Die Schadenfreiheitsklasse (kurz SF-Klasse) gibt an, wie viele Jahre ein Versicherter unfallfrei gefahren ist, beziehungsweise keinen Schaden über die Kfz-Versicherung reguliert hat. Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto höher der Schadenfreiheitsrabatt, den die Versicherung auf den zu zahlenden Grundbeitrag gutrechnet. Schadenfreiheitsklassen reichen von 0 (Ersteinstufung für Fahranfänger mit weniger als drei Jahren Fahrerlaubnis) bis 35 (35 Jahre oder mehr ohne Schaden). Darüber hinaus gibt es noch die Schadenfreiheitsklassen 1/2, S und M. SF-Klasse 1/2 ist für Fahrer vorgesehen, die erstmalig selber ein Auto versichern, aber schon nachweisbar über Fahrpraxis verfügen (zum Beispiel wenn sie als weiterer Fahrer im Vertrag eines anderen Versicherungsnehmers eingetragen waren). In SF-Klasse M (Malus-Klasse) werden Fahrer zurückgestuft, die als Fahranfänger bereits kurz nach Abschluss der Versicherung einen Schaden verursachen. In SF-Klasse S (Schadenklasse) werden Fahrer aus der SF-Klasse 1 zurückgestuft, wenn sie einen Unfall verursachen. Der Aufbau der SF-Klassen ist bei allen Versicherungen gleich. Allerdings kann sich der Schadenfreiheitsrabatt, der einer SF-Klasse zugeordnet ist, von Versicherung zu Versicherung unterscheiden (in der Tabelle unten zeigen wir ein Beispiel der HUK-Coburg).

Wie das System der Schadenfreiheitsklassen funktioniert

Die Versicherungen überprüfen regelmäßig am Jahresende, ob der Versicherte einen Schaden gemeldet hat. Wer im abgelaufenen Jahr ohne Unfall blieb, steigt eine Klasse auf. Voraussetzung: Der Vertrag muss in dem betrachteten Jahr mindestens sechs Monate bestanden haben. Wer also erst im August die erste Autoversicherung abschließt, steigt erst nach Ablauf des folgenden Jahres in die nächsthöhere SF-Klasse auf. Mit dem Aufstieg in die höhere Beitragsklasse verringert sich dann auch der Beitragssatz. Allerdings nur dann, wenn der höheren SF-Klasse auch ein höherer Schadenfreiheitsrabatt zugeordnet ist. In einigen Fällen kann der Rabatt nämlich auch über mehrere SF-Klassen gleich bleiben (siehe zum Beispiel in der Tabelle unten SF-Klassen 30 bis 32).
KFZ-VERSICHERUNGSVERGLEICH
Verivox KFZ-VERSICHERUNGSVERGLEICH

Über 330 Autoversicherungen im Vergleich

Vergleichen Sie kostenlos und schließen Sie Ihre Kfz-Versicherung direkt online ab.

In Kooperation mit

Verivox


Schadenfreiheitsklassen kommen sowohl bei der Kfz-Haftpflicht- als auch bei Vollkaskoversicherungen zur Anwendung. Bei der Teilkaskoversicherung gibt es keine SF-Klasse, weil die Teilkasko nur bei Schäden greift, die der Versicherte nicht selbst verursacht hat. Er hat folglich selber keinen Einfluss darauf, ob er ohne Schaden bleibt oder nicht. Das Fehlen von SF-Klassen in der Teilkasko führt dazu, dass eine Vollkaskoversicherung in manchen Fällen günstiger ist als eine Teilkasko. Dann nämlich, wenn der Versicherte in der Vollkasko bereits eine hohe Schadenfreiheitsklasse erreicht hat. Wer aus Kostengründen bei einem älteren Fahrzeug den Vollkaskoschutz auf Teilkasko reduzieren möchte, sollte also vorher mit einem Vergleichsrechner berechnen, ob eine Teilkaskoversicherung am Ende nicht sogar ungünstiger ausfallen würde.

