Kfz-Zulassung online: So können Sie ein Fahrzeug mit i-Kfz ummelden
So funktioniert die digitale Kfz-Zulassung

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Die Kfz-Zulassung funktioniert jetzt auch digital und wird damit günstiger: Den Service "i-Kfz" gibt's für Privatpersonen, Unternehmen, Händler und Versicherer zum An-, Ab- und Ummelden. So funktioniert die Online-Zulassung!
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Inhaltsverzeichnis
Ab sofort ist die digitale Zulassungsstelle für Privatpersonen und Händler live: Seit 1. September 2023 kann man sein Fahrzeug via Onlineseite Bundesverkehrsamt besser, schneller und vor allem günstiger online anmelden und zulassen – und man kann sich den Gang zur Behörde ersparen. Grundlage ist die Richtlinie "i-Kfz".
Ab sofort können auch juristische Personen – damit sind vor allem Unternehmen oder Vereine gemeint – sowie juristische Privatpersonen wie Autohäuser oder Zulassungs-Dienstleister Autos online zulassen. Gleiches gilt für Versicherungsunternehmen, zu denen bei einem Autokauf ohnehin Kontakt besteht. Und auch der digitale Identitätsnachweis wird erleichtert. Auch andere Gänge zum Amt, zum Beispiel zur Änderung des Fahrzeugscheins, zur Wiederzulassung, Umschreibung oder zur Außerbetriebsetzung, können dank der "internetbasierten Fahrzeugzulassung" digital erledigt werden.
Die Online-Zulassung geschieht über die Website der jeweiligen Behörde, die sich auf der zentralen Anmeldeseite auswählen lässt. Dafür nötig ist ein neuer Personalausweis (nPA) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) samt der dazugehörige PIN-Code. Dazu kommt ein Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip und die kostenlose Ausweis-App 2.

Diesen Weg können sich internetaffine Autokäufer dank des "i-Kfz"-Verfahrens bald sparen.
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Seit 2015 befindet sich hinten auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ein Sicherheitscode – einmal als Klarschrift und einmal als QR-Code. Dieser muss für die Online-Zulassung freigerubbelt und angegeben werden. Die Online-Anmeldung des Autos läuft dann wie folgt ab:
• Im Onlineportal mit Online-Personalausweis anmelden
• Den Sicherheitscode auf dem Fahrzeugbrief freirubbeln
• Daten in die Maske eingeben (u. a. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Sicherheitscode, Datum der letzten HU, eVB-Nummer der Versicherung, IBAN des Halters)
• Kennzeichen auswählen bzw. ein vorher reserviertes eingeben
• Antrag abschließen und Gebühr über das ePayment (z. B. mit Kreditkarte) zahlen
• Den Sicherheitscode auf dem Fahrzeugbrief freirubbeln
• Daten in die Maske eingeben (u. a. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Sicherheitscode, Datum der letzten HU, eVB-Nummer der Versicherung, IBAN des Halters)
• Kennzeichen auswählen bzw. ein vorher reserviertes eingeben
• Antrag abschließen und Gebühr über das ePayment (z. B. mit Kreditkarte) zahlen
Der Antrag wird anschließend von einem Sachbearbeiter überprüft. Der Zulassungsbescheid, die Fahrzeugpapiere und die Plaketten werden per Post verschickt. Das Ganze dauert etwa zwei bis drei Werktage – dafür hat man die Wartezeit im Amt gespart. Um die Kennzeichen muss man sich – wie bei der normalen Zulassung auch – selbst kümmern. Aber auch die lassen sich ganz einfach im Internet bestellen.
Ab sofort ist es möglich, direkt nach der digitalen Neuzulassung mit dem Fahrzeug zu starten. Man muss nicht mehr warten, bis die Fahrzeugdokumente und Plaketten angekommen sind. Als Nachweis dient der digitale Zulassungsbescheid, der zehn Tage lang für die Fahrt auf öffentlichen Straßen ausreicht. Das gilt auch für das Beantragen von E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen (H-Zulassung) und Saisonkennzeichen.
Außerdem können auch juristische Personen Zulassungsanträge digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln. Leichter wird es auch für juristische Personen des Privatrechts wie Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die sehr viele Zulassungsanträge pro Jahr stellen. Sie können diese künftig bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt, die sogenannte Zentrale Großkundenschnittstelle, in die i-Kfz-Portale einsteuern. Auch Versicherungsunternehmen können mit der digitalen Zulassung beauftragt werden und per Video-Ident-Verfahren die Identität des Kunden nachweisen. Ein elektronischer Personalausweis ist dann nicht nötig.
Die Gebühren für die digitale Zulassung wurden am 1. September bundesweit deutlich gesenkt, beim Gang zur Zulassungsstelle wird es dagegen teurer. Hier ein Auszug aus der aktuellen Gebührenordnung:
• Eine digitale Erstzulassung / Wiederzulassung kostet künftig 12,80 Euro (im Verkehrsamt 30 Euro)
• Wer sein Auto umschreibt, zahlt 12,10 Euro (im Verkehrsamt 27,20 Euro)
• Das Abmelden eines Pkw wird deutlich günstiger, kostet 1,80 Euro (im Verkehrsamt 15,80).
• Eine digitale Erstzulassung / Wiederzulassung kostet künftig 12,80 Euro (im Verkehrsamt 30 Euro)
• Wer sein Auto umschreibt, zahlt 12,10 Euro (im Verkehrsamt 27,20 Euro)
• Das Abmelden eines Pkw wird deutlich günstiger, kostet 1,80 Euro (im Verkehrsamt 15,80).
Hinzu kommen Portokosten fürs Versenden der Zulassungsbescheinigung Teil II als Einschreiben oder Postzustellungsurkunde respektive bei besonderem Antrag Entgelte für Eil- und Expresszustellungen.
Das Verfahren ist im Prinzip das gleiche. Voraussetzung ist, dass das Kennzeichen mitgenommen wird. Der Antrag wird dabei in Echtzeit automatisiert geprüft, der Zulassungsbescheid innerhalb von 30 Minuten online abrufbar gemacht. Diesen kann man dann ausdrucken, den Ausdruck mitführen und sofort losfahren. Zulassungsbescheinigung Teil I & II und ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
• Mit Online-Personalausweis bei der Behörde anmelden
• Den Sicherheitscode auf dem Fahrzeugbrief freirubbeln
• Sicherheitscode auf dem Kennzeichen freilegen (wird beim Abziehen der Siegelplakette sichtbar)
• Alle erforderlichen Daten in die Maske eingeben
• Antrag abschließen und Gebühr zahlen
• Das Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt, der Bescheid wird per Post geschickt
• Den Sicherheitscode auf dem Fahrzeugbrief freirubbeln
• Sicherheitscode auf dem Kennzeichen freilegen (wird beim Abziehen der Siegelplakette sichtbar)
• Alle erforderlichen Daten in die Maske eingeben
• Antrag abschließen und Gebühr zahlen
• Das Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt, der Bescheid wird per Post geschickt
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