Kfz-Versicherung
1.Kfz-Versicherung wechseln
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TIPPS: Richtig kündigen und wechseln ✓
Wann kann ich die Kfz-Versicherung kündigen/wechseln?
• Zum Ablauf des Versicherungsjahres
Das Versicherungsjahr ist in den meisten fällen identisch mit dem Kalenderjahr (Ausnahmen: Verträge mit unterjähriger Laufzeit). Der Vertrag kann also zum Jahresende gekündigt werden. Die Frist beträgt einen Monat - daraus ergibt sich der Stichtag 30. November. Bis zu diesem Tag muss die Kündigung der Versicherung vorliegen.
• Bei einer Beitragserhöhung
Auch wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, ist eine Kündigung möglich. Grund für die Beitragserhöhung kann zum Beispiel eine Tarifänderung oder eine Umstufung bei der Typklasse oder Regionalklasse (nicht bei einem Umzug!) sein. Die Kündigung muss mit Zugang der Benachrichtigung über die Beitragserhöhung innerhalb eines Monats erfolgen. Nicht gekündigt werden kann allerdings, wenn sich die Beitragserhöhung als Folge eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse (nach einem Schaden) ergibt.
• Nach einem Schaden
Die Kfz-Versicherung kann auch nach einem Schaden gekündigt werden. Die Frist für die Kündigung beträgt auch hier einen Monat. Entscheidend für den Beginn der Frist ist der Termin, zu dem die Versicherung den Versicherten über die Schadensregulierung informiert (Schaden wird übernommen/nicht übernommen, Schuldfrage soll vor Gericht geklärt werden).
• Beim Fahrzeugwechsel
Wer sein altes Auto verkauft und sich ein neues kauft, kann für das neue Auto eine neue Kfz-Versicherung abschließen. Die Versicherung ist nicht von einem Fahrzeug auf das andere übertragbar! Sie erlischt auch nicht automatisch mit dem Verkauf eines Fahrzeugs, sondern geht auf den Käufer über (ohne den Schadenfreiheitsrabatt). Der Käufer kann die Versicherung einfach beibehalten oder innerhalb eines Monats nach dem Kauf eine neue Versicherung abschließen. Erst, wenn auf das Fahrzeug ine neue Versicherung abgeschlossen wird, erlischt der alte Versicherungsvertrag.
Checkliste Kfz-Versicherungswechsel
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Kündigungsfristen prüfen
Bei den meisten Verträgen beginnt ein neues Versicherungsjahr mit dem 1. Januar – das heißt: Die Kündigung muss bis zum 30. November erfolgen. Es gibt aber auch unterjährige Verträge mit anderen Kündigungsfristen. Bei Beitragserhöhungen gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen mit Erhalt der Benachrichtigung. -
Tarife vergleichen
Am einfachsten lassen sich Versicherungstarife mit einem Tarifrechner wie dem von autobild.de (s. o.) überprüfen. Der Kfz-Rechner ermittelt für Sie in wenigen Schritten Ihre persönlich günstigsten Versicherungsofferten in Haftpflicht und Kasko. Und das inklusive einer ausführlichen Beschreibung der gebotenen Tarifmerkmale und Leistungen, sodass Sie beides vor einem Abschluss bewerten können. -
Neuen Vertrag abschließen
Vor der Kündigung der bestehenden Kfz-Versicherung sollte bereits ein konkretes Angebot einer anderen Versicherung vorliegen beziehungsweise der neue Vertrag unter Dach und Fach sein. Grund: Bei der Haftpflicht dürfen die Versicherer keinen Kunden ablehnen, bei Teil- und Vollkasko dagegen schon. Laufzeitüberschneidungen der Policen sind außerdem teuer. -
Alten Vertrag kündigen
In den AGBs der Versicherungsgesellschaft steht, ob die Kündigung schriftlich erfolgen muss (Brief) oder, ob sie auch in Textform möglich ist (Fax, E-Mail). Wer auf Nummer sicher gehen will, verschickt die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein. Kommt es zu Unstimmigkeiten, kann man so nachweisen, dass das Schreiben bei der Versicherung angekommen ist. Wichtig: Für die Einhaltung der Frist zählt das Eingangsdatum bei der Versicherung, nicht der Poststempel.
