Sind Sie mit Ihrem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs, steht das Thema Sicherheit an oberster Stelle. Denn auch wenn Sie Schutzbekleidung wie einen Fahrradhelm oder Gelenkschoner tragen, bei einem Unfall sind Sie schnell großen Krafteinflüssen ausgesetzt.
Um Unfälle zu vermeiden, ist es wichtig, für andere Straßenteilnehmer deutlich erkennbar zu sein. Eine ausreichende Fahrradbeleuchtung ist dafür relevant. Auch der Gesetzgeber möchte sämtliche Teilnehmer im Straßenverkehr schützen und hat klare Vorschriften erstellt.
§ 67 der StVZO: Ausgenommen von Kinderfahrrädern muss ein Rad im Straßenverkehr eine Lichtmaschine mit mindestens 3 Watt und einer Nennspannung von mindestens 9 Volt aufweisen. Alternativ darf auch ein Akku mit einer Nennspannung von 6 Volt die Lichtmaschine betreiben.
1.1. Detailangaben aus der Straßenverkehrsordnung

Alte Modelle nutzen Halogenleuchtmittel.
Für die Fahrradlampe vorne muss der Scheinwerfer mit einem weißen Licht arbeiten und gerade auf die Straße gerichtet sein. Darüber hinaus muss das Rad mit einem Rückstrahler versehen sein, dessen Ausrichtung ebenfalls frontal ist. Dieser kann in den vorderen Scheinwerfern integriert werden oder separat angebracht sein.
In Fahrradlampen-Tests gibt es oft ein Fahrradlampen-Set an der Spitze zu sehen. Diese Sets sind nicht nur mit den eigentlichen Fahrradlampen ausgestattet, sondern auch mit den notwendigen Rückstrahlern. So muss ein roter Rückstrahler am Fahrrad befestigt sein, der nicht mehr als 60 cm über dem Boden angebracht sein darf.
Abschließend müssen auch an den Pedalen Rückstrahler integriert sein. Dies ist in der Regel bereits beim Kauf des Rades gegeben.
1.2. Stromquellen für Fahrradlampen
In einem Fahrradlampen-Vergleich finden Sie drei verschiedene Arten für die Stormversorgung. Jede hat Vor- und Nachteile zu bieten. Generell lässt sich sagen, dass wiederaufladbare Akkulampen besonders beliebt sind und mittlerweile den größten Marktanteil aufweisen. Dennoch lohnt es sich, auch die anderen Varianten kennenzulernen.
Art der Stromversorgung | Beschreibung |
Dynamo / Nabendynamo | - kontinuierliche Stromversorgung
- keine Wartung oder Folgekosten
- funktioniert nur während des Fahrens
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Batterie | - auch ohne Fahren betriebsfähig
- zuverlässige Stromquelle
- muss gewechselt werden
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Akku | - hohe Laufzeit
- stabile Stromquelle
- wiederaufladbar, keine Folgekosten
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Sie erhalten eine Fahrradlampe mit USB. Diese lässt sich bequem über einen USB-Anschluss aufladen. Einige erlauben darüber hinaus sogar eine Powerbank-Funktion. Sie können kurzzeitig Endgeräte darüber mit Strom versorgen.
1.3. Fahrradlampe Akku – spezielle Vorgaben beachten
Eine Fahrradlampe mit einem Akku ist erst seit 2013 für gängige Fahrradtypen im Straßenverkehr zugelassen:
Die Lampen müssen eine Leuchtkraft von mindestens 10 Lux aufweisen. Laut EU-Verordnung darf das Rad darüber hinaus nicht mehr in der Dunkelheit betrieben werden, wenn die Akkuleistung eine Stromversorgung von weniger als zwei Stunden gewährleistet. Generell gewinnt das Fahrradlampen-Set mit Akku an einer immer größeren Beliebtheit. Denn im Radlampen-Test können diese Modelle oft mit vielen Vorteilen überzeugen:
Vorteile- lange Laufzeit
- helles Licht
- einfache Montage
Nachteile- leicht teurer in der Anschaffung