Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, nach dem "das Verfälschen der Meßdaten eines Kilometerzählers" mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktioniert wird. Heißt: Wer am Tacho dreht, macht sich künftig in jedem Fall strafbar – egal, welche Gründe er dafür angibt.

Damit wurde eine Gesetzeslücke geschlossen, denn bislang war das Zurückstellen von Kilometerständen nur dann verboten, wenn eine betrügerische Absicht dahintersteckte. Das allerdings war den Tachodrehern, die das Manipulieren von Wegstreckenzählern immer öfter auch im Internet anbieten, meist nur schwer nachzuweisen.

Jetzt ist jegliche Manipulation, ob mit elektronischen Programmen oder per Drehen an der Tachowelle, untersagt. Geschützt sind damit künftig "alle Arten von Wegstreckenzählern in Kraftfahrzeugen jeglicher Art". Ebenfalls unter Strafe verboten sind Herstellung und Besitz von Computerprogrammen, mit denen die Meßdaten moderner Kilometerzähler geändert werden können.

Von

Michael Voß