So funktionieren Kfz-Versicherungs-Rechner
Schritt 2: Hier werden vom Kfz-Versicherungs-Rechner zahlreiche persönliche Angaben abgefragt. Zum Beispiel zum Fahrzeughalter bzw. zu weiteren Fahrern des Wagens, zur voraussichtlichen Kilometerzahl im Jahr, zum Schadenfreiheitsrabatt und einiges mehr. Nehmen Sie sich die Zeit, alle Angaben wahrheitsgemäß zu beantworten, denn nur so können Sie die tatsächlichen Kosten für Ihre Autoversicherung berechnen. Auch Fragen zu bestimmten Arbeitgebern haben ihren Sinn, denn oft sind damit Rabatte verbunden. Name und Anschrift müssen Sie nicht angeben. Erst wenn Sie im Anschluss online einen Vertrag abschließen oder sich Unterlagen unverbindlich per E-Mail zusenden lassen möchten, geben Sie Ihren Namen an.
Schritt 3: Hier geht es um den gewünschten Versicherungsschutz, also Haftpflicht und Teil- oder Vollkasko sowie die Selbstbehalte.
Schritt 4: Die Eingabe aller Daten dauert weniger als zehn Minuten. Auf Knopfdruck vergleicht der Rechner jetzt alle Versicherungstarife, die in seiner Datenbank vorliegen. Alle Angebote werden nach Preis sortiert angezeigt. Über Filterfunktionen können einzelne Tarife miteinander verglichen werden. Hat man ein passendes Angebot gefunden, besteht die Möglichkeit, direkt über den Versicherungs-Rechner einen Abschluss zu beantragen. Einige Vergleichsrechner bieten als Service sogar an, die Kündigung des alten Vertrags in die Wege zu leiten.
Die Nutzung von Kfz-Versicherungs-Rechnern ist in der Regel kostenlos – Vergleichsportale wie Verivox oder Check24 finanzieren ihren Service dadurch, dass sie bei einem Abschluss, der über ihren Rechner erfolgt ist, von den Versicherungen eine Provision erhalten. Sie fungieren also quasi als Makler.
3.Haftpflicht, Vollkasko, Teilkasko – das sind die Unterschiede
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Fahrzeughalter muss sie abschließen. Sie deckt Ansprüche Dritter ab und greift bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Werden also bei einem Unfall Personen verletzt, dann übernimmt die Kfz-Haftpflicht des Unfallfahrers die Kosten, die sich für die Geschädigten ergeben. Das können Heilungskosten sein, Schmerzensgeld oder Ersatz für einen Verdienstausfall. Neben den Kosten für Personenschäden werden auch Reparaturkosten an den Fahrzeugen der Unfallopfer werden von der Kfz-Haftpflicht des Unfallfahrers übernommen, ebenso wie Abschleppkosten, Gutachterkosten, Nutzungsausfall bzw. Kosten für ein Ersatzfahrzeug oder Ersatz für die Wertminderung.
Im Gegensatz zur Haftpflicht ist die Kaskoversicherung freiwillig. Sie kommt für Sachschäden am Fahrzeug des Versicherten auf. Die Teilkasko sichert gegen Glasbruch, Wildunfälle und Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung ab. Außerdem gegen Diebstahl des Autos oder seiner Teile. Eine Vollkaskoversicherung ersetzt darüber hinaus Schäden am Fahrzeug durch Kollision (mit Fahrerflucht) oder Eigenverschulden. Zudem Schäden durch Dritte, die den Schaden nicht selbst bezahlen können oder nicht versichert sind. Darüber hinaus greift die Vollkasko, wenn das Fahrzeug durch Vandalismus beschädigt wird.
