Vollkasko-Versicherung
Der Rund-um-Schutz fürs Auto

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Für selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug kommt nur eine Vollkasko-Versicherung auf. Was leistet sie im Detail, und für wen ist sie besonders sinnvoll? Die wichtigsten Fakten.
Bild: Getty
Wer innerhalb der Kfz-Versicherung eine Vollkasko-Versicherung abschließt, ist fast immer auf der sicheren Seite: Sie deckt so ziemlich jeden Schaden am eigenen Fahrzeug ab – auch wenn man ihn selbst verursacht hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob man einen Unfall mit einem anderen Auto verursacht hat, gegen ein Baum gefahren ist oder etwa in der Tiefgarage den Spiegel abgefahren hat.
Außerdem übernimmt die Vollkasko als Fahrzeug-Vollversicherung auch die Schäden, wenn bei einem fremdverschuldeten Unfall der Unfallgegener Fahrerflucht begeht und nicht ermittelt werden kann – oder wenn er nicht versichert beziehungsweise nicht haftbar ist. Das kann der Fall sein, wenn ein Unfall mit einem Kind eintritt. Zusätzlich schließt die Vollkasko auch Schäden durch Vandalismus ein, wenn das Auto also mutwillig durch andere Zerstört wird.
Die Teilkasko ist immer dabei
Außerdem sind immer alle Leistungen der Teilkasko inbegriffen. Dazu zählen vor allem:
• Diebstahl
• Brand und Explosion
• Glasschäden
• Schäden an der Verkabelung
• Marderbiss
• Elementarschäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
• Wildschäden
Ausnahmen: Bei reinen Reifenschäden zahlt in der Regel auch die Vollkaskoversicherung nicht, es sei denn, es ist explizit im Tarif mit eingeschlossen. Außerdem sind üblicherweise Schäden durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Kernenergie ausgeschlossen.
• Diebstahl
• Brand und Explosion
• Glasschäden
• Schäden an der Verkabelung
• Marderbiss
• Elementarschäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
• Wildschäden
Ausnahmen: Bei reinen Reifenschäden zahlt in der Regel auch die Vollkaskoversicherung nicht, es sei denn, es ist explizit im Tarif mit eingeschlossen. Außerdem sind üblicherweise Schäden durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Kernenergie ausgeschlossen.
Was zahlt die Vollkasko?
Wie die Teilkasko, übernimmt auch die Vollkasko die Kosten für die Reparatur. Ist der Wagen allerdings geklaut oder handelt es sich um einen Totalschaden, zahlt auch die Vollkasko nur den Zeitwert des Fahrzeugs und nicht den Neuwert. Dafür muss nicht einmal ein technischer Totalschaden vorliegen – auch bei einem sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden bezahlt die Versicherung nur diesen Wiederbeschaffungswert aus. Dieser Fall tritt ein, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert (abzüglich eines eventuellen Restwerts nach dem Unfall) übersteigen würden. Eine Sonderregelung bietet die Neuwertentschädigungs-Klausel: Ist sie im Vertrag inbegriffen oder wird gegen Aufpreis hinzugefügt, zahlt die Versicherung bei einem Totalschaden mit einem Neuwagen den Neupreis des Autos. Bis zu welchem Fahrzeugalter die Regelung gilt, ist vertraglich vereinbart; üblich sind sechs Monate bis zu zwei Jahre.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Die Vollkaskoversicherung zahlt den Schaden üblicherweise nur komplett, wenn er nicht durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers entstanden ist; zum Beispiel weil er ein Stoppschild überfahren hat. In diesen Fällen hat die Versicherung das Recht, die Leistung zu kürzen. Oft gibt es dabei allerdings Streit mit der Versicherung: Handelt, wer mit abgefahren Reifen – die aber noch das gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofil haben – auf nasser Straße einen Unfall baut, grob fahrlässig? Oft müssen solche Fälle die Gerichte entscheiden.
