Rumms – es hat gekracht! Der Hintermann war im stockenden Verkehr für einen Moment unaufmerksam und ist auf Ihr Auto aufgefahren. Das Heck ist schön demoliert – wer kommt jetzt für den Schaden auf? Die Kfz-Versicherung des Unfallfahrers – genauer gesagt, die Versicherung der Person, über die das Auto, durch das der Schaden verursacht wurde, versichert ist. Das muss nämlich nicht unbedingt der Fahrer des Fahrzeugs sein.
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Die Kfz-Haftplicht ist eine Pflichtversicherung

Jeder, der in Deutschland ein Kraftfahrzeug nutzen will, muss für dieses eine Kfz-Haftplichtversicherung abschließen. Ohne die kann er das Fahrzeug gar nicht zulassen. Selbst Fahrzeuge, die nicht zulassungspflichtig sind – etwa Mofas – benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Man spricht bei der Kfz-Haftpflicht daher auch von einer Pflichtversicherung, da anders als etwa bei einer Kaskoversicherung die gesetzliche Pflicht zur Versicherung besteht. Dementsprechend sind Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen freiwillige Versicherungen, denn es besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Kaskoversicherung abzuschließen. Allenfalls existieren vertragliche Verpflichtungen für eine Kaskoversicherung, wenn es sich zum Beispiel um einen finanzierten Neuwagen handelt. Die gesetzliche Verpflichtung zu einer Kfz-Haftpflicht besteht übrigens auch in allen anderen EU- und in vielen weiteren Ländern. Die genauen Regelungen der Kfz-Haftpflicht können sich jedoch auch innerhalb der EU unterscheiden (das spielt unter anderem bei den Deckungssummen eine wichtige Rolle).

Die Kfz-Haftpflicht deckt nicht nur Schäden an Fahrzeugen ab

Unfall auf der A1 mit Fahlke Larea GT1
Bei einem selbstverschuldeten Unfall deckt die Kfz-Haftpflicht Ansprüche der Unfallgegner ab.
Bild: feuerwehr-seevetal
Die Kfz-Haftpflicht bietet Schutz bei Schadenersatzansprüchen Dritter – Dritte bezieht sich dabei auf Personen, die nicht zu den beiden Vertragsparteien gehören (dem Versicherten und der Versicherung). Bei einem selbstverschuldeten Unfall deckt sie also beispielsweise Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners ab und kommt für die Reparaturkosten auf. Wird ein anderes Fahrzeug beschädigt, fallen aber nicht nur Reparaturkosten bzw. beim Totalschaden auch Wiederbeschaffungskosten an: Das Fahrzeug muss abgeschleppt werden, Gutachter und Anwälte müssen gegebenenfalls bestellt werden, oder der Fahrzeughalter verlangt Nutzungsausfall, weil er sein Auto, bis der Schaden repariert ist, nicht nutzen kann. Die entstehenden Kosten werden jeweils von der Kfz-Haftpflicht übernommen. Allerdings immer nur die Kosten, die beim Unfallgegner entstanden sind. Schäden am eigenen Fahrzeug werden bei einem selbstverschuldeten Unfall nur von einer Vollkaskoversicherung übernommen.
Noch wichtiger als die Sachschäden, zu denen übrigens auch Schäden an Gebäuden, Verkehrsschildern oder Leitplanken gehören können, sind Personenschäden. Hier kommen schnell Kosten in Höhe von Millionenbeträgen zusammen: Schmerzensgeld, Heilungskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, Verdienstausfall, eine lebenslange Rente, wenn Unfallgegner in Folge des Unfalls in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt sind, oder im Todesfall auch Unterhalt für die Hinterbliebenen des Opfers. Bei Personenschäden gilt übrigens: Die Kfz-Haftpflicht greift hier auch bei Schäden von Mitfahrern des Unfallfahrers.