Vollkasko oder Teilkasko? Was lohnt sich wann? Tendenziell ist die Vollkasko bei Fahrzeugen mit hohem Listenpreis, insbesondere bei Neufahrzeugen, zu empfehlen. Bei älteren Fahrzeugen hängt das vom Bedarf und dem finanziellen Spielraum des Versicherungsnehmers ab. Unabhängig vom Alter des Fahrzeugs ist jedem Versicherungsnehmer vor der Entscheidung für oder gegen die Vollkasko der Vergleich anzuraten. Denn der Abschluss einer Vollkasko kann gegenüber der Teilkasko durchaus interessant sein. Nämlich dann, wenn man einen günstigen SF-Rabatt in der Vollkasko zur Verfügung hat. In einigen Fällen kann eine Vollkaskoversicherung sogar günstiger sein als eine Teilkaskoversicherung. Das hängt damit zusammen, dass das sich Schadensrisiko für die beiden Kaskoversicherungen je nach Fahrzeugtyp und Wohnort deutlich unterscheiden kann.
Das leistet die Haftpflicht
Vollkasko oder Teilkasko – das sind die Leistungen
Schaden | Teilkasko | Vollkasko |
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Glasschaden | ||
Fahrzeugdiebstahl | ||
Einbruchversuch | ||
Diebstahl / Beschädigung von Zubehör | ||
Hagelschaden / Sturmschaden | ||
Brand | ||
Überschwemmung | ||
Wildschaden | ||
Steinschlag | ||
Marderschaden / Marderbiss | ||
Vandalismus | ||
Unfallschaden am eigenen Auto |
Auf diese Leistungen sollten Sie achten
- Die Deckungssumme der Haftpflicht sollte deutlich über der gesetzlich geforderten Mindestsumme liegen (7,5 Millionen Euro bei Personen-, eine Million bei Sachschäden). Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro.
- Die Kaskoversicherung sollte auch bei Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, greifen. So besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Kunde etwa abgelenkt vom CD-Wechsel eine rote Ampel überfährt und so einen Unfall verursacht. Der Kfz-Versicherer zahlt dann den Schaden in voller Höhe.
- Bei Neuwagen ist wegen des hohen Wertverlusts eine Neuwertentschädigung ein wichtiges Tarifmerkmal. Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls wird der Neupreis des Fahrzeugs unabhängig vom Zeitwert erstattet – je nach Tarif noch bis zu zwei Jahre nach Zulassung.
- Eine Mallorca-Police kann sehr nützlich sein. Sie greift bei Unfällen mit Mietwagen im Ausland. Die Deckungssummen der Versicherungen im Ausland sind oft sehr niedrig – die Mallorca-Police gleicht bei Schäden zu geringe Deckungssummen aus.
- Wildschadenklausel: Bei leistungsschwachen Tarifen gelten nur Kollisionen mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz als versichert. Leistungsstarke Tarife haben die Klausel auf Zusammenstoß mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen bzw. mit allen Tieren erweitert.
- Marderbiss: Sie sind nicht nur in ländlichen Regionen ein Risiko. Bei Einschluss von Marderschäden zahlt die Versicherung in der Regel nur für Schäden, die direkt durch den Biss entstanden sind. Folgeschäden werden je nach Tarif bis zu einer bestimmten Summe erstattet.
- Der ADAC empfiehlt, bei Neu- und Leasingfahrzeugen keinen Kaskoschutz mit Werkstattbindung abzuschließen. Denn beim Leasing und auch für Kulanzleistungen wird vom Hersteller oft der Besuch einer Vertragswerkstatt verlangt.
4.Kfz-Versicherung: Kosten – wie viel kostet die Versicherung für ein Auto?
Bei der Kfz-Versicherung wird die Beitragshöhe aus vielen Kriterien ermittelt. Eine Rolle spielt etwa die Typklasse des Autos: Jeder Fahrzeugtyp wird von der Versicherungswirtschaft in Typklassen eingeteilt. Die Typklasse steht gewissermaßen für das Schadensrisiko. Für Fahrzeuge aus einer hohen Typklasse fallen daher höhere Kosten an. Typklassen gibt es sowohl für die Haftpflicht als auch für Vollkasko und Teilkasko. Ähnlich wie die Typklasse drückt die Regionalklasse das Schadensrisiko in einer bestimmten Region aus. Aus diesem Grund ist die Autoversicherung im Süden Deutschlands wegen potenziell häufigerer Unfälle auf verschneiten Straßen zum Beispiel teurer als in anderen Regionen.
