EU-Kennzeichen: Das richtige Befestigen von Nummernschildern nach Vorschrift
So werden Kennzeichen richtig am Auto befestigt

Bild: dpa
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Mit amtlichen Kennzeichen lassen sich Kraftfahrzeuge aller Art eindeutig identifizieren, ob Auto oder Motorrad. Das Kennzeichen ist aber auch Signal der eigenen Individualität – mit ihm kann man aus der Menge der rund 48 Millionen Pkw hervorstechen. Kfz-Kennzeichen gibt es für reguläre Ganzjahreszulassung, als Saisonkennzeichen, als E-Kennzeichen, als H-Kennzeichen für Oldtimer oder auch als rote 07er-Nummer.
Viele Autofahrer achten auf eine besondere Buchstaben- oder Ziffernkombination. Sehr beliebt sind die eigenen Initialen, das Geburtsjahr, Geburtsdaten oder besondere Zahlenfolgen. Besonders beliebt sind auch kurze Kennzeichen, nur sind die meist Motorrädern oder US-Fahrzeugen mit kleiner bauseitiger Kennzeichenaussparung in der Karosserie vorbehalten. Die Behörden ermöglichen die Vergabe von Wunschkennzeichen, wofür eine kleine Gebühr fällig wird. Auch besondere Ortskennzeichen sind beliebt, gerade seitdem ältere Ortskürzel 2015 zurückkamen.
Als Autobesitzer darf man auch den Kennzeichenrahmen oder Halter individuell gestalten. Ob Carbon-Look, Edelstahl, Werbung für den Lieblingsverein – vieles ist möglich. Bei der Befestigung des Nummernschildes allerdings gelten straffe Regeln vom Verkehrsministerium. Die Umsetzung kontrollieren die Prüforganisationen regelmäßig bei der HU – etwa die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) oder der TÜV.

Darf man ein Kfz-Kennzeichen mit Klettband oder als Magnetschild am Auto befestigen? Keinesfalls!
Bild: Matthias Brügge
Bis Frühjahr 2023 war die alternative Anbringung mittels Klett, Magnet oder Saugnapf nicht klar geregelt. Seit Erscheinen des Verkehrsblatts am 15. Februar 2023 ist die Sache klar, in Paragraf 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der die Regeln für Kfz-Kennzeichen bestimmt, steht: "Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein." Mit anderen Worten: Klettband, Klebeband oder Magnetschilder sind nicht erlaubt.
Im Grunde sollen Schilder nur mit mechanischem Aufwand oder speziellem Werkzeug entfernt werden können. Das schließt eigentlich auch Kennzeichenhalter, in die das Nummernschild eingeclipst wird, ein. Doch da scheint der Gesetzgeber nicht allzu strikt zu sein. Denn bei den allermeisten schwarzen Plastikkennzeichenhalten ist das Kennzeichen durch Lösen einer Plastikleiste oder Plastik-Clips auch ohne Werkzeug leicht zu entfernen.
Geldbußen für Vergehen mit Kfz-Kennzeichen
Sachverhalt: Führen eines Fahrzeugs … | Geldbuße |
|---|---|
... dessen Kennzeichen nicht lesbar ist | 5 Euro |
... dessen Prüfplakette verdeckt oder verschmutzt ist | 5 Euro |
... dessen Kennzeichen mit Klett- oder Magnethalterung befestigt ist | 10 Euro |
... dessen hinteres amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entspricht | 10 Euro |
... dessen Kennzeichen in ordnungswidrigem Zustand ist | 10 Euro |
... dessen Kennzeichenbeleuchtung in ordnungswidrigem Zustand ist | 10 Euro |
... ohne vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen | 60 Euro |
... mit einem Anhänger ohne vorgeschriebenes Kennzeichen | 60 Euro |
... dessen Kennzeichen mit Glas, Folie o. ä. abgedeckt ist | 65 Euro |
... mit einem Anhänger, dessen Kennzeichen mit Glas, Folie o. ä. abgedeckt ist | 65 Euro |
Magnet-Kennzeichen sind zum Befestigen von Kennzeichen nicht erlaubt, die lassen sich zu leicht entfernen. Wer trotzdem eines nutzt, riskiert mindestens ein Bußgeld. Der typische Anwendungsfall: Das vordere Kennzeichen beim Jaguar E-Type, denn der hat von Haus aus keinen Kennzeichenhalter.

