Kurzzeitkennzeichen: Neue Regelung
Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU

—
Der Gesetzgeber schränkt die Verwendung von Kurzzeitkennzeichen massiv ein: Künftig müssen Autos dafür die HU passieren. Gut so? Hier zwei Meinungen dazu.
Vom 1. April 2015 an soll es Kurzzeitkennzeichen nur noch für Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung (HU) geben – oder für die Fahrt zur Prüfung oder zur Werkstatt. So will es der Bundesrat. Um Missbrauch zu verhindern, wird das Fahrzeug nicht wie bisher vom Fahrer, sondern direkt bei der Zulassungsstelle in den Schein eingetragen. Bisher konnte man die Schilder einfach bekommen und an ein beliebiges Auto klemmen. Die Einschätzung darüber, ob der Wagen verkehrssicher war, lag allein beim Fahrer. Oft wurden Schilder gegen die Regeln für mehrere Autos benutzt. Gegner der neuen Regel sehen sich nun in Ihrer Flexibilität beschnitten und haben eine Petition ins Leben gerufen: http://goo.gl/ia9cpA
Pro Einschränkung

Veterama-Gründer Winfried Seidel begrüßt die Konsequenz der Regelung.
Kontra Einschränkung

AUTO BILD KLASSIK-Redakteur Malte Büttner bemängelt die Einschränkung durch die neue Regelung.
Weitere Infos hier: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Sie kennen sich gut mit Kennzeichen aus? Testen Sie Ihr Wissen im Kennzeichenquiz!
Service-Links