Ein wichtiger Faktor ist auch der Fahrer selbst: Fährt er schon lange unfallfrei, wird er von der Versicherung in eine hohe Schadenfreiheitsklasse (kurz SF-Klasse) eingestuft. Das bedeutet, ihm wird ein hoher Rabatt gewährt. Wird das Fahrzeug von mehreren Fahrern genutzt? Das hat genauso wie die jährliche Fahrleistung Einfluss auf die Höhe des Beitrags. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann der Versicherte in der Regel selbst wählen. Je niedriger sie ist, desto höher der Versicherungsbeitrag. Auch die Art der Unterbringung beeinflusst die Kosten. Steht das Auto für jeden zugänglich an der Straße, fällt der Beitrag höher aus als bei einer Unterbringung in der privaten Garage. Darüber hinaus werden weitere Rabatte gewährt. Zum Beispiel für Familien mit Kindern unter 14 Jahren – Eltern mit Kindern fahren nämlich nachweislich vorsichtiger. Sonderkonditionen kann es dazu geben, wenn der Fahrzeughalter Mitglied in einem Automobilclub ist, oder für die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe (Beispiel: Beamten-Tarif).
Diese Faktoren haben einen Einfluss auf die Beitragshöhe
Schadenfreiheitsklasse
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist ein Index für die Anzahl der schadenfreien Jahre eines Versicherungsnehmers. Abhängig von den Schadenfreiheitsklassen wird ein bestimmter Rabatt (Schadenfreiheitsrabatt) auf den Versicherungsbeitrag gewährt. Die SF-Klassen reichen bei den meisten Versicherungen von 0 (Fahranfänger) bis 35 (35 Jahre ohne Schaden). Schadenfreiheitsklassen und einen entsprechenden Schadenfreiheitsrabatt gibt es nur in der Haftpflicht- und in der Vollkasko-, nicht in der Teilkaskoversicherung.
Typklasse
Jedem in Deutschland zugelassenen Fahrzeugtyp wird von den Versicherungen eine Typklasse zugeordnet, abhängig von der jährlichen Schaden- und Unfallbilanz. Je ungünstiger (höher) die Typklasse, desto höher der Versicherungsbeitrag. In der Haftpflicht gibt es 16 Klassen, in der Teilkasko 24 und in der Vollkasko 25.
Regionalklasse
Die Regionalklasse steht für das Schadensrisiko einer bestimmten Region. In Süddeutschland (hohe Regionalklassen) ist die Autoversicherung beispielsweise teurer als in anderen Regionen, weil dort im Winter auf verschneiten Straßen potenziell mehr Unfälle passieren. Ähnliches gilt für Großstädte im Vergleich zu kleinen Dörfern.
Selbstbeteiligung
Bei Teilkasko und Vollkasko kann der Versicherungsnehmer in der Regel bei Vertragsabschluss die Höhe seiner Selbstbeteiligung am Schaden bestimmen. Je niedriger die Selbstbeteiligung ist, umso teurer wird der Versicherungsbeitrag.
Jährliche Fahrleistung
Je mehr Kilometer ein Fahrzeug pro Jahr bewegt wird, desto größer ist das Risiko eines Schadens. Vielfahrer müssen also mit höheren Versicherungsprämien rechnen. Bleiben Sie bei der Angabe der Fahrleistung aber bei der Wahrheit, sonst drohen Vertragsstrafen. Einige Kfz-Versicherer fragen auch jährlich den Kilometerstand ab und errechnen selbst die Fahrleistung.
Fahrzeugnutzer
Wie viele Fahrer nutzen das Auto? Und wie erfahren sind sie hinter dem Lenkrad? Hier gilt die Faustregel: Je mehr und je jünger, desto teurer. Vor allem bei jungen, unerfahrenen Lenkern gehen die Versicherer von einem höheren Unfallrisiko aus und verlangen höhere Beiträge.
