StVO-Novelle 2020: Fahrverbot, Einspruch, Schulung und juristische Tipps
So retten Sie Ihren Führerschein

—
Die StVO-Novelle als Führerschein-Killer? Es gibt Möglichkeiten, trotz verschärfter Regeln ein Fahrverbot zu umgehen – und damit seinen "Lappen" zu retten!
Vier Wochen zu Fuß gehen oder Bus und Bahn fahren! Das droht Autofahrern seit dem 28. April 2020, wenn sie innerorts 21 km/h, außerhalb der Stadtgrenze 26 km/h zu schnell unterwegs sind. Zwar soll die verschärfte StVO nun wieder etwas abgemildert werden. Das aber wird wahrscheinlich erst im Herbst passieren.Doch selbst wenn Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) das von vielen als unverhältnismäßig kritisierte Fahrverbot – das übrigens zum Großteil auf das Konto des Bundesrats geht – wieder zurücknimmt und durch eine höhere Geldbuße ersetzt, gilt: Wer viel zu schnell ist, muss auch nach der kommenden StVO-Novelle damit rechnen, dass der "Lappen" weg ist.
Ohne Einspruch keine Chance

Um den Führerschein zu retten, muss gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden.
Kommt es nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu einer Entscheidung beim Amtsgericht, obwohl der Bußgeldkatalog noch nicht entschärft wurde, bleibt es zunächst beim Fahrverbot. Dann muss der betroffene Autofahrer Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht einlegen. Die ist immer zulässig, wenn ein Fahrverbot angeordnet wurde (§ 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz). Lenhart: "Wegen der Bearbeitungsdauer müsste es gelingen, dass eine Entscheidung erst nach Entschärfung des Bußgeldkatalogs unter Wegfall des Fahrverbots getroffen wird."
Zurück auf die Schulbank

Mit einer Verhaltensschulung kann man einem Führerscheinentzug sogar vorbeugen.
Das kostet die Anti-Fahrverbots-Schulung
Die Preise für die Seminare schwanken von Anbieter zu Anbieter, häufig richten sich die Tarife nach dem speziellen Einzelfall. Wer die Schulung beim TÜV Süd besucht, muss 390 Euro bezahlen. Das Bußgeld, die Kosten für den Anwalt und etwaige Verfahrenskosten kommen natürlich noch obendrauf und können sich ebenfalls schnell auf einige Hundert Euro summieren. Und: Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht! Das letzte Wort hat immer das Gericht. Viele Richter erkennen aber bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung die Schulung als "Maßnahme zur Verhaltensänderung" an und sehen dann von der erzieherischen Wirkung eines Fahrverbots ab! Ein guter Anwalt kann außerdem häufig schon im Vorfeld klären, wie die Chancen stehen, dass sich der Richter auf den Deal einlässt.
Schlechte Karten bei Alkohol oder Drogen
Deutlich schlechtere Karten hat übrigens, wer den Führerschein wegen Alkohol oder Drogen am Steuer abgeben muss. In der Regel kommt man hier um ein Fahrverbot oder sogar einen längeren Führerscheinentzug nicht herum. Allerdings können spezielle Seminare in diesem Fall mitunter helfen, die Zeit, in der man zu Fuß gehen muss, zu verkürzen.
StVO-Reform 2020
Falschparken
Die Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen steigen von 15 auf bis zu 100 Euro. Das gilt auch fürs Halten auf mit weißen Linien aufgemalten Radfahrer-Schutzstreifen. Bisher durften Autos dort drei Minuten halten. Wenn jemand behindert oder gefährdet wird, etwas kaputtgeht oder jemand länger als eine Stunde auf einem Geh- oder Radweg parkt, kann es auch einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geben. Falschparken an unübersichtlichen Stellen kann statt 15 Euro nun 35 Euro kosten, unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Plätzen statt 35 Euro künftig 55 Euro – ebenso das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für E-Autos.
Rettungsgasse
Hier geht's Sündern richtig an den Kragen: Wer in einem Stau die Rettungsgasse blockiert oder gar selbst befährt, zahlt in Zukunft 200 bis 320 Euro. Dazu gibt's einen Monat Führerscheinentzug und zwei Punkte in Flensburg.
Sicherheit für Radfahrer
Bislang mussten Autofahrer beim Überholen von Radfahrern "ausreichenden" Abstand halten. Künftig sind konkret mindestens 1,50 Meter im Ort und zwei Meter außerorts vorgeschrieben. Lkw über 3,5 Tonnen dürfen beim Rechtsabbiegen im Ort nur noch Schritttempo fahren, also höchstens elf km/h – denn diese Situation ist für Radfahrer besonders gefährlich.
An gefährlichen Stellen kann ein neues Schild Autos und Lastkraftwagen das Überholen einspuriger Fahrzeuge verbieten. Vor Kreuzungen und Einmündungen mit Radwegen gilt auf bis zu acht Metern ein Parkverbot, um die Sicht zu verbessern. Neben Fahrradstraßen kann es auch ganze Fahrradzonen geben. Dort ist höchstens Tempo 30 erlaubt, der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Nebeneinander zu fahren ist Radfahrern künftig grundsätzlich gestattet, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.
Grüner Pfeil
Künftig gibt es auch einen Grünpfeil, der nur für Radfahrer gilt. Ein grüner Pfeil an Ampeln erlaubt das Rechtsabbiegen, wenn die Ampel rot leuchtet – aber nur, wenn man erst anhält und dabei niemanden gefährdet.
Rasen und Autoposing
Innerorts drohen Rasern künftig 80 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot, schon wenn sie 21 Kilometer pro Stunde schneller sind als erlaubt. Außerorts geht es bei 26 km/h drüber los. Das Verwarnungsgeld für leichte Verstöße gegen das Tempolimit von bis zehn km/h in Ortsgrenzen wird von zehn auf 30 Euro verdreifacht. Alles zum neuen Strafenkatalog für zu schnelles Fahren lesen Sie hier!
Auch unnötige Lärm- und Abgasbelästigung, sogenanntes Autoposing, wird teurer: Künftig können bis zu 100 Euro statt 20 Euro fällig werden.
Verbot von Blitzer-Apps
In der StVO-Novelle wird ausdrücklich festgeschrieben, dass Blitzer-Apps, z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen. Das galt schon zuvor, wird in der StVO jetzt aber noch mal deutlich klargestellt.
(mit Material von dpa)
Service-Links