Kfz-Kennzeichen behalten
Die Nummer zieht mit um

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Autofahrer müssen sich beim Umzug in einen anderen Landkreis kein neues Nummernschild mehr besorgen – sie können ihr bisheriges Kennzeichen behalten. Der Gang zur Zulassungsstelle bleibt ihnen trotzdem nicht erspart.
Wer in Deutschland in einen anderen Landkreis oder ein anderes Bundesland umzieht, kann selbst entscheiden, ob er am neuen Wohnort ein neues Nummernschild beantragen oder sein bisheriges Kfz-Kennzeichen behalten möchte. Die frühere "Pflicht zur Umkennzeichnung" beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk wurde vom Bundesverkehrsministerium aufgehoben. Die Neuregelung gilt seit 1. Januar 2015. Möglich wurde die Neuregelung durch die Umstrukturierung bei der Erhebung der Kfz-Steuer: Bis Juli 2014 haben die Landesfinanzbehörden diese Aufgabe übernommen, inzwischen ist die Bundesfinanzverwaltung zuständig. Autofahrer, die ihr Autokennzeichen an den neuen Wohnort mitnehmen, sparen sich die Kosten für ein neues Kennzeichen – etwa 15 bis 20 Euro für zwei Nummernschilder. Der Gang zur Zulassungsbehörde bleibt ihnen trotzdem nicht erspart, denn die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels bleibt bestehen. Die neue Adresse wird von der für den neuen Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Dafür fallen je nach Aufwand Gebühren zwischen 10 und 30 Euro an.
Die Möglichkeit zur Kennzeichenmitnahme besteht nicht bei einem Halterwechsel. Wer also etwa einen Gebrauchtwagen aus einem anderen Zulassungsbezirk gekauft hat, muss für das Fahrzeug ein neues Kennzeichen beantragen.
Auf die Kfz-Versicherung hat die Mitnahme eines Kennzeichens keine Auswirkung. Die Beiträge für die Versicherung richten sich immer nach dem aktuellen Wohnort. Je nach dem, mit welchem Schadensrisiko eine bestimmte Region von den Versicherungen bewertet wird, können die Beiträge mit einem Umzug steigen oder fallen. Zu beachten ist dabei, dass bei einer Beitragserhöhung aufgrund eines Umzugs kein Sonderkündigungsrecht besteht.
Folgende Dokumente brauchen Sie bei der Meldung eines Wohnortwechsels:
• Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
• Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
• SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (je nach Zulassungsstelle unterschiedlich)
• Personalausweis oder Reisepass
• Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
• Kennzeichenschilder
• Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
• Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
• SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (je nach Zulassungsstelle unterschiedlich)
• Personalausweis oder Reisepass
• Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
• Kennzeichenschilder
• Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
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