Unterbringung
Die Unterbringung des Fahrzeugs hat ebenfalls Einfluss auf das Schadensrisiko und damit auf die Kosten für die Versicherung. Steht das Auto für jeden zugänglich an der Straße, muss der Versicherungsnehmer tiefer in die Tasche greifen als wenn der Wagen in der Garage steht.

Die wichtigsten Spar-Tipps
5.Sieben Irrtümer bei der Kfz-Versicherung
Wer sich einen guten Anbieter sucht, kann bei der Kfz-Versicherung viel Geld sparen. Doch im Dschungel der Versicherungsbedingungen werden einige Dinge oft falsch verstanden – und das kann teuer werden. Sieben häufige Irrtümer.
1. Der günstigste Tarif ist stets der beste
Falsch! Denken Sie zuerst an die Leistungen, nicht an die Kosten. Denn sonst kann es richtig teuer werden. Ein gutes Beispiel sind Wildschäden: Bei leistungsschwachen Kasko-Tarifen gelten nur Kollisionen mit Haarwild (Hirsche, Rehe, Wildschweine etc.) als versichert. Unfälle mit Pferden, Rindern, Schafen, Vögeln oder Ziegen werden nicht abgedeckt. Gute Tarife decken dagegen Kollisionen mit allen Tieren ab. Wer hier spart, zahlt im Schadensfall unter Umständen kräftig drauf!
2. Die Kosten hängen vor allem vom Fahrzeug und vom Schadenfreiheitsrabatt ab
Auch das stimmt nicht. Neben der Typklassen-Einstufung des Autos und dem Schadenfreiheitsrabatt des Fahrers wirken sich unter anderem auch die jährliche Fahrleistung, mögliche Berufsrabatte, eine eventuelle Werkstattbindung und der Wohnort (Regionalklassen) auf die Höhe der Versicherung aus. Insgesamt gibt es rund 50 verschiedene Kriterien, die von den Versicherungen zur Bemessung der Beitragshöhe herangezogen werden. Wie hoch die Versicherung tatsächlich ausfällt, und welche Anbieter für Sie persönlich günstig sind, finden Sie mit einem Vergleichsrechner heraus. Beim Vergleich fragt der Rechner alle relevanten Daten ab und berücksichtigt sie bei der Berechnung der Kosten. Durchschnittlich zahlen die Deutschen für die Kfz-Haftpflichtversicherung übrigens 249 Euro pro Jahr. Für die Vollkaskoversicherung sind es 314 Euro und 90 Euro für die Teilkasko (Voll- und Teilkasko jeweils zusätzlich zur Haftpflicht).
3. Die Zahlweise hat keine Auswirkungen auf die Kosten
Monatlich, vierteljährlich oder jährlich – spielt doch keine Rolle, meinen viele Versicherungsnehmer. Das Gegenteil ist der Fall! Die Zahlweise ist nämlich ein wichtiger Faktor für die Beitragshöhe. Wer jährlich zahlt, kommt am günstigsten weg, die vierteljährliche Zahlung ist teurer. Den größten Zuschlag verlangen Versicherer bei monatlicher Zahlweise. Die wird übrigens nicht von allen Versicherungen angeboten. Wer also im Vergleichsrechner eine monatliche Zahlweise auswählt, schließt damit schon viele Versicherungen vom Vergleich aus und zahlt, wenn es schlecht läuft, dadurch nochmals unnötig mehr für seine Kfz-Versicherung. Sie zahlen noch monatlich oder vierteljährlich? Dann sollten Sie, wenn möglich, auf eine jährliche Zahlweise umstellen. Auf dem Sparbuch bringt das Geld kaum Zinsen und die Beitragshöhe sinkt zum Teil deutlich. Die Umstellung funktioniert bei einigen Versicherern auch sofort.