Rückstufung: Was bei einem Schaden passiert

Verkehrsunfall zwischen zwei PKW mit leichten Blechschaden.
Bei einen selbstverschuldeten Schaden droht die Rückstufung in der SF-Klasse.
Bild: DPA
Wer einen Schaden verursacht, sollte sich gut überlegen, ob die Reparaturkosten über die Versicherung erstatten werden oder man lieber selbst bezahlt. Warum? Ist ein Schaden gemeldet worden und durch die Versicherung bezahlt worden, wird man normalerweise in der SF-Klasse zurückgestuft, dadurch wird der Versicherungsbeitrag teurer. Die Versicherung wird erst wieder günstiger, wenn man ein weiteres Jahr unfallfrei fährt. Dabei ist zu bedenken, dass die Rückstufung in der SF-Klasse auch für die folgenden Jahre einen höheren Versicherungsbeitrag im Vergleich zu der sonstigen Einstufung bedeutet kann.

Was ist ein Rabattretter?

Ältere Versicherungsverträge von vor 2012 enthalten mitunter noch einen Bestandteil, der sich Rabattretter nennt. Mit dem Rabattretter kann im Schadensfall eine Beitragserhöhung vermieden werden – jedoch nicht die Rückstufung in der SF-Klasse. Der Versicherungskunde verliert versicherungsfreie Jahre, wenn er einen Rabattretter in Anspruch nimmt, wird in der Schadenfreiheitsklasse aber nur so weit zurückgestuft, dass dies nicht zu einem höheren Beitrag führt. Ein Rabattretter kann in der Regel nur einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden. Meldet der Versicherungsnehmer zwei Schadensfälle innerhalb von 12 Monaten, führt der zweite Unfall zu einem höheren Beitrag. Der Rabattretter ist aber in der Regel Versicherten vorbehalten, die mindestens SF-Klasse 25 erreicht haben. Seit 2012 werden Rabattretter bei Neuverträgen in der Regel nicht mehr angeboten. Wer noch über einen alten Vertrag mit Rabattretter verfügt, sollte sich darüber bewusst sein, dass er diesen bei einem Versicherungswechsel verliert. Das gilt auch, wenn man bei demselben Anbieter nur den Tarifwechsel, um zum Beispiel auf einen günstigeren Neukundentarif umzusteigen.

Unterschied zwischen Rabattretter und Rabattschutz

Als Ersatz für den Rabattretter bieten heute viele Versicherungen einen sogenannten Rabattschutz an. Dieser verhindert, dass der Versicherungsnehmer nach einem Schadensfall zurückgestuft wird. Das tut der Rabattretter nicht. Auch der Rabattschutz greift nur für einen Schadensfall in einem bestimmten Zeitraum. Die meisten Anbieter gewähren den Kunden, sowohl den Rabattschutz als auch den Rabattretter nur einmal pro Jahr in Anspruch zu nehmen. Der Bund der Versicherten weist in seiner Rubrik "Irrtümer" noch auf eine Feinheit hin: "Ist ein belastender Schaden angefallen, bleibt der Vertrag im folgenden Kalenderjahr zwar in der bisherigen SF-Klasse. Aber: Bei einem Wechsel der Versicherung, wird dem Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, der ohne Rabattschutz erfahren wurde. Es wird somit eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes beim neuen Kfz-Versicherer vorgenommen!" Anders als der Rabattretter ist der Rabattschutz auch keine freiwillige Leistung der Versicherung, sondern ein optionaler Bestandteil, der einen Aufschlag kostet.

Das Übertragen von Schadenfreiheitsrabatten

Viele Versicherer gestatten ihren Kunden, unter bestimmten Voraussetzungen den eigenen Schadenfreiheitsrabatt oder einen Teil davon zu übertragen: zum Beispiel auf die Kinder oder den Ehe-/Lebenspartner. Einige Versicherer lassen auch nicht leibliche Kinder oder die Enkel zu. Bedingung für den Übertrag ist meistens, dass der Empfänger das Auto mit den zu übertragenden SF-Klassen regelmäßig gefahren hat. Dieser Punkt ist aber auch nicht bei allen Versicherern eine zwingende Voraussetzung. Allerdings können nur so viele schadenfreie Jahre weitergegeben werden, wie der Empfänger seit Besitz seines Führerscheins bei einer eigenen Versicherung selbst hätte erhalten können. An einen Führerschein-Neuling kann folglich kein Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden. Derjenige, der den Rabatt übertragen möchte, sollte sich darüber bewusst sein, dass er den einmal übertragenen Rabatt nicht mehr für sich selbst in Anspruch nehmen kann. Die Rabattübertragung kann zudem nicht wieder rückgängig gemacht werden.

