Leasing-Fallen
Vorsicht vor diesen Kostenfallen

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Für Mini-Monatsbeträge gibt es beim Leasing nagelneue Autos. Aber Vorsicht: Das Automietgeschäft ist nicht ohne Haken. AUTO BILD klärt auf!
Leasing-Anbieter locken mit neuen Autos und Mini-Monatsbeträgen. Doch tückische Kostenfallen können für ein böses Erwachen sorgen. AUTO BILD klärt auf, worauf Sie achten sollten!
Wo ist der Haken beim Leasing?
An geleasten Fahrzeugen dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Außerdem darf der Leasingnehmer nur vertraglich festgelegte Markenwerkstätten mit seinem Leasingauto aufsuchen, die meistens teurer sind als freie Werkstätten. Zudem ist es nahezu unmöglich, vorzeitig aus dem Leasingvertrag zu kommen. Meist drohen dann hohe Schadensersatz- oder Ausgleichszahlungen. (Wissenswertes zum Autoleasing)
An geleasten Fahrzeugen dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Außerdem darf der Leasingnehmer nur vertraglich festgelegte Markenwerkstätten mit seinem Leasingauto aufsuchen, die meistens teurer sind als freie Werkstätten. Zudem ist es nahezu unmöglich, vorzeitig aus dem Leasingvertrag zu kommen. Meist drohen dann hohe Schadensersatz- oder Ausgleichszahlungen. (Wissenswertes zum Autoleasing)
Kann ich den Leasingvertrag vorzeitig kündigen?
Leasingverträge sind auf eine vereinbarte Laufzeit angelegt und in der Regel nicht vorzeitig kündbar. Privatpersonen haben nach Abschluss eines Leasingvertrages ein 14-tätiges Rücktrittsrecht, in denen der Vertrag gekündigt werden kann. Ist diese Zeitspanne abgelaufen, wird es sehr schwer, vor dem regulären Vertragsende aus einem Leasingvertrag herauszukommen. Ausnahmefälle: Wenn das Auto gestohlen wurde oder ein Totalschaden vorliegt. Aufgrund des Ausfalls für den Leasinggeber sind in solchen Fällen jedoch meist hohe Schadensersatz- oder Ausgleichszahlungen zu verrichten. Ausweg: Ein anderer tritt in den Vertrag ein. Dieser übernimmt dann alle Verpflichtungen, zahlt die Raten und fährt das Auto. Allerdings muss der Händler oder die Bank diesem Wechsel zustimmen. Nicht selten werden dann Gebühren für die Prüfung des neuen Leasingnehmers sowie die Umschreibung des alten Vertrages verlangt.
Was ist bei der Rückgabe des Leasingfahrzeuges zu beachten?
Bei der Rückgabe sollte das Fahrzeug dem Alter und der Fahrleistung entsprechen, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schäden. Wertrelevante Beschädigungen werden hingegen in Rechnung gestellt. Nachzahlungen erwarten auch Leasingnehmer mit Kilometerleasing, wenn die vorgegebene Laufleistung überschritten wurde. Bei Restwertverträgen kann am Vertragsende eine Nachzahlung drohen, wenn der festgelegte Restwert nicht erreicht wurde.
Leasingverträge sind auf eine vereinbarte Laufzeit angelegt und in der Regel nicht vorzeitig kündbar. Privatpersonen haben nach Abschluss eines Leasingvertrages ein 14-tätiges Rücktrittsrecht, in denen der Vertrag gekündigt werden kann. Ist diese Zeitspanne abgelaufen, wird es sehr schwer, vor dem regulären Vertragsende aus einem Leasingvertrag herauszukommen. Ausnahmefälle: Wenn das Auto gestohlen wurde oder ein Totalschaden vorliegt. Aufgrund des Ausfalls für den Leasinggeber sind in solchen Fällen jedoch meist hohe Schadensersatz- oder Ausgleichszahlungen zu verrichten. Ausweg: Ein anderer tritt in den Vertrag ein. Dieser übernimmt dann alle Verpflichtungen, zahlt die Raten und fährt das Auto. Allerdings muss der Händler oder die Bank diesem Wechsel zustimmen. Nicht selten werden dann Gebühren für die Prüfung des neuen Leasingnehmers sowie die Umschreibung des alten Vertrages verlangt.
Was ist bei der Rückgabe des Leasingfahrzeuges zu beachten?
Bei der Rückgabe sollte das Fahrzeug dem Alter und der Fahrleistung entsprechen, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schäden. Wertrelevante Beschädigungen werden hingegen in Rechnung gestellt. Nachzahlungen erwarten auch Leasingnehmer mit Kilometerleasing, wenn die vorgegebene Laufleistung überschritten wurde. Bei Restwertverträgen kann am Vertragsende eine Nachzahlung drohen, wenn der festgelegte Restwert nicht erreicht wurde.
Was ist beim Leasingvertrag zu beachten?
Beim Abschluss eines Leasingvertrages empfiehlt sich eine Gap-Versicherung. Diese Zusatzversicherung zur Kfz-Vollkasko bietet dem Leasingnehmer im Schadenfall finanzielle Sicherheit. Bei Leasingverträgen steht Gap für "Guaranteed Asset Protection", verständlicher wird es aber durch die Übersetzung des Wortes Gap aus dem Englischen. Dies steht für "Lücke", und ebendiese entsteht bei einem Totalschaden oder einem Unfall zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den noch anfallenden Leasing-Restbeträgen. Ohne die Gap-Versicherung müssen Leasingnehmer hervorgehende Restbeträge aus eigener Tasche zahlen, weil die Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert übernimmt. Je höher der Fahrzeugwert, desto eher lohnt sich also diese Zusatzversicherung. In einigen Leasingverträgen ist diese Gap-Deckung bereits integriert.
Beim Abschluss eines Leasingvertrages empfiehlt sich eine Gap-Versicherung. Diese Zusatzversicherung zur Kfz-Vollkasko bietet dem Leasingnehmer im Schadenfall finanzielle Sicherheit. Bei Leasingverträgen steht Gap für "Guaranteed Asset Protection", verständlicher wird es aber durch die Übersetzung des Wortes Gap aus dem Englischen. Dies steht für "Lücke", und ebendiese entsteht bei einem Totalschaden oder einem Unfall zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den noch anfallenden Leasing-Restbeträgen. Ohne die Gap-Versicherung müssen Leasingnehmer hervorgehende Restbeträge aus eigener Tasche zahlen, weil die Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert übernimmt. Je höher der Fahrzeugwert, desto eher lohnt sich also diese Zusatzversicherung. In einigen Leasingverträgen ist diese Gap-Deckung bereits integriert.
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