die für Autos genauso wie für Pferdegespanne oder Ochsenkarren gilt. Nun wurde in dem dafür zuständigen weltweiten Gremium bei den Vereinten Nationen festgelegt, dass Systeme zum automatisierten Fahren zulässig sind, wenn sie jederzeit vom Fahrer gestoppt werden können.Für die Änderung hatten sich Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Belgien eingesetzt, wie aus den Unterlagen hervorgeht. Bis zum komplett autonomen Fahren ist der Weg technisch allerdings noch weit, Experten rechnen mit Serienreife ab 2020. Aber einzelne Anwendungen, etwa das Fahren im Geleitzug im Stau, sodass der Fahrer die Hände vom Steuer nehmen und lesen kann, oder automatisches Überholen und Einparken sollen schon früher auf den Markt kommen.