EU-Verordnung für historische Fahrzeuge
Oldtimer-Begriff wird definiert

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Was sind "Fahrzeuge von historischem Interesse? Diese Frage will die EU in einer Verordnung beantworten. Für die Mercedes G-Klasse könnte die Definition des Begriffes "Oldtimer" zum Problem werden.
Noch in diesem Jahr will die EU festlegen, was "Fahrzeuge von historischem Interesse" sind. Der Entwurf der Verordnung zu den künftigen HU-Intervallen definiert sie als Fahrzeuge, die nicht mehr hergestellt werden, vor mindestens 30 Jahren produziert oder erstmals zugelassen wurden, ohne wesentliche Änderungen sind, deren Aussehen der Auslieferung oder zeitgenössischen Modifikationen entspricht und mit Ersatzteilen gewartet werden, die den historischen Bauteilen entsprechen.
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"Ein ganz wichtiger Schritt", sagt Bernd Lange (SPD), Abgeordneter des Europaparlaments und Leiter "European Parliament Historic Vehicle Group", die sich seit vier Jahren für die Belange der Oldtimer-Szene bei neuen EU-Gesetzen einsetzt. Ein Problem könnte das erstgenannte Kriterium für Autos wie die Mercedes G-Klasse werden, die seit 1979 nahezu unverändert vom Band läuft: Nach EU-Definition wären damit auch die über 30 Jahre alten Modelle keine "Fahrzeuge von historischem Interesse" mehr.
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