Besitzer von Kleinst-Oldies wie Messerschmitt, Zündapp, Heinkel oder BMW Isetta, die in einer Umweltzone wohnen, standen bislang vor der Wahl: Entweder das in der Kfz-Steuer teurere H-Kennzeichen wählen oder den Kleinstwagen vor er Umweltzone stehen lassen. Bei einem Hubraum von weniger als 700 ccm lohnt sich das H-Kennzeichen nicht, deswegen haben viele Kleinstwagen-Besitzer darauf verzichtet. Laut Aussage des TÜV Nord dürfen diese Fahrzeuge unter bestimmten Vorraussetzungen auch ohne das H-Kennzeichen in Umweltzonen fahren. "Die Einfahrt in Umweltzonen ist unbedenklich, wenn das Fahrzeug als Leichtfahrzeug der EU-Fahrzeugklasse L zugelassen ist", erklärt TÜV Nord-Oldtimerfachmann Roger Eggers.

Dreiräder haben freie Fahrt

Typische Kleinstwagen wie die Kabinenroller, die in den 50er und 60er Jahren verbreitet waren, können als Dreirad der EU-Fahrzeugklasse "L5e" zugelassen werden. Die Fahrverbote in den Umweltzonen gelten nur für Fahrzeuge mit vier Rädern. Dabei muss das Fahrzeug die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Der Hubraum muss größer als 50 ccm sein, die Höchstgeschwindigkeit muss über 45 km/h liegen. Als Dreirad gilt das Fahrzeug dann, wenn der Abstand zwischen den Mittelpunkten der Radaufstandsflächen auf der Fahrbahn kleiner ist als 460 Millimeter.
Auch für Kleinfahrzeuge mit einer größeren Hinterachsspurweite gibt es eine Möglichkeit, ohne H-Kennzeichen legal in den Feinstaubzonen zu fahren. Vierrädrige Fahrzeuge mit einem Leergewicht von maximal 400 Kilogramm und einer Motorleistung von maximal 15 Kilowatt können als Fahrzeug der EU-Klasse "L7e" zugelassen werden. Vorteil: Auch sie gelten dann als Dreirad. Zur Umschreibung muss das Auto von einem Sachverständigen begutachtet werden. Nach der Umschreibung zum Dreirad-Fahrzeug darf der Oldie dann in Umweltzonen fahren. Der TÜV Nord empfiehlt, für Kontrollen beim Parken in Umweltzonen eine Kopie der Zulassungsbescheinigung hinter die Frontscheibe zu legen.