Um das zu vermeiden, halten viele Versicherungen inzwischen den "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" in den Bedingungen fest. Das heißt: Die Versicherung verzichtet auf etwaige Diskussionen und zahlt den Schaden auch, wenn er aufgrund grober Fahrlässigkeit entstanden ist. Bei Neuverträgen empfiehlt es sich, auf diese Klausel zu achten; wer einen bestehenden Vertrag ohne die Klausel hat, sollte bei seiner Versicherung nachfragen, ob sie – eventuell gegen Geld – nachgetragen werden kann. Achtung: Mit der Verzichts-Klausel zahlt die Versicherung zwar, wenn man sich nach dem Schokoriegel in der Tasche bückt und einen Schaden verursacht. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder Schäden, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entstanden sind, werden aber weiterhin nicht übernommen!
Wie teuer ist die Vollkasko?
Die Prämie für die Vollkaskoversicherung richtet sich in erster Linie nach dem versicherten Auto, das einer bestimmten Typklasse (10 bis 34) zugeordnet ist. Je nachdem, wie viele Unfälle, Diebstähle, Brände oder Glasschäden die Versicherungen für ein Auto-Modell reguliert haben, wird es im Folgejahr niedriger oder höher eingestuft – und das jedes Jahr aufs Neue. Einfluss hat außerdem die Regionalklasse: Sie ist fahrzeugunabhängig und richtet sich nach dem Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers. Liegt der in einer Region, in der überdurchschnittlich viele oder teure Schäden entstehen, wird man höher eingestuft und die Beiträge zur Kaskoversicherung fallen höher aus. Auch die Regionalklassen werden jährlich neu ermittelt.
Schadenfreiheitsrabatt senkt die Prämie
Ganz entscheidend für die Prämienhöhe ist auch der persönliche Schadenfreiheitsrabatt, der sich nach der Anzahl der unfallfreien Jahre richtet. Wer einen Schaden durch die Versicherung regulieren lässt, verliert einen Teil seines Rabatts. Bei kleineren Schäden empfiehlt es sich deshalb nachzurechnen, ob es nicht günstiger ist, die Reparaturkosten selbst zu bezahlen. Für die Rückstufung ist nämlich nicht die Höhe, sondern nur die Anzahl der gemeldeten Schäden ausschlaggebend. Vorteil: Der Rabatt gilt für den gesamten Kaskoschutz, also auch für den in der Vollkasko immer inbegriffenen Teilkasko-Anteil. Rechnet man allerdings einen Teilkasko-Schaden ab, zum Beispiel nach einen Diebstahl, wird man nicht hochgestuft! Schließlich hat man auf Teilkasko-Schäden selbst keinen Einfluss. Aufgrund unterschiedlicher Typklassen-Einstufungen kann es bei einem hohen Schadenfreiheits-Rabatt auch vorkommen, dass die Teilkasko alleine teurer ist als die Vollkasko, die den Teilkaskoschutz sowieso inbegriffen hat! Beide Varianten sollten deshalb vor dem Vertragsabschluss durchgerechnet werden.
Wer mehr selber zahlt, kann sparen
Schließlich spielt auch noch die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung eine Rolle. Je höher der Betrag ist, den man im Schadensfall selbst übernimmt, desto niedriger sind die Prämien. Die Selbstbeteiligung für Teilkasko- und Vollkaskoschäden können dabei getrennt festgelegt werden. Gängige Kombinationen sind zum Beispiel 150 Euro in der Teilkasko und 300 oder 500 Euro in der Vollkasko. Hier gilt es, verschiedene Szenarien durchzurechnen: Einerseits sind die Unterschiede manchmal nur gering. Andererseits planen viele Vollkasko-Versicherte von vornherein Schäden bis zu einer bestimmten Höhe selbst zu übernehmen, um eine Verschlechterung des Schadenfreiheitsrabatts zu vermeiden – dann kann auch die Selbstbeteiligung entsprechend hoch gewählt werden und bei der Prämie gespart werden.
Was beeinflusst die Prämie noch?