Deckungssummen bei der Kfz-Haftpflicht

In welcher Höhe Kfz-Versicherungen Haftpflichtschäden decken müssen, ist durch die gesetzlichen Mindestversicherungssummen festgelegt. Für Personenschäden betragen diese 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden bis zu 1,12 Millionen Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro. In der Regel bieten Versicherungen aber weitaus höhere Deckungssummen an. Gute Tarife bieten etwa eine Deckungssumm von 100 Millionen Euro.

Zusätzliche Bestandteile einer Kfz-Versicherung

Neben der Kfz-Haftpflicht, der Vollkasko und der Teilkasko gibt es noch weitere Versicherungsleistungen, die zur Kfz-Versicherung gerechnet werden. Dazu gehört zum Beispiel die sogenannte Mallorca-Police, der Kfz-Schutzbrief, Verkehrsrechtsschutz, Fahrerschutz oder eine Unfallversicherung. Solche Leistungen werden mitunter bei Abschluss einer Kfz-Haftpflicht als zusätzlicher Baustein der Kfz-Versicherung angeboten – sie sind jedoch nicht verpflichtend, sondern können optional in den Vertrag aufgenommen werden, wenn der Versicherte diesen zusätzlichen Schutz wünscht. Sucht man mit einem Vergleichsrechner nach einer passenden Kfz-Haftpflichtversicherung sollte man darauf achten, ob und welche solcher Leistungen in den angezeigten Tarifen enthalten sind – je nachdem, ob man sie wünscht oder nicht.

Kosten der Kfz-Haftplicht

Wie hoch der Versicherungsbeitrag (auch Versicherungsprämie genannt) ausfällt, hängt von einer ganzen Reihe von Kriterien ab, die bei der Berechnung des Betrags berücksichtigt werden. Dazu gehören etwa das Schadensrisiko des zu versichernden Fahrzeugs und der jeweiligen Wohngegend (ausgedrückt in der sogenannten Typklasse und der Regionalklasse), das Alter des Fahrers und die Dauer des Führerscheinbesitzes, die Anzahl der Fahrer eines Fahrzeugs und die voraussichtlich zu fahrenden Kilometer pro Jahr sowie die Art des Stellplatzes (z.B. an der Straße oder in einer privaten Garage). Es gibt daher nicht einen festen Beitrag für einen bestimmten Tarif – jeder Versicherte zahlt vielmehr den Beitrag, der nach seinen individuellen Kriterien berechnet wird.

Schadenfreiheitsrabatt reduziert die Beiträge

Opel Garagentor Fernbedienung
Auch der Stellplatz spielt eine Rolle bei der Berechnung der Beitragshöhe für die Kfz-Versicherung.
Bild: Roman Rätzke
Einen sehr großen Einfluss auf die Höhe der Beiträge hat die sogenannte Schadenfreiheitsklasse (auch kurz SF-Klasse) beziehungsweise der daraus resultierende Schadenfreiheitsrabatt. Jedem Versicherten wird von der Versicherung eine SF-Klasse zugeordnet – abhängig davon, wie viele Jahre er als Versicherungsnehmer ohne Schaden geblieben ist. Bei der Kfz-Haftpflicht reichen die SF-Klassen von 0 (erstmalig versichert) bis 35 (35 Jahre ohne Schaden). Jeder SF-Klasse ist ein bestimmter Schadenfreiheitsrabatt zugeordnet (kann sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden), der vom Grundbeitrag abgezogen wird. Das Rabattsystem belohnt also vorsichtige Fahrweise. Mit jedem Jahr ohne Schaden steigt der Versicherte im SF-Klassenschema auf, zahlt also weniger Beitrag. Umgekehrt wird er bei einem Schaden allerdings auch zurückgestuft. Entscheidend ist übrigens nicht, ob es zu einem Unfall gekommen ist, sondern nur, ob der Schaden über die Versicherung abgewickelt wurde. Wer einen geringfügigen Schaden aus eigener Tasche bezahlt, kann dadurch oftmals die letztendlich höheren Kosten, die sich aus einer Rückstufung in der SF-Klasse ergeben würden, vermeiden. Im Zweifel sollte man sich die Kosten einer Rückstufung von der Versicherung durchrechnen lassen.