4. Ist der Beitrag niedriger ist als im Vorjahr, besteht nie Sonderkündigungsrecht
Stimmt so nicht! Beitragserhöhungen sind auf den ersten Blick manchmal nicht zu erkennen. Das klingt im ersten Moment unlogisch, kommt aber gar nicht selten vor und hängt mit dem Wechsel in eine höhere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zusammen. Durch die günstigere SF-Klasse bekommt der Versicherungsnehmer einen höheren Rabatt auf den Grundbetrag und zahlt unterm Strich weniger als im Vorjahr – hätte sich die SF-Klasse nicht geändert, würde er aber mehr bezahlen. Wer eine verdeckte Beitragserhöhung nicht bemerkt, denkt auch nicht daran, dass er den Vertrag kündigen kann – in vielen Fällen noch nach dem 30. November. Denn bei einer Beitragserhöhung besteht Sonderkündigungsrecht – der Versicherte hat mit Erhalt der Benachrichtigung vier Wochen Zeit zu kündigen.
5. Eine Garage senkt die Versicherungskosten deutlich
Der nächtliche Abstellort fällt in Bezug auf die Beitragshöhe der Kfz-Versicherung leider oft nicht mehr so stark ins Gewicht, wie viele denken. Ob sich die Anmietung einer Garage wirklich lohnt, sollte daher unbedingt vorab kalkuliert werden. Abgesehen davon bringt eine Garage natürlich weitere Vorteile mit sich, wie etwa Schutz vor Witterung oder Diebstahl. Aber es fallen eben auch Kosten für die Miete an. Bei Autos, die ohnehin nur über eine Haftpflichtversicherung verfügen, kann in der Regel – bei alleiniger Berücksichtigung der Kosten – auf eine Garage verzichtet werden.
6. Weitere Fahrer des Autos müssen nicht angegeben werden
Vorsicht! Zwar wird der Versicherungsschutz nicht berührt, wenn Sie zum Beispiel Ihr Auto verleihen und der Fahrer einen Unfall verursacht. Doch es kann passieren, dass die Versicherung nachträglich Beiträge für den zusätzlichen Fahrer verlangt. Auch kann eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags fällig werden, weil der Fahrer bei Abschluss der Versicherung nicht angegeben wurde.
7. Ein günstiger Anbieter hat für jeden Fahrer einen günstigen Tarif
Falsch! Wer meint, eine günstige Kfz-Versicherung zu haben, empfiehlt seinen Versicherer gerne weiter. Doch in vielen Fällen macht das kaum Sinn. Denn Versicherungen bewerten jeden Versicherungsnehmer ganz individuell. Hier spielen die Lebensumstände eine große Rolle. So erteilen einige Versicherer Rabatte für Paare, verlangen aber für das Risiko, einen Fahranfänger zu versichern, kräftigere Aufschläge als andere Versicherer. Ähnliches gilt für Rentner, Geschäftsleute, Familien und Studenten. Der Empfehlung eines Bekannten für eine Kfz-Versicherung ist sicher gut gemeint. Sie sollten aber vor dem Abschluss auch einen Vergleichsrechner heranziehen und prüfen, welche Versicherung in Ihrem Fall tatsächlich den günstigsten Tarif für die von Ihnen geforderten Leistungen anbietet.
6.Kfz-Versicherung: Test – das sind die besten Tarife im Versicherungsvergleich 2021
AUTO BILD und Verivox haben mehr als 350 Kfz-Versicherungstarife unter die Lupe genommen. Hier kommen unsere Empfehlungen!
Noch bis zum 30. November können Autofahrer ihre laufende Kfz-Versicherung kündigen und zum Jahreswechsel den Anbieter wechseln. Doch das Angebot an Tarifen ist verwirrend groß. Welche Versicherer bieten ein gutes Leistungspaket zu einem fairen Preis? Zusammen mit dem Vergleichsportal Verivox hat AUTO BILD mehr als 350 Versicherungstarife von rund 70 verschiedenen Anbietern analysiert.
