Am 1. September 2023 gehen die Zulassungsbehörden einen großen digitalen Schritt nach vorn: Dann kann man sein Auto via "i-Kfz" noch besser und schneller online anmelden und zulassen.
Auch der Bundesrat stimmte einer neuen "i-Kfz"-Verordnung der Ampelregierung zu, die weitere Erleichterungen mit sich bringt. Die Länder baten allerdings die Regierung, auch zu prüfen, wie Missbrauch verhindert oder eingedämmt werden kann.
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Bereits seit dem 1. Oktober 2019 sind die Zeiten mit Wartemarken im Verkehrsamt vorbei. Die Plaketten für die Nummernschilder kommen innerhalb von zehn Tagen per Post. Fahren darf man schon vorher, dafür reicht der digitale Bescheid als Zulassungsnachweis. Auch andere Gänge zum Amt, zum Beispiel zur Änderung des Fahrzeugscheins, zur Wiederzulassung, Umschreibung oder zur Außerbetriebsetzung, können dank der "internetbasierten Fahrzeugzulassung" digital erledigt werden.
Wegweiser zur Kfz-Zulassung
Diesen Weg können sich internetaffine Autokäufer dank des "i-Kfz"-Verfahrens bald noch leichter sparen.
Bild: DPA
Neu ist, dass alles noch schneller gehen soll. Und auch juristische Personen – damit sind vor allem Unternehmen oder Vereine gemeint – sowie juristische Privatpersonen wie Autohäuser oder Zulassungs-Dienstleister können dann Autos online zulassen. Gleiches gilt für Versicherungsunternehmen, zu denen bei einem Autokauf ohnehin Kontakt besteht. Und auch der digitale Identitätsnachweis wird erleichtert.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA), der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) sprechen von einem "Meilenstein in der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen rund ums Auto". Auch der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) ist happy: "Die Digitalisierung der Verwaltung macht damit einen echten Schritt nach vorn – und die Versicherer gehen ihn gerne mit. Die Zulassung über den Kfz-Versicherer wird den Autokauf oder die Ummeldung nach einem Umzug für viele Menschen deutlich schneller, einfacher und unbürokratischer machen", erklärte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. 

So funktioniert die Online-Zulassung von Kfz

Die Online-Zulassung wird über die Website der jeweiligen Behörde durchgeführt. Dafür wird derzeit ein neuer Personalausweis (nPA) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) und der dazugehörige PIN-Code sowie ein Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip und die kostenlose Ausweis-App 2 benötigt.
Seit 2015 befindet sich hinten auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ein Sicherheitscode – einmal als Klarschrift und einmal als QR-Code. Dieser muss für die Online-Zulassung freigerubbelt und angegeben werden. Die Online-Anmeldung des Autos läuft dann wie folgt ab:
• Im Onlineportal mit Online-Personalausweis anmelden 
• Den Sicherheitscode auf dem Fahrzeugbrief freirubbeln
• Daten in die Maske eingeben (u. a. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Sicherheitscode, Datum der letzten HU, eVB-Nummer der Versicherung, IBAN des Halters)
• Kennzeichen auswählen bzw. ein vorher reserviertes eingeben
• Antrag abschließen und Gebühr über das ePayment (z. B. mit Kreditkarte) zahlen
Hinweis
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Der Antrag wird anschließend von einem Sachbearbeiter überprüft. Der Zulassungsbescheid, die Fahrzeugpapiere und die Plaketten werden per Post verschickt. Das Ganze dauert etwa zwei bis drei Werktage – dafür hat man die Wartezeit im Amt gespart. Um die Kennzeichen muss man sich – wie bei der normalen Zulassung auch – selbst kümmern. Aber auch die lassen sich ganz einfach im Internet bestellen.

Was bringt Stufe 4 der Online-Zulassung?

Ab 1. September 2023 ist es möglich, direkt nach der digitalen Neuzulassung mit dem Fahrzeug zu starten. Es muss nicht mehr auf die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten gewartet werden. Als Nachweis dient der digitale Zulassungsbescheid, der zehn Tage für die Fahrt auf öffentlichen Straßen ausreicht.
Außerdem können dann wie erwähnt auch juristische Personen Zulassungsanträge digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln. Leichter wird es auch für juristische Personen des Privatrechts wie Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die sehr viele Zulassungsanträge pro Jahr stellen. Sie können diese künftig bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt, die sogenannte Zentrale Großkundenschnittstelle, in die i-Kfz-Portale einsteuern. Auch Versicherungsunternehmen können mit der digitalen Zulassung beauftragt werden und per Video-Ident-Verfahren die Identität des Kunden nachweisen. Ein elektronischer Personalausweis ist dann nicht nötig.

Was kostet die Online-Zulassung?

Die Gebühren für die digitale Zulassung sind einheitlich geregelt und liegen etwas höher als beim Gang in die Zulassungsstelle. Das liegt an zusätzlichen Sachkosten zur Ausstellung und Versand der Zulassungsdokumente. Dafür spart man Zeit und Geld für die Anfahrt zum Verkehrsamt. Eine digitale Erstzulassung kostet 27,90 Euro (statt 27 Euro). Wer sein Auto umschreibt, zahlt 28,20 Euro (sonst ebenfalls 27 Euro). Die Abmeldung eines Pkw kommt etwas günstiger, sie kostet 5,70 Euro (statt 6,90 Euro). Hinzu kommen 10,20 Euro für das Versenden der Zulassungsbescheinigung Teil II als Einschreiben oder Postzustellungsurkunde.

Wie kann ich ein Auto online ummelden?

Das Verfahren ist im Prinzip das gleiche. Voraussetzung ist, dass das Kennzeichen mitgenommen wird. Der Antrag wird dabei in Echtzeit automatisiert geprüft, der Zulassungsbescheid innerhalb von 30 Minuten online abrufbar gemacht. Diesen kann man dann ausdrucken, den Ausdruck mitführen und sofort losfahren. Zulassungsbescheinigung Teil I & II und ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.

Und wie funktioniert das Abmelden online?

• Mit Online-Personalausweis bei der Behörde anmelden
• Den Sicherheitscode auf dem Fahrzeugbrief freirubbeln
• Sicherheitscode auf dem Kennzeichen freilegen (wird beim Abziehen der Siegelplakette sichtbar)
• Alle erforderlichen Daten in die Maske eingeben
• Antrag abschließen und Gebühr zahlen
• Das Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt, der Bescheid wird per Post gechickt