Opel-Cabriolet Kadett Strolch
Bei strenger Regelauslegung dürfte ein Opel Kadett Strolch nicht ohne Genehmigung das Land verlassen.
Bild: Opel
"Totreguliert", "kalt enteignet":  Mit starken Worten und Online-Petitionen wehren sich Künstler und Kunsthändler ge­gen die geplante Änderung des Kulturgutschutzgesetzes. Jetzt sind auch Besitzer hochwertiger Oldtimer in Sorge. Es geht um das "Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung". Es re­gelt, dass "national wertvolles Kulturgut" nur nach Genehmi­gung aus Deutschland herausgebracht werden darf - welche Werke das betrifft, darüber gibt es eine Liste. Sie um­fasst Autos ab 75 Jahren und 50.000 Euro Wert, nennt aber keine Typen. Im Juli sind inoffizielle Referentenentwürfe zur Novellierung des Gesetzes an die Öffent­lichkeit gesickert. Deren Inhalt: Das Gesetz könnte auch schon für Werke ab 50 Jahren und einem Wert ab 150.000 Euro gelten. Die Be­fürchtung: Oldtimer brauch­ten, so lasen manche den Ent­wurf, für jede Fahrt über die deutschen Grenzen eine Ge­nehmigung – auch in den Ur­laub, zu Rallyes oder Ausstellungen.

Forderung des Deuvet: Ausnahme für Oldies

Götz Knoop Vizepräsident des Deuvet
Götz Knoop, Vizepräsident des Deuvet.
Bild: Werk
Götz Knoop, Vizeprä­sident des Oldtimerver­bandes Deuvet, forderte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) deswegen in einem Brief auf, "kraftfahrzeugtech­nisches Kulturgut aus dem Anwendungsbe­reich des geplanten Gesetzes herauszunehmen". Sein Vor­schlag: Oldtimer sollen im Gesetz stehen, aber Anzeige­pflicht und Ausfuhrverbot sollen für sie nicht gelten. Das Kulturstaatsministerium sieht dagegen keine Pro­bleme für Oldtimerbesitzer. "In den seit 1955 von den Ländern geführten Listen national wert­vollen Kulturbesitzes sind kei­ne Oldtimer eingetragen", sagte ein Sprecher des Kulturstaatsministeriums AUTO BILD KLASSIK. Die deut­sche Automobilgeschichte sei in Museen dokumentiert und gesichert. "Eine andere Eintra­gungspraxis ist daher auch in Zukunft nicht zu erwarten, denn nach der Novelle wird sich inhaltlich an den Voraussetzungen für die Eintragung nichts ändern. Die vorgesehe­ne Einführung einer Genehmi­gungspflicht bei Ausfuhr von Kulturgütern in den EU-Bin­nenmarkt wird deshalb eben­falls Oldtimer nicht erfassen." Carsten Müller (CDU), Vor­sitzender des Parlamentskrei­ses "Automobiles Kulturgut", will das Thema dort im Oktober auf die Tagesordnung setzen.