Ratgeber Autokauf
Vertrag ist Vertrag

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Nur noch unterschreiben – und der Autokauf ist perfekt. Doch dann ist der Käufer auch in der Pflicht. Er kann davon nicht einfach zurücktreten, auch nicht bei plötzlicher Arbeitslosigkeit oder Krankheit.
Das neue Auto: für viele neben einer Immobilie die teuerste Anschaffung überhaupt. Schon deshalb sollte man die Fallen von der Bestellung bis zur Lieferung kennen. Hier die Rechte und Pflichten von Käufern:
Bestellung
Achtung, die Unterschrift auf einem Kaufvertrag ("Verbindliche Neuwagenbestellung") ist für den Käufer bindend. Er kann davon nicht einfach zurücktreten, auch nicht bei plötzlicher Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Will oder muss der Käufer den Vertrag dennoch stornieren, stehen dem Händler 15 Prozent des Preises zu. Bei einem Neuwagen für 25.000 Euro sind das satte 3750 Euro – rausgeworfenes Geld. Ausnahme: Bei Kredit- und Leasingverträgen über den Händler können Privatkunden bis zu zwei Wochen nach Abschluss ohne Begründung zurücktreten. Dann wird dieses ganze "verbundene Geschäft" (Autokauf und Kredit) hinfällig. Vorsicht, das gilt nicht, wenn der Käufer sich das Geld selbst per Kredit bei einer Bank oder Sparkasse besorgen will, das Geld aber nicht bekommt. Dann ist er dennoch zur Abnahme des Neuwagens verpflichtet.
Nachbestellung
Der Kunde hat keinen Anspruch auf nachträgliche Veränderung seines Kaufvertrags. Ist der Wagen bereits im Werk in Auftrag gegeben, sind nachträgliche Änderungen der Bestellung meist nicht möglich.
Lieferfrist
Überzieht der Verkäufer den unverbindlichen Liefertermin um sechs Wochen, kann ihm der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Üblich sind 14 Tage. Wird auch dann nicht geliefert, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Preiserhöhung
Erhöht der Hersteller in der Lieferzeit den Preis, kann der Verkäufer die Preiserhöhung weitergeben. Voraussetzung: Es wurde eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart, und der Verkäufer hat eine entsprechende "Preisanpassungsklausel" in seinen Bedingungen. Eine Preissenkung dagegen muss der Verkäufer nicht weitergeben. Wurde die serienmäßige Ausstattung eines Modells ohne Preiserhöhung nach der Bestellung verbessert, etwa durch eine serienmäßige Klimaanlage, hat der Kunde ebenfalls keinen Anspruch auf diese neue, zusätzliche Ausstattung.
Achtung! Im Internet gelten besondere Regeln
• Wer bei einem Händler im Internet oder im Teleshop einen Wagen oder Zubehörteile bestellt, kann diese bis zwei Wochen nach Lieferung zurückgeben. Laut den gesetzlichen Bestimmungen über "Fernabsatzverträge" reicht es, das Auto oder das Teil fristgerecht zurückzugeben, eine Begründung ist nicht nötig. • Das gilt auch beim Ersteigern in einem Internet-Auktionshaus, sofern der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. • Vorsicht: Bei Internetkauf oder Auktionsgeschäft zwischen Privatleuten gilt diese Widerrufsfrist aber nicht. • Autobörsen im Internet präsentieren Angebote und sind Informationsvermittler zwischen Verkäufern und Interessenten. Für die korrekte Beschreibung des Angebots ist der Anbieter verantwortlich. Da die kreative Freiheit von Formulierungen und Fotos mitunter sehr ausgeprägt ausfällt, gilt die eiserne Regel: kein Kauf ohne Besichtigung des Autos sowie Probefahrt.
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