Unterbrechung des Versicherungsschutzes

Wie lange alte Schadenfreiheitsrabatte anerkennt werden, legt jede Versicherung in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) unter dem Punkt "Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf den Schadenverlauf aus?" fest. Früher war es üblich, SF-Klassen sieben Jahre lang zu übernehmen, Mittlerweile gilt bei vielen Versicherungen eine Frist von zehn Jahren. Einige erkennen den SF-Rabatt sogar zwölf Jahre lang oder gar unbegrenzt an.

Was es noch zu beachten gibt

Versicherer rechnen alte Rabatte nur an, wenn die SF-Klasse nachprüfbar ist. Aus diesem Grund sollte man nach Abmeldung eines Fahrzeugs die Versicherungsunterlagen aufbewahren, damit man die alte Vertragsnummer angeben kann – für den Fall, dass man wieder ein Auto versichern will. Anhand der Vertragsnummer kann die Versicherung die Daten in den eigenen Akten wiederfinden. Wer sich bei der Neuanmeldung für ein anderes Versicherungsunternehmen entscheidet, kann die SF-Klasse übertragen lassen. Dafür muss die neue Versicherung beim vorherigen Anbieter die SF-Klasse erfragen.
Das funktioniert nur, solange die Informationen in den Datenbanken der Versicherungen gespeichert sind: Die Speicherfrist ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Deshalb sollten Versicherte nachfragen, ob ihre alten Vertragsdaten noch vorhanden sind.

Tabelle: Schadenfreiheitsklassen und Schadensfreiheitsrabatt*

Schadenfreie Jahre
SF-Klasse
Rabatt Haftpflicht
Rabatt Vollkasko
Abzweigung
35 und mehr
Abzweigung
Abzweigung
34
Abzweigung
Abzweigung
33
Abzweigung
Abzweigung
32
Abzweigung
Abzweigung
31
Abzweigung
Abzweigung
30
Abzweigung
Abzweigung
29
Abzweigung
Abzweigung
28
Abzweigung
Abzweigung
27
Abzweigung
Abzweigung
26
Abzweigung
Abzweigung
25
Abzweigung
Abzweigung
24
Abzweigung
Abzweigung
23
Abzweigung
Abzweigung
22
Abzweigung
Abzweigung
21
Abzweigung
Abzweigung
20
Abzweigung
Abzweigung
19
Abzweigung
Abzweigung
18
Abzweigung
Abzweigung
17
Abzweigung
Abzweigung
16
Abzweigung
Abzweigung
15
Abzweigung
Abzweigung
14
Abzweigung
Abzweigung
13
Abzweigung
Abzweigung
12
Abzweigung
Abzweigung
11
Abzweigung
Abzweigung
10
Abzweigung
Abzweigung
9
Abzweigung
Abzweigung
8
Abzweigung
Abzweigung
7
Abzweigung
Abzweigung
6
Abzweigung
Abzweigung
5
Abzweigung
Abzweigung
4
Abzweigung
Abzweigung
3
Abzweigung
Abzweigung
2
Abzweigung
Abzweigung
1
Abzweigung
Abzweigung
Abzweigung
Abzweigung
Abzweigung
Abzweigung
Abzweigung
Abzweigung
Abzweigung
35
34
33
32
31
30
29
28
27
26
25
24
23
22
21
20
19
18
17
16
15
14
13
12
11
10
9
8
7
6
5
4
3
2
1
01. Feb
S
0
M
20%
21%
21%
22%
22%
22%
23%
23%
23%
24%
24%
25%
25%
26%
26%
27%
27%
28%
29%
30%
30%
31%
32%
33%
35%
36%
37%
39%
41%
43%
45%
48%
51%
55%
60%
75%
85%
95%
135%
20%
21%
22%
22%
22%
23%
23%
23%
24%
24%
25%
25%
25%
26%
26%
27%
28%
28%
29%
30%
30%
31%
32%
33%
34%
35%
37%
38%
39%
41%
43%
45%
47%
50%
53%
55%
60%
85%