So haben wir getestet: Unser Tarif-Check setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Im ersten Schritt wurde überprüft, welche Versicherungstarife einen überdurchschnittlichen Leistungsumfang enthalten. Dazu wurden zuerst 23 Leistungskriterien festgelegt und im Anschluss ausgewertet, welche dieser Leistungskriterien von den unterschiedlichen Tarifen erfüllt werden. Zu diesen Leistungskriterien gehören zum Beispiel Punkte wie die Höhe der Versicherungssumme für Personenschäden, den Umfang der Leistung bei Wildschäden, die Regelungen bei grober Fahrlässigkeit, oder ob freie Werkstattwahl gewährt wird. Eine vollständige Übersicht der 22 Kriterien für den Leistungs-Check finden Sie hier. Im Leistungs-Check waren maximal 36,5 Punkte erreichbar. Alle Tarife, die mindestens 33,5 Punkte erreicht haben, erhielten im Leistungstest die Bestwertung 5 - das waren 70 Tarife.
Der zweite Teil des Tests besteht aus der Preisanalyse. Dazu haben die Verivox-Statistiker fünf Modell-Profile entwickelt, die einen möglichst großen Teil tatsächlicher Profile widerspiegeln. Mit anderen Worten: Die fünf Modellfälle ähneln in Bezug auf Schadenfreiheitsklasse, Alter, Wohnort und Typklassen des Fahrzeugs einer großen Anzahl Versicherter. Für jeden der fünf Modell-Profile wurde berechnet, welche Beiträge bei den überprüften Tarifen anfallen. In der Preisanalyse wurde eine Preisnote vergeben. Die günstigsten 20 Prozent des Marktes erhielten die Bestwertung 5, die teuersten 20 Prozent die 1.
Für die Gesamtwertung wurden die erreichten Punkte aus dem Preis- und Leistungs-Check addiert und durch zwei geteilt, sodass auch hier maximal fünf Punkte erreicht werden konnten. 5 Tarife von 4 Versicherern konnten diese Bestnote erreichen: CosmosDirekt Comfort-Schutz, Friday Original mit Werkstattservice, HUK Classic Kasko Plus, Friday Zahl-pro-Kilometer mit Werkstattservice und R+V24 Premium. 34 Tarife erzielten immerhin 4,5 Punkte und weitere 28 Tarife bekamen noch 4 Punkte. Mehr als 98 Tarife erhielten weniger als 3 Punkte (1-2,5).
Die folgende Tabelle zeigt alle Tarife, die in der Gesamtwertung (Preis und Leistung) mindestens 4,5 Punkte erhalten haben - die also im Leistungs-Check überdurchschnittlich abgeschnitten haben und gleichzeitig beim Preis günstiger als der Durchschnitt sind. Die Tarife sind nach einem Preis-Index sortiert, der in der Preisanalyse ermittelt wurde. Der Preis-Index gibt die Abweichung vom Mittelwert an. Ein Tarif mit dem Wert 80 ist 20 Prozent günstiger als der Gesamtmarkt. Alle hier genannten Tarife sind unserem Test zufolge einer näheren Betrachtung wert, weil sie ein gutes Leistungspaket zu einem günstigen Preis bieten.
Die besten Tarife
Tarifname | Preis-Index* | Preis-Wertung (max. 5 Punkte) |
Leistungs-Wertung (maximal 5 Punkte) |
Gesamtwertung (maximal 5 Punkte) |
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Zum Preis-Check
Folgende fünf Modellfälle wurden für die Preisberechnung definiert:Zum Leistungs-Check
Jeder einzelne Tarif wurde anhand von 23 Kriterien aus den Bereichen Haftpflicht, Kasko und Service geprüft. Je höher die erreichte Punktezahl, desto leistungsstärker die Police. Da die verschiedenen Kriterien unterschiedlich wichtig sind, waren auch unterschiedliche Höchstpunktzahlen zu erreichen. Die maximale Punktezahl lag bei 36,5 Punkten. Für die Kapitelwertung (Leistung insgesamt) wurden die Punkte noch einmal auf maximal fünf verteilt:Das sind die 23 Leistungskriterien in der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung
Ratgeber: Weitere Infos zur Autoversicherung
- Kfz-Versicherung kündigen
- Kfz-Versicherung wechseln
- Kfz-Versicherung berechnen
- Haftpflichtversicherung
- Vollkaskoversicherung
- Teilkaskoversicherung
- Schadenfreiheitsklasse
- Selbstbeteiligung
- Typklassen
- Regionalklassen