Kaufberatung: So finden Sie das richtige Produkt in unserem Fahrradlampe Vergleich 2023

Unser Kurzüberblick:
  • Eine Fahrradlampe sollte mindestens 10 Lux an Helligkeit aufweisen. So können Sie auch in schlecht beleuchteten Gegenden sicher fahren und von Fahrzeugen gesehen werden.
  • Eine Fahrradlampe mit einem Dynamo wird heute kaum noch genutzt. Besonders beliebt ist die Fahrradlampe mit einem Akku. Diese ist nahezu frei von Folgekosten und gleichzeitig sehr zuverlässig.
  • Eine LED-Fahrradlampe lässt sich oft in mehreren Lichtstufen einstellen. Somit ist die Ausleuchtung des Fahrrads immer auf die Umgebung anpassbar.

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Wenn Sie viel mit dem Fahrrad unterwegs sind, dann wissen Sie genau, wie wichtig die Sicherheit Ihres Rades ist. Insbesondere in der Dunkelheit geht man mit dem Rad schnell unter, ist dieses nicht ausreichend mit einer Fahrradlampe und anderen Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet. Daher ist es natürlich auch durch den Gesetzgeber vorgeschrieben, dass ein Fahrrad nur dann straßentauglich ist, wenn es unter anderem mit den richtigen Fahrradleuchten ausgestattet ist.

Aber welche Modelle sind die besten Fahrradlampen für Sie? Sind Fahrrad-LED-Scheinwerfer mit einem Akku besser als Fahrradlampen mit einem Dynamo? Und was ist eigentlich eine Fahrradlampe mit einem Nabendynamo? Nutzen Sie die vielfältigen Informationen aus unserem Ratgeber zu Fahrradlampen 2023, um die beste Fahrradlampe für Ihre Ansprüche zu finden.

1. Fahrräder im Straßenverkehr – die Vorschriften kennen

Sind Sie mit Ihrem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs, steht das Thema Sicherheit an oberster Stelle. Denn auch wenn Sie Schutzbekleidung wie einen Fahrradhelm oder Gelenkschoner tragen, bei einem Unfall sind Sie schnell großen Krafteinflüssen ausgesetzt.

Um Unfälle zu vermeiden, ist es wichtig, für andere Straßenteilnehmer deutlich erkennbar zu sein. Eine ausreichende Fahrradbeleuchtung ist dafür relevant. Auch der Gesetzgeber möchte sämtliche Teilnehmer im Straßenverkehr schützen und hat klare Vorschriften erstellt.

§ 67 der StVZO: Ausgenommen von Kinderfahrrädern muss ein Rad im Straßenverkehr eine Lichtmaschine mit mindestens 3 Watt und einer Nennspannung von mindestens 9 Volt aufweisen. Alternativ darf auch ein Akku mit einer Nennspannung von 6 Volt die Lichtmaschine betreiben.

1.1. Detailangaben aus der Straßenverkehrsordnung

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Alte Modelle nutzen Halogenleuchtmittel.

Für die Fahrradlampe vorne muss der Scheinwerfer mit einem weißen Licht arbeiten und gerade auf die Straße gerichtet sein. Darüber hinaus muss das Rad mit einem Rückstrahler versehen sein, dessen Ausrichtung ebenfalls frontal ist. Dieser kann in den vorderen Scheinwerfern integriert werden oder separat angebracht sein.

In Fahrradlampen-Tests gibt es oft ein Fahrradlampen-Set an der Spitze zu sehen. Diese Sets sind nicht nur mit den eigentlichen Fahrradlampen ausgestattet, sondern auch mit den notwendigen Rückstrahlern. So muss ein roter Rückstrahler am Fahrrad befestigt sein, der nicht mehr als 60 cm über dem Boden angebracht sein darf.

Abschließend müssen auch an den Pedalen Rückstrahler integriert sein. Dies ist in der Regel bereits beim Kauf des Rades gegeben.

1.2. Stromquellen für Fahrradlampen

In einem Fahrradlampen-Vergleich finden Sie drei verschiedene Arten für die Stormversorgung. Jede hat Vor- und Nachteile zu bieten. Generell lässt sich sagen, dass wiederaufladbare Akkulampen besonders beliebt sind und mittlerweile den größten Marktanteil aufweisen. Dennoch lohnt es sich, auch die anderen Varianten kennenzulernen.

Art der Stromversorgung Beschreibung
Dynamo / Nabendynamo
  • kontinuierliche Stromversorgung
  • keine Wartung oder Folgekosten
  • funktioniert nur während des Fahrens
Batterie
  • auch ohne Fahren betriebsfähig
  • zuverlässige Stromquelle
  • muss gewechselt werden
Akku
  • hohe Laufzeit
  • stabile Stromquelle
  • wiederaufladbar, keine Folgekosten

Sie erhalten eine Fahrradlampe mit USB. Diese lässt sich bequem über einen USB-Anschluss aufladen. Einige erlauben darüber hinaus sogar eine Powerbank-Funktion. Sie können kurzzeitig Endgeräte darüber mit Strom versorgen.

