Verkehrskontrolle
Was darf die Polizei?

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Wer in eine Polizeikontrolle kommt, der sollte seine Rechte kennen. AUTO BILD informiert Sie, worauf Sie achten sollten.
Rechte und Pflichten der Polizisten
Da stehen sie wieder, die Bürger in Uniform. Prompt kommt auch die Kelle – rechts ranfahren. Allgemeine Verkehrskontrolle. Und jedes Mal wieder dies flaue Gefühl in der Magengrube: Habe ich etwas falsch gemacht? Wo ist der Verbandkasten, das Warndreieck? Und die Papiere? Darf die Polizei das überhaupt? Ja, sie darf. Jederzeit und ohne Grund. Aber die allgemeine Verkehrskontrolle ist auch kein rechtsfreier Raum, in dem der Autofahrer dem Polizisten ausgeliefert ist. Jeder sollte deshalb seine Rechte und Pflichten kennen.
Auf jeden Fall gilt: anhalten! Wer dies nicht tut, riskiert 50 Euro Bußgeld, dazu drei Punkte in Flensburg. Weitere Rechte der Polizei sind: Ein uniformierter Polizist muß sich nicht ausweisen (OLG Saarbrücken, VRS 47, 474). Außerdem ist den Anweisungen der Beamten nachzukommen. Zum Beispiel aussteigen, um dem Polizisten die Überprüfung des Autos zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, NZV 96, 458). Stur stellen, im Auto sitzen bleiben – das kostet 20 Euro.
Die Beamten dürfen die Technik des Wagens checken, HU- und AU-Plaketten, auch Kofferraum und Handschuhfach. Ausweis, Führer- und Fahrzeugschein müssen auf Verlangen vorgelegt werden. Haben Sie die Papiere nicht dabei, drohen zehn Euro Strafe, und Sie müssen die Papiere innerhalb einer Woche im Revier vorzeigen. Gleiches gilt für Verbandkasten und Warndreieck. Fehlt ein Teil: fünf Euro Strafe.
Auf jeden Fall gilt: anhalten! Wer dies nicht tut, riskiert 50 Euro Bußgeld, dazu drei Punkte in Flensburg. Weitere Rechte der Polizei sind: Ein uniformierter Polizist muß sich nicht ausweisen (OLG Saarbrücken, VRS 47, 474). Außerdem ist den Anweisungen der Beamten nachzukommen. Zum Beispiel aussteigen, um dem Polizisten die Überprüfung des Autos zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, NZV 96, 458). Stur stellen, im Auto sitzen bleiben – das kostet 20 Euro.
Die Beamten dürfen die Technik des Wagens checken, HU- und AU-Plaketten, auch Kofferraum und Handschuhfach. Ausweis, Führer- und Fahrzeugschein müssen auf Verlangen vorgelegt werden. Haben Sie die Papiere nicht dabei, drohen zehn Euro Strafe, und Sie müssen die Papiere innerhalb einer Woche im Revier vorzeigen. Gleiches gilt für Verbandkasten und Warndreieck. Fehlt ein Teil: fünf Euro Strafe.
Rechte und Pflichten der Autofahrer
Aber die Wünsche der Polizei haben auch ihre Grenzen: Handys dürfen sie nicht überprüfen. Atemalkohol- und Drogenschnelltests können Autofahrer ablehnen. Eine Blutabnahme durch einen Arzt jedoch nicht.
Wer von der Polizei wegen eines Verkehrsdelikts angehalten wird, muß sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Er kann sich auf das Aussageverweigerungsrecht berufen. Allein eine Angabe der Personalien ist Pflicht. Ist man mit dem Verhalten der Polizei nicht einverstanden, kann man sich mit einer formlosen, nicht fristgebundenen Dienstaufsichtsbeschwerde beim Vorgesetzten der Beamten beschweren. Ganz ohne flaues Gefühl im Magen.
So verhalten Sie sich richtig: Immer wieder kommt es bei Verkehrskontrollen zu kritischen Situationen zwischen der Polizei und Autofahrern. Damit es für beide Seiten leichter wird, haben wir einige Verhaltenstips zusammengestellt: • Fordert Sie die Polizei zum Anhalten auf, langsam rechts heranfahren, das Auto außerhalb des Gefahrenbereichs stoppen. • Schalten Sie den Motor aus, Handbremse anziehen, das Seitenfenster öffnen. • Drehen Sie das Autoradio leise oder aus. Nachts eventuell die Innenbeleuchtung anschalten. • Bleiben Sie ruhig sitzen, und lassen Sie die Hände sichtbar auf dem Lenkrad liegen. • Greifen Sie nicht ohne Aufforderung in Ihre Jacke oder unter den Sitz. Die Polizeibeamten könnten sich sonst bedroht fühlen. • Steigen Sie nie unaufgefordert aus Ihrem Auto. • Auch wenn die Kontrolle nervt, bleiben Sie höflich. Die Polizisten gehen auch nur ihrer Arbeit nach.
Wer von der Polizei wegen eines Verkehrsdelikts angehalten wird, muß sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Er kann sich auf das Aussageverweigerungsrecht berufen. Allein eine Angabe der Personalien ist Pflicht. Ist man mit dem Verhalten der Polizei nicht einverstanden, kann man sich mit einer formlosen, nicht fristgebundenen Dienstaufsichtsbeschwerde beim Vorgesetzten der Beamten beschweren. Ganz ohne flaues Gefühl im Magen.
So verhalten Sie sich richtig: Immer wieder kommt es bei Verkehrskontrollen zu kritischen Situationen zwischen der Polizei und Autofahrern. Damit es für beide Seiten leichter wird, haben wir einige Verhaltenstips zusammengestellt: • Fordert Sie die Polizei zum Anhalten auf, langsam rechts heranfahren, das Auto außerhalb des Gefahrenbereichs stoppen. • Schalten Sie den Motor aus, Handbremse anziehen, das Seitenfenster öffnen. • Drehen Sie das Autoradio leise oder aus. Nachts eventuell die Innenbeleuchtung anschalten. • Bleiben Sie ruhig sitzen, und lassen Sie die Hände sichtbar auf dem Lenkrad liegen. • Greifen Sie nicht ohne Aufforderung in Ihre Jacke oder unter den Sitz. Die Polizeibeamten könnten sich sonst bedroht fühlen. • Steigen Sie nie unaufgefordert aus Ihrem Auto. • Auch wenn die Kontrolle nervt, bleiben Sie höflich. Die Polizisten gehen auch nur ihrer Arbeit nach.
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