Eine Gesetzesänderung hat es in sich. Sie könnte dazu führen, dass Behörden entscheiden, ob man mit teuren Klassikern in Nachbarländer fahren darf.
Bei strenger Regelauslegung dürfte ein Opel Kadett Strolch nicht ohne Genehmigung das Land verlassen.
Bild: Opel
"Totreguliert", "kalt enteignet": Mit starken Worten und Online-Petitionen wehren sich Künstler und Kunsthändler gegen die geplante Änderung des Kulturgutschutzgesetzes. Jetzt sind auch Besitzer hochwertiger Oldtimer in Sorge. Es geht um das "Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung". Es regelt, dass "national wertvolles Kulturgut" nur nach Genehmigung aus Deutschland herausgebracht werden darf - welche Werke das betrifft, darüber gibt es eine Liste. Sie umfasst Autos ab 75 Jahren und 50.000 Euro Wert, nennt aber keine Typen. Im Juli sind inoffizielle Referentenentwürfe zur Novellierung des Gesetzes an die Öffentlichkeit gesickert. Deren Inhalt: Das Gesetz könnte auch schon für Werke ab 50 Jahren und einem Wert ab 150.000 Euro gelten. Die Befürchtung: Oldtimer brauchten, so lasen manche den Entwurf, für jede Fahrt über die deutschen Grenzen eine Genehmigung – auch in den Urlaub, zu Rallyes oder Ausstellungen.
Forderung des Deuvet: Ausnahme für Oldies
Götz Knoop, Vizepräsident des Deuvet.
Bild: Werk
Götz Knoop, Vizepräsident des Oldtimerverbandes Deuvet, forderte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) deswegen in einem Brief auf, "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut aus dem Anwendungsbereich des geplanten Gesetzes herauszunehmen". Sein Vorschlag: Oldtimer sollen im Gesetz stehen, aber Anzeigepflicht und Ausfuhrverbot sollen für sie nicht gelten. Das Kulturstaatsministerium sieht dagegen keine Probleme für Oldtimerbesitzer. "In den seit 1955 von den Ländern geführten Listen national wertvollen Kulturbesitzes sind keine Oldtimer eingetragen", sagte ein Sprecher des Kulturstaatsministeriums AUTO BILD KLASSIK. Die deutsche Automobilgeschichte sei in Museen dokumentiert und gesichert. "Eine andere Eintragungspraxis ist daher auch in Zukunft nicht zu erwarten, denn nach der Novelle wird sich inhaltlich an den Voraussetzungen für die Eintragung nichts ändern. Die vorgesehene Einführung einer Genehmigungspflicht bei Ausfuhr von Kulturgütern in den EU-Binnenmarkt wird deshalb ebenfalls Oldtimer nicht erfassen." Carsten Müller (CDU), Vorsitzender des Parlamentskreises "Automobiles Kulturgut", will das Thema dort im Oktober auf die Tagesordnung setzen.