Was hier fehlt, ist der Kennzeichenhalter. Doch Vorsicht: Ein Magnetkennzeichen erfüllt in der Regel nicht die Anforderung "fest angebracht".
Bild: Toni Bader / AUTO BILD
Eine besondere Problematik könnte bei der Nutzung einer roten 07er-Nummer entstehen, mal davon abgesehen, ob das Verkehrsamt einen Stempel dafür erteilt: Wer eine Regelverletzung mit der außergewöhnlichen Oldtimernummer begeht, dem kann sie komplett entzogen werden. Daher sollten Halter eines Fahrzeugs mit solchem Wechselkennzeichen besonders sorgfältig sein.

Gilt als fest montiert: Kennzeichenhalter, in denen das Nummernschild fest eingeclipst wird.
Bild: Matthias Brügge / AUTO BILD
Wechselschilder nach "007"-Art grundsätzlich verboten
Wer mit einem Wechselnummernschild-Gadget wie beim Aston Martin DB5 von James Bond liebäugelt, der wird enttäuscht. Deutschlands bekanntester Fachanwalt für Verkehrsrecht, Uwe Lenhart, weist darauf hin, dass die verboten sind: "Einrichtungen, die es ermöglichen, das Kennzeichen während der Fahrt umgeklappt zu halten, sind unzulässig." Allerdings muss man sich bei trivialen Kennzeichen-Vergehen keine Sorge um den Verlust des Versicherungsschutzes machen, auch die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlischt nicht.
Für zweirädrige Kfz, also Kraft- oder Motorräder, sind keine zwei Kennzeichen vorgesehen, es reicht ein hinten angebrachtes und beleuchtetes Nummernschild. Es gibt auch einachsige Zugmaschinen, die nur vorne ein Kennzeichen tragen.
Vor 2015 ging mit dem Verkauf eines Autos in einen anderen Zulassungsbereich im Bundesgebiet auch die Pflicht einher, das Fahrzeug mit einem neuen Kennzeichen vom aktuellen Ort zu versehen. Diese Pflicht gilt seitdem nicht mehr, der neue Halter kann sich aussuchen, ob er ein neues Nummernschild will oder nicht. Und die Regel wurde weiter aufgeweicht: Seit Oktober 2019 gibt es beim Halterwechsel die Möglichkeit, das Kennzeichen bundesweit mitzunehmen, nur muss der Wohnsitzwechsel in den Papieren dokumentiert werden.
Das elektronische An- und Ummelden spart Zeit und behördlichen Aufwand, mit dem Weiterfahren eines bestehenden Kennzeichens kommt neben den Kosten ein Umweltaspekt hinzu: Man reduziert den Blechbedarf für neue Nummernschilder. Eine Besonderheit gilt für alte DIN-Kennzeichen aus der (westdeutschen) Zeit vor dem Jahr 2000, die man auf Antrag weiterhin führen darf. Sie werden ansonsten beim Halterwechsel in aktuelle EU-Schilder mit blauem Feld getauscht.
Wenn ein Kennzeichen gestohlen wird, kann man nicht einfach zum Verkehrsamt fahren und die gleiche Kombination wiederverwenden. Wessen Kennzeichen verloren gehen oder gestohlen werden, der bekommt zwingend ein neues – mit neuer Buchstabenkombination. Die bisherige Kennzeichenkombination wird in der Regel für zehn Jahre gesperrt, um Missbrauch zu vermeiden. Das Wunschkennzeichen wäre damit verloren!
Wichtig auch: In jedem Fall ist der Verlust zeitnah der Polizei zu melden. Sollte das gestohlene Kennzeichen bei einer Straftat benutzt werden, und man hat es nicht als gestohlen gemeldet, so muss man sich auf unangenehme Fragen der Ordnungshüter einstellen.
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