1.3. Fahrradlampe Akku – spezielle Vorgaben beachten

Eine Fahrradlampe mit einem Akku ist erst seit 2013 für gängige Fahrradtypen im Straßenverkehr zugelassen:

Die Lampen müssen eine Leuchtkraft von mindestens 10 Lux aufweisen. Laut EU-Verordnung darf das Rad darüber hinaus nicht mehr in der Dunkelheit betrieben werden, wenn die Akkuleistung eine Stromversorgung von weniger als zwei Stunden gewährleistet. Generell gewinnt das Fahrradlampen-Set mit Akku an einer immer größeren Beliebtheit. Denn im Radlampen-Test können diese Modelle oft mit vielen Vorteilen überzeugen:

    Vorteile
  • lange Laufzeit
  • helles Licht
  • einfache Montage
    Nachteile
  • leicht teurer in der Anschaffung

2. Leuchtmittel für Fahrradlampen: LED und Halogen

Im Fahrradlampen-Vergleich sind in der Regel die Leuchtmittel LED und Halogen zu finden. Für einen Radlampen-Test sind sich die Käufer oft unsicher, welche Modelle die bessere Wahl sind.

Halogenstrahler waren in der Vergangenheit die erste Wahl für die Fahrradlampe vorne und hinten. Heute ist die LED-Fahrradlampe weiter verbreitet. Neben der grundlegenden Funktionsart der beiden Leuchtmittel liegen die Hauptunterschiede vor allem in der Betriebsdauer.

Eine Fahrradlampe mit LED hat eine geschätzte Nutzdauer von bis zu 30.000 Stunden. Eine Halogenlampe hingegen bietet gerade mal eine Betriebsdauer von rund 4.000 Stunden.

Info: Es stimmt nicht, dass die Halogenlampen ein schwächeres Licht produzieren als die LED-Lampen. Um jedoch den gleichen Helligkeitsgrad zu erreichen, verwenden die Halogenlampen merklich mehr Energie.

3. Fahrradlampen-Kaufberatung: die beste Fahrradlampe günstig finden

Möchten Sie eine Fahrradlampe kaufen, ist die Auswahl groß. In Fahrradlampen-Tests finden Sie Modelle aller Preisklassen und mit ganz unterschiedlichen Angeboten. Von der Fahrradlampe mit USB bis hin zur Fahrradlampe mit einem Nabendynamo, es gibt viel zu entdecken. Um die richtige Wahl für Ihren Fahrradlampen-Test treffen zu können, sollten Sie ein Auge auf die folgenden Kaufkriterien haben:

  • Leuchtmittel
  • STVO-Zulassung
  • max. Leuchtstärke in Lux
  • max. Leuchtdauer in h
  • Stromquelle
  • inkl. Akku oder Batterien
  • wiederaufladbar

3.1. Fahrradlampe Lux – so hell sollte die Lampe sein

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Moderne Hollandräder: Heutzutage sind Akkus und Dynamos zulässig.

Ob Sie ein MTB-Licht brauchen und im dunklen Wald unebene Strecken erkunden möchten oder ob die Bikelampe lediglich im urbanen Umfeld zum Einsatz kommt, in einem Fahrradlampen-Test ist immer wieder zu sehen, dass eine Helligkeit von 10 Lux mindestens vorhanden sein sollte.

Dieser Wert entspricht nicht nur den gesetzlichen Vorgaben, er bietet auch ausreichend Helligkeit, selbst im unbeleuchteten Umfeld. Zum Vergleich: Normale Straßenlaternen verwenden ebenfalls 10 Lux. Viele Hersteller und Marken setzen heute jedoch auf 20 bis 80 Lux für das Licht.

Soll die LED-Beleuchtung am Fahrrad besonders stark sein, finden Sie eine sehr helle Fahrradlampe. Ab etwa 40 Lux wird der Lichtkegel merklich heller. Bedenken Sie im Straßenverkehr, die Lampe nicht zu hoch einzustellen, da ansonsten entgegenkommende Autofahrer geblendet werden können.

3.2. Auch eine Frage des Designs

Sportliches BMX-Bike oder cooles City-Rad, der Look spielt für viele eine Rolle. Soll auch die Fahrradbeleuchtung zum Stil des Bikes passen, haben Sie heute die Qual der Wahl. Denn immer mehr Firmen setzen auf interessante Designs, die ein wahrer Hingucker sind.

Futuristische Formen und grelle Farben sind ebenso zu finden wie die Fahrradlampe im Retro-Stil. Die Fahrradlampe im Retro-Look setzt auf runde Scheinwerfer im Emaille-Look. Ein echtes Highlight, möchten Sie Ihr Bike mit dem ganz besonderen Etwas perfektionieren. Natürlich steckt in den Lampen die neueste Technik. Also kein Grund, auf LED oder die Akkulampe am Fahrrad zu verzichten.

Weiteres Zubehör für das Rad sind unter anderem Sattel im ausgefallenen Design oder auch Gepäckträgerkörbe.

