Bis 2008 gab es die Doppelkarte. Damit hat die Kfz-Versicherung bestätigt, dass für das Auto ein Kfz-Haftpflicht-Schutz besteht. Bei der Anmeldung hat die Zulassungsstelle einen Teil dieser Deckungskarte behalten, der andere wurde an die Versicherung zurückgeschickt. Inzwischen gehört dieser enorme bürokratische Aufwand zum Glück der Vergangenheit an. Wer ein Auto zulassen will, benötigt nur noch eine elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nummer). Die siebenstellige Nummer besteht aus Zahlen und Buchstaben (zum Beispiel A1BC25Z) und wird von der Kfz-Versicherung ausgegeben. Die Versicherung übermittelt die Bestätigung der Haftpflichtversicherung gleichzeitig an das Kraftfahrtbundesamt und die Zulassungsstelle kann diese dann online abfragen.
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Brauche ich für jede Kfz-Zulassung eine eVB-Nummer?

Einen Neuwagen zulassen, ein gebrauchtes Fahrzeug ummelden (unabhängig ob wegen Halter- oder Wohnortwechsel) oder einen stillgelegten Wagen wieder anmelden – ohne eVB-Nummer geht es nicht. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Auto normal zugelassen wird oder mit Saisonkennzeichen; sogar für die nachträgliche Änderung des Saison-Zeitraums braucht man eine eVB-Nummer. Auch eine Oldtimer-Zulassung mit H-Kennzeichen oder den sogenannten "roten Kennzeichen" beziehungsweise "07-Kennzeichen" geht nur noch mit eVB-Nummer. Selbst für Kurzzeitkennzeichen ist inzwischen eine eVB-Nummer nötig, die man ebenfalls bei der Versicherung erhält.

Was muss ich bei Ausfuhr-Kennzeichen beachten?

Eine Ausnahme gibt es noch, für die (noch) keine eVB-Nummer benötigt wird. Wer ein Ausfuhrkennzeichen mit rotem Streifen am rechten Rand beantragt, benötigt nach wie vor eine klassische, vierteilige Deckungskarte in Papierform (die sogenannte "Gelbe Versicherungskarte"). Eine Umstellung auf das eVB-Verfahren ist aber geplant.

Brauch ich beim Versicherungswechsel eine neue eVB?

Herbstzeit ist Wechselzeit: Die meisten Kfz-Versicherungsverträge laufen bis zum 31.12., müssen also – wenn man im neuen Jahr zu einer anderen Versicherung wechseln will – spätestens zum 30.11. gekündigt werden. Wer die Versicherung wechselt, braucht sich nicht um eine neue eVB kümmern: Die Versicherungsgesellschaft informiert die Zulassungsstelle automatisch und hinterlegt die neue Versicherungsbestätigung.

Woher bekomme ich die eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer bekommt man auf Anfrage bei der Versicherungsgesellschaft, bei der man die Kfz-Versicherung abschließt. Anders als früher, muss man heute nicht mehr warten, bis der Brief mit der Doppelkarte eingetroffen ist, sondern kann sofort zur Zulassungsstelle gehen. Wer seine Versicherung online abschließt, bekommt die Nummer in der Regel nämlich sofort mitgeteilt; alternativ kann man sich die eVB-Nummer von seinem Versicherungsvertreter auch telefonisch oder per Mail durchgeben lassen, und manche Gesellschaften bieten auch einen SMS-Service an.

Was kostet eine eVB-Nummer?

Kosten entstehen für die Ausstellung einer elektronischen Versicherungsbestätigung keine, erst wenn der Wagen zugelassen wird, ist die Versicherungsprämie fällig. Für die Anmeldung hat man übrigens sechs Monate Zeit, danach verfällt die eVB-Nummer. Außer bei Kurzzeitkennzeichen: Hier ist die eVB-Nummer nur drei Monate lang gültig. Aber selbst wenn die Nummer ungenutzt verfällt, fallen keine Kosten an.

Was tun, wenn die eVB nicht akzeptiert wird?

Hin und wieder kommt es vor, dass Zulassungsstellen die zugeteilte eVB-Nummer nicht im System finden können, zum Beispiel weil es zu einem Übertragungsfehler kam oder man sich eine Ziffer falsch aufgeschrieben hat. In der Regel kann man dann aber direkt Kontakt mit der jeweiligen Versicherung aufnehmen und sich gleich eine neue Nummer ausstellen lassen – das war mit der Doppelkarte nicht möglich. Viele Versicherungen haben für diese Fälle eigene Hotlines eingerichtet, über die man schnelle Hilfe bekommt.

Bekomme ich auch mit Schufa-Eintrag eine eVB?

Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung, ohne die kein Auto in Deutschland fahren darf. Die Versicherungen sind deshalb angehalten, jedem diese Versicherung zu gewähren, ohne Rücksicht auf seine Bonität. Einschränkungen kann es beim Deckungsumfang der Kfz-Versicherung geben: Kunden mit schlechter Bonität bekommen unter Umständen keinen Kasko-Schutz, einer Haftpflicht stehen allerdings höchstens extreme Ausnahmen wie eine Privatinsolvenz oder eine eidesstattliche Versicherung im Weg.

Von

Michael Gebhardt