Zusätzlich gibt es je nach Versicherung noch verschiedene Faktoren, die auf die Beitragshöhe Einfluss nehmen können. Wieviele Kilometer werden im Jahr gefahren, wer fährt alles mit dem Auto, oder wo steht der Wagen nachts? Aber unter anderem auch der eigene Beruf, ob man Kinder hat oder ob man mehrere Fahrzeuge versichert hat, kann eine Rolle spielen.
Bausteine für den individuellen Schutz
Viele Versicherungen bieten außerdem mehrere Bausteine an, die die Kosten unterschiedlich beeinflussen. Zum Beispiel kann vereinbart werden, dass man einen Mietwagen bekommt, während das eigene Auto in der Werkstatt ist – das kostet natürlich extra. Gleiches gilt auch für einen sogenannten Rabattschutz: Für einen Aufpreis von in der Regel 15 bis 30 Prozent hat der Kunden einen oder mehrere Schäden pro Jahr frei, ohne seinen Schadenfreiheitsrabatt zu verlieren. Wer dagegen darauf verzichtet, eine Werkstatt seiner Wahl zu nehmen und stattdessen sein Auto in einem Partnerbetrieb der Versicherung (sogenannte Werkstattbindung) reparieren lässt, kann viel Geld sparen. Deshalb gilt beim Abschluss: Nicht nur den Preis vergleichen, sondern auch die Leistungen. Vielleicht findet sich eine günstigere Versicherung, bei der nicht benötigte Extras nicht automatisch inbegriffen sind – oder man bekommt für den gleichen Preis das bessere Leistungspaket.
Brauche ich überhaupt eine Vollkaskoversicherung
Vollkasko oder Teilkasko – welche dieser Versicherungen man braucht, beziehungsweise, ob gegebenenfalls sogar die Haftpflicht allein ausreicht, hängt von verschiedenen Überlegungen ab. Grundsätzlich ist der Vollkaskoschutz vor allem bei neueren und teureren Fahrzeugen sinnvoll, da hier Schäden oft sehr kostspielig sind. Bei älteren Fahrzeugen mit geringem Zeitwert lohnt sich die oft hohe Versicherungsprämie dagegen nicht. Bei der Entscheidung sollte man immer das persönliche Budget im Auge behalten: Ist man Notfalls in der Lage einen Schaden auch aus eigener Tasche zu zahlen, kann man eher auf die Vollkasko-Versicherung verzichten. Ist das Auto dagegen geleast oder finanziert sollte man dagegen lieber auf maximale Absicherung setzen.
Wie kündige ich die Vollkasko-Versicherung?
Die Vollkaskoversicherung ist ein Bestandteil der Kfz-Versicherung. Wennm man sein Auto verkauft oder stilllegt oder die Versicherung wechseln will, reicht es, den Versicherungsvertrag zu kündigen – eine separate Kündigung ist nicht nötig. Will man allerdings zukünftig nur keinen Vollkasko-Schutz mehr, kann dieser „Baustein“ natürlich alleine aus dem Vertrag genommen werden – unter Einhaltung der üblichen Kündigungsfrist, in der Regel also drei Monate zum Jahresende. Ein Sonderkündigungsrecht haben Versicherungsnehmer dann, wenn der Beitrag erhöht wird, zum Beispiel durch eine Änderung der Regional- oder Typklasse oder nach einem selbstverschuldeten Schaden. Manche Versicherungen bieten außerdem einen vorübergehenden Vollkasko-Schutz an. Hat man sein Auto nur haftpflicht- oder teilkaskoversichert, kann man zum Beispiel für eine Urlaubsreise die Vollkasko gegen Gebühr hinzu buchen. Je nach Vertrag ist dieser Schutz zeitlich befristet und endet automatisch oder muss nach der Reise wieder gekündigt werden. Was allerdings nicht geht: Man kann nicht die Haftpflicht bei der einen Versicherung und den Vollkaskoschutz bei einer anderen abschließen.
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