Mein Auto, die Behörde und ich – damit diese Dreiecksbeziehung erfreulich abläuft, sollten Fahrer und Gefährt besser gut vorbereitet zum Amt. Wie es da abläuft und was der Halter mitbringen sollte, erklären wir hier Punkt für Punkt. Alle nötigen Unterlagen für die Kfz-Zulassung am Mann, dann können die Beamten flotter arbeiten, und aus langen Schlangen werden kurze.
Welche Papiere sind nötig? Das hängt vom Zulassungsvorgang ab. Immer gilt aber: die gewünschte Zulassung gibt es nur, wenn alle Papiere komplett und gültig sind (siehe Tabelle unten).
Wie funktioniert die Zulassung per Vollmacht? Sie können auch jemand anderen mit der Zulassung Ihres Autos beauftragen. Allerdings ist dann eine Vollmacht erforderlich (hier finden Sie eine Muster-Vollmacht). Einen Vordruck für eine Vollmacht kann man sich aber auch auf der Internetseite der jeweiligen Zulassungsstelle herunterladen. Führt ein Bevollmächtigter die Zulassung durch, benötigt die Person neben der Vollmacht auch den Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) des Vollmachtgebers. Zudem hat sich der Bevollmächtigte ebenfalls mit dem eigenen Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) auszuweisen.
Wo gibt es die Kennzeichen? Die Zulassung des Autos ist nur in der Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes möglich. Die Nummernschilder müssen aber nicht zwingend bei den Schildermachern an den Zulassungsstellen gekauft werden, sondern können zum Beispiel auch bei entsprechenden Anbietern im Internet bestellt werden – vorausgesetzt, Sie haben sich vorher Ihr Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle reservieren lassen (geht auch online).

Wo gibt es die Versicherungsbestätigung?
Die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB, bekommen Sie bei Ihrer Versicherung. Ein Anruf genügt, und Sie erhalten die siebenstellige eVB-Nummer innerhalb von 24 Stunden. Wer seine Kfz-Versicherung online abschließt, bekommt die eVB-Nummer in der Regel sofort übermittelt.
Wie bekomme ich mein Namenskürzel auf das Kennzeichen? Fast alle Zulassungsstellen ermöglichen beim Kfz-Kennzeichen die freie Wahl der Unterscheidungskürzel. Möglich ist das bei den meisten Behörden bequem per Internet. Die Vorreservierung kostet 2,60 plus 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen.
Ist eine Online-Zulassung möglich? Zurzeit ist eine vollständige Online-Zulassung noch nicht möglich. Spätestens zur Aushändigung der Fahrzeugpapiere wird der Besuch der Zulassungsbehörde nötig. Um lange Wartezeiten zu verkürzen, kann die Zulassung jedoch online vorbereitet werden. In der Zulassungsbehörde werden dann nur noch die bereits eingegebenen Daten kontrolliert und die Fahrzeugpapiere ausgedruck.
Was ist bei der Wiederzulassung zu beachten? Die Betriebserlaubnis erlischt nicht mehr wie früher automatisch nach 18 Monaten, sondern erst sieben Jahre nach der Stilllegung des Fahrzeugs. Erst dann ist auch eine Vollabnahme nach Paragraf 21 StVZO erforderlich. Liegt die Stilllegung noch nicht so lange zurück, reicht die Vorlage der Fahrzeugpapiere sowie eine neue Haupt- und Abgasuntersuchung, falls diese nötig sein sollten.

Was ist beim Verlust der Papiere oder Schilder zu beachten?
Bei der Neuausstellung der Kfz-Papiere ist immer eine Verlusterklärung des Halters erforderlich. Bei Diebstahl zusätzlich der Nachweis über eine Anzeige bei der Polizei. Das gilt auch beim Verlust von einem oder beiden Kennzeichen.
Kfz-Zulassung
Die Zulassungs-Gebühren variieren, werden aber üblicherweise alle am Automaten entrichtet.
Kann ich den alten Kfz-Brief behalten? Ja, den Wunsch sollte man aber gleich äußern. Wird der alte Kfz-Brief durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ausgetauscht, kann er mitgenommen werden. Vorher wird er von der Behörde entwertet.

Die Antworten auf viele weitere wichtige Fragen rund um die Zulassung finden Sie in der Bildergalerie. Welche Papiere Sie für welchen Vorgang benötigen und welche Kosten auf Sie zukommen, lesen Sie in den untenstehenden Tabellen.Legende
1: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Bescheinigung)
2: Personalausweis oder Reisepass
3: Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
4: Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
5: Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
6: HU-Bericht
7: Kennzeichenschilder
8: Vollmacht (bei Fremdantrag)
9: Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
10: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung als Firmenfahrzeug

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