Versicherungskennzeichen
Ab März brauchen Kleinkrafträder ein neues Versicherungskennzeichen

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Für Kleinkrafträder beginnt am 1. März das neue Versicherungsjahr. Motor- und Elektroroller benötigen dann ein neues Versicherungskennzeichen. Das Kennzeichen für 2021 ist blau – und gibt's wie bei E-Scootern jetzt auch als Folie statt aus Blech.
Bild: GDV
Für Rollerfahrer wird es Zeit, das Versicherungskennzeichen zu wechseln. Das schwarze Nummernschild läuft Ende Februar 2021 aus – und damit der Versicherungsschutz, wenn nicht rechtzeitig ein neues Kennzeichen bestellt wurde. Das Nummernschild dient als Nachweis für die bestehende Haftpflichtversicherung. Für Roller und andere Kleinkrafträder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und maximal 45 km/h gilt: Das Versicherungskennzeichen muss jedes Jahr neu bestellt werden – die Versicherung verlängert sich nicht automatisch, wie man es zum Beispiel von der Autoversicherung kennt. Und: Das neue Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März, nicht (wie bei der Autoversicherung) am 1. Januar. Wer seinen Roller erst später im Jahr nutzen will, der kann die neue Versicherung auch zu einem späteren Zeitpunkt abschließen. Wichtig ist dabei nur zu wissen, dass der bisherige Versicherungsschutz trotzdem am 28. Februar ausläuft. Der Roller dürfte danach so lange nicht mehr benutzt werden, bis die neue Versicherung gültig wird.
Das neue Versicherungskennzeichen 2021 ist blau
Die Farbe des Versicherungskennzeichens wechselt jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün. So lässt sich auch von weitem schnell erkennen, ob ein Roller oder Moped mit gültigem Versicherungskennzeichen unterwegs ist. Das neue Versicherungskennzeichen ab 1. März 2021 ist blau – ab März 2022 ist die Farbe Grün dran, ab März 2023 wieder Schwarz.
Diese Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen
• Motorroller, Mofas und Mopeds bis maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
• E-Roller mit Betriebserlaubnis und maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
• Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung bis max. 45 km/h
• Quads und Trikes mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum
• Segways und E-Scooter, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.
• E-Roller mit Betriebserlaubnis und maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
• Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung bis max. 45 km/h
• Quads und Trikes mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum
• Segways und E-Scooter, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.
Neu: Kennzeichen dürfen jetzt auch geklebt werden
Bislang bestand das Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder ausschließlich aus Blech bzw. Aluminium (Abmessungen: 13,0 x 10,1 Zentimeter). Ab März 2021 sind die Kennzeichen auch als Klebefolie zugelassen, die auf eine Trägerplatte aus Kunststoff aufgeklebt wird. So muss jedes neue Jahr immer nur die Klebefolie ausgetauscht werden, die Trägerplatte kann weiterverwendet werden. Diese Lösung ist laut Bundesverkehrsministerium langfristig umweltverträglicher als die Blechkennzeichen. Zudem enthält die Klebefolie ein Hologramm, was das Fälschen des Kennzeichens erschweren soll. Bei den neuen Folienkennzeichen handelt es sich um ein Pilotprojekt – Versicherte können sich während der dreijährigen Testphase aussuchen, ob sie ein Kennzeichen auf Folie oder aus Blech haben möchten. Danach könnten die Folienkennzeichen die Blechschilder möglicherweise vollständig ablösen. Für E-Scooter und Segways gibt es Versicherungskennzeichen seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ohnehin nur als Folienkennzeichen (Maße: 6,7 x 5,5 Zentimeter).
Wo bekommt man ein Versicherungskennzeichen?
Das Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder gibt es bei den meisten Versicherungsgesellschaften, die auch eine Autoversicherung anbieten. In der Regel kann man es online bestellen und sich dann zuschicken lassen oder in einer Filiale abholen. Auch einige Sparkassen und Automobilclubs bieten das Versicherungskennzeichen an.
Was kostet das Versicherungskennzeichen?
Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Versicherungsschutzes: Vorgeschrieben ist nur eine Haftpflichtversicherung. Eine zusätzliche Teilkasko ist freiwillig, sie sichert Schäden durch Diebstahl, Brand, Sturm oder Zusammenstoß mit Tieren ab. Darüber hinaus wirkt sich auch das Alter des Fahrers auf die Kosten aus. Das allerdings nicht in so vielen Abstufungen wie bei der Autoversicherung – es wird nur unterschieden, ob der Fahrer älter oder jünger als 23 Jahre ist. Wie groß die Preisunterschiede zwischen den unterschiedlichen Anbietern sind, zeigt eine Analyse, die das Vergleichsportal Verivox für AUTO BILD durchgeführt hat. Die Tabellen unten zeigen die jeweils fünf günstigsten Anbieter im Vergleich zum teuersten.
Berechnung für Mopedversicherung
Fahrer mind. 23 Jahre | ||
---|---|---|
nur Haftpflicht | Preis (in Euro) | |
1 | WGV | 33,50 € |
2 | HUK-Coburg | 34,00 € |
2 | VHV | 36,00 € |
4 | Debeka | 37,00 € |
5 | GVV | 39,00 € |
Teuerster Anbieter | 71,71 € | |
Haftpflicht + Teilkasko (max. 150 Euro Selbstbet.) | Preis (in Euro) | |
1 | Saarland* | 56,80 € |
2 | WGV | 59,50 € |
3 | VKB* | 59,80 € |
4 | HUK-Coburg | 60,00 € |
5 | Debeka | 64,00 € |
Teuerster Anbieter | 129,80 € | |
Fahrer jünger als 23 Jahre | ||
nur Haftpflicht | Preis (in Euro) | |
1 | Öffentliche Oldenburg* | 43,00 € |
2 | Axa | 49,00 € |
2 | Gothaer | 49,00 € |
2 | LVM | 49,00 € |
2 | Öffentliche Braunschweig* | 49,00 € |
Teuerster Anbieter | 151,97 € | |
Haftpflicht + Teilkasko (max. 150 Euro Selbstbet.) | Preis (in Euro) | |
1 | Öffentliche Oldenburg* | 72,00 € |
2 | LVM | 78,00 € |
3 | Öffentliche Braunschweig* | 82,00 € |
4 | Gothaer | 84,00 € |
5 | WGV | 86,00 € |
Teuerster Anbieter | 202,00 € |
Berechnung für E-Scooter
Fahrer mind. 23 Jahre | ||
---|---|---|
nur Haftpflicht | Preis (in Euro) | |
1 | HUK-Coburg | 17,00 € |
2 | DEVK | 24,80 € |
2 | die Bayerische | 24,80 € |
4 | WGV | 25,00 € |
4 | Öffentliche Braunschweig* | 25,00 € |
Teuerster Anbieter | 71,16 € | |
Haftpflicht + Teilkasko (max. 150 Euro Selbstbet.) | Preis (in Euro) | |
1 | HUK-Coburg | 33,00 € |
2 | WGV | 43,00 € |
3 | DEVK | 43,80 € |
4 | Öffentliche Braunschweig* | 44,00 € |
5 | Hanse Merkur | 47,50 € |
Teuerster Anbieter | 103,90 € | |
Fahrer jünger als 23 Jahre | ||
nur Haftpflicht | Preis (in Euro) | |
1 | HUK-Coburg | 24,00 € |
2 | Öffentliche Braunschweig* | 25,00 € |
3 | Axa | 29,00 € |
3 | Ergo | 29,00 € |
3 | Hamburger Feuerkasse* | 29,00 € |
3 | LVM | 29,00 € |
3 | Provinzial Nord* | 29,00 € |
3 | Westfälische Provinzial* | 29,00 € |
Teuerster Anbieter | 97,90 € | |
Haftpflicht + Teilkasko (max. 150 Euro Selbstbet.) | Preis (in Euro) | |
1 | HUK-Coburg | 43,00 € |
2 | Öffentliche Braunschweig* | 44,00 € |
3 | Ergo | 48,00 € |
4 | Öffentliche Oldenburg* | 55,00 € |
5 | WGV | 63,00 € |
Teuerster Anbieter | 147,80 € |
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