4. Fahrradlampe anbringen – dank Akkulampen ein echtes Kinderspiel

Fahrradlampe Nabendynamo

Mit einem Fahrraddynamo wird über die Antriebskraft des fahrenden Rades Energie erzeugt, um die Beleuchtung mit Strom zu versorgen. Ein Nabendynamo wird nahezu unsichtbar in die Fahrradnabe des Vorderrades integriert.

Sie haben also eine neue Fahrradlampe erworben und sind sich nun unsicher, wie diese anzubringen ist? Zum Glück ist dies dank der neuen Akkulampen ganz einfach zu bewältigen. Die meisten Lampen können absolut werkzeugfrei und innerhalb weniger Minuten sicher platziert werden.

Über einen Kunststoffring oder Metallring wird die Lampe an der Lenkerstange befestigt. Der Lampenkopf selber kann anschließend in die gewünschte Position gedreht werden. Wichtig ist dabei, dass der Straßenbereich direkt vor dem Rad komplett ausgeleuchtet ist. So haben Sie während der Fahrt immer alles im Blick und werden von anderen Straßenteilnehmern rechtzeitig gesehen.

Auch die Rückleuchte ist durch einfache Klickverschlüsse oder Schraubmechanismen anzubringen. Akkulampen zum Aufladen lassen sich nach der Befestigung einfach von der Halterung abnehmen. Somit können Sie die Lampe jederzeit zum Aufladen mitnehmen. In der Not fungiert die Lampe auch als tragbare Lichtquelle.

Achten Sie beim Kauf darauf, dass die Leuchtdauer bei mindestens 15 Stunden pro Akkuladung liegt. Einige Modelle schaffen sogar 20 Stunden und mehr.

5. Fragen und Antworten rund um das Thema Fahrradlampe

5.1. Welche Hersteller gibt es?

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Sie sollten die Lampe nicht zu hoch anbringen, um das Blenden von Autofahrern zu vermeiden.

Sie erhalten günstige Fahrradlampen beim Discounter wie Aldi oder Lidl. Allerdings lohnt es sich, in einen bekannten Hersteller zu investieren. So haben Sie lange Freude an dem Gerät.

Die folgenden Marken können im Test immer wieder mit einem Fahrradlampen-Testsieger überzeugen:

  • Büchel
  • Busch+Müller
  • Ecolle
  • Sigma
  • Lupine
  • Trelock
  • Cateye
  • Cube
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5.2. Wie viel Lux sollte eine Fahrradlampe haben?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Akkulampen für das Fahrrad mindestens 10 Lux aufweisen müssen. Um eine ordentliche Ausleuchtung zu sichern, sollten Sie sich für ein Modell mit mindestens 25 Lux entscheiden. Viele der Lampen lassen sich übrigens in der Lux-Zahl einstellen.

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5.3. Gibt es bereits einen Fahrradlampen-Test von der Stiftung Warentest?

Leider gibt es noch keinen ausführlichen Test zum Thema Fahrradbeleuchtung. Aber Sie finden auf der Webseite von der Stiftung Warentest immer wieder interessante Informationen zu Fahrrädern und den rechtlichen Vorschriften. So können Sie dort erfahren, seit wann die Dynamo-Pflicht abgeschafft ist und wie hell welche Lampen sind.

Auch die Vor- und Nachteile der einzelnen Arten und Typen der Lampen werden in verschiedenen Artikeln zusammengefasst.

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5.4. Warum blinkt die Fahrradlampe?

Wird die Fahrradlampe über einen Dynamo mit Strom versorgt, kann es zu einem Spannungswechsel kommen. Dieser unterbricht die Stromzufuhr immer wieder für einen kurzen Moment. Oft geschieht dies zum Beispiel, wenn Sie besonders viel Kraft aufwenden, um einen Berg hinaufzufahren. Das Blinken ist somit ein Resultat einer ungleichmäßigen Stromzufuhr.

Darüber hinaus erhalten Sie auch Fahrradlampen mit einer Blinkfunktion. Diese sind in Deutschland jedoch nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Auch separate Blinker, die zum Beispiel lediglich zum Abbiegen verwendet werden, sind nicht zulässig. Dieser Beschluss ist darin begründet, dass die Blinklichter am Rad die Aufmerksamkeit der anderen Fahrer unnötig auf sich ziehen könnten. Dies kann im schlimmsten Fall Unfälle hervorrufen.

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5.5. Wann ist eine Fahrradlampe Pflicht?

Eine Fahrradlampe ist in Deutschland generell Pflicht, sobald Sie mit dem Fahrrad auf öffentlichen Verkehrswegen unterwegs sind. Weiterhin muss die Fahrradlampe auch voll funktionsfähig sein. Dies gilt für die Fahrradlampe vorn und hinten gleichermaßen.

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5.6. Was passiert, wenn man kein Licht am Fahrrad hat?

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie im öffentlichen Raum eine funktionierende Fahrradbeleuchtung vorn und hinten besitzen müssen. Werden Sie ohne Fahrradbeleuchtung oder eine nicht funktionierende von der Polizei erwischt, kostet Sie dies mindestens 20 Euro.

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