Vandalismus am Auto: Versicherung
Auto abgebrannt – wer zahlt?

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Brennende Autos bei Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel – greift die Kfz-Versicherung, wenn ein Auto mutwillig beschädigt oder zerstört wird?
Bild: dpa
In Hamburg ist es vor und während des G20-Gipfels zu gewalttätigen Ausschreitungen durch Randalierer gekommen, bei denen auch zahlreiche Autos beschädigt oder abgebrannt wurden. Für die betroffenen Autobesitzer stellt sich die Frage: Wer kommt für die Schäden auf – greift die Kfz-Versicherung? Grundsätzlich gilt: Die Kfz-Haftplichtversicherung übernimmt derartige Schäden überhaupt nicht, eine Teilkasko deckt Schäden durch Feuer und Glasbruch ab, und eine Vollkasko fast alle weiteren Schäden darüber hinaus. Auch wer keinen entsprechenden Versicherungsschutz hat, sollte Schäden unbedingt der Polizei melden. Im Falle des G20-Gipfels besteht unter Umständen trotzdem die Möglichkeit auf eine Entschädigung. So haben Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz und Bundeskanzlerin Angela Merkel "unbürokratische Hilfe" zugesagt. AUTO BILD beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.
1. Was sind die häufigsten Vandalismus-Schäden?
2. Kfz-Haftplicht greift nicht, Teilkasko nur bei Glasbruch und Feuer
3. Eine Vollkasko übernimmt (fast) jeden Schaden
4. Wie viel Geld bekommt man von der Versicherung?
5. Wann liegt ein Totalschaden vor?
6. Droht eine Beitrags-Hochstufung?
7. Betroffene sollten schnell reagieren
2. Kfz-Haftplicht greift nicht, Teilkasko nur bei Glasbruch und Feuer
3. Eine Vollkasko übernimmt (fast) jeden Schaden
4. Wie viel Geld bekommt man von der Versicherung?
5. Wann liegt ein Totalschaden vor?
6. Droht eine Beitrags-Hochstufung?
7. Betroffene sollten schnell reagieren

Mutwillig herbeigeführte Kratzer im Autolack zählen zu den häufigsten Vandalismus-Schäden.
Bild: Ralf Timm
Wer sein Auto beschädigt vorfindet, hat Glück, wenn er eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Nur mit der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht geht man in diesem Fall nämlich leer aus. Und auch die Teilkasko greift hier nur zum Teil: Schäden durch Feuer und Glasbruch sind durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt. Sonstige Schäden, zum Beispiel ein eingetretenes Dach, jedoch nicht.
Die Vollkasko zahlt (fast) jeden Schaden
Besser ist dran, wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Egal ob Brandstiftung, Fußtritte gegen das Auto, Kratzer oder ein demoliertes Dach – die Versicherung kommt für den Schaden auf. Ausnahme: Die Kosten für Reifenschäden übernimmt keine Versicherung. Außerdem darf man auch mit Vollkaskoschutz seine Sorgfaltspflicht nicht verletzen. So sollte ein Auto etwa nicht in unmittelbarer Nähe einer angemeldeten Demonstration geparkt werden – besonders, wenn dabei mit Ausschreitungen zu rechnen ist.
Haftpflicht, Teilkasko und Vallkasko: Das sind die Unterschiede
Muss die Versicherung zahlen, trägt sie die Kosten für die Reparatur des Schadens, um den Zeitwert wieder herzustellen. Allerdings wird die Schadensumme immer um die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung reduziert, egal ob es sich um einen Teil- oder Vollkaskoschaden handelt. Der Zeit- oder Wiederbeschaffungswert ist gleichzeitig auch die Höchstsumme, die ausbezahlt wird, wenn das Fahrzeug komplett zerstört ist und keinen Restwert mehr aufweist. Ausnahme: Der Wagen ist noch neu und die Kaskoversicherung beinhaltet eine Neuwert-Entschädigungsklausel. Dann bekommt man bei einem Totalschaden den Kaufpreis ersetzt.
Neben einem technischen Totalschaden, bei dem das Autos schlichtweg gar nicht mehr – oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand – zu reparieren ist, gibt es auch den wirtschaftlichen Totalschaden. Der wirtschaftliche Totalschaden liegt für die Versicherung immer dann vor, wenn die Reparaturkosten höher wären, als der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des demolierten Autos. In diesem Fall muss die Versicherung die Reparatur nicht bezahlen! Beispiel: Ein Fahrzeug hat einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro. Durch den Vandalismus-Schaden ist der Restwert des Fahrzeugs auf 4.000 Euro gesunken. Die Reparatur würde allerdings 7.000 Euro kosten. In diesem Falle würde die Versicherung nur 6.000 Euro ausbezahlen (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) und nicht die vollen Kosten für die Reparatur übernehmen.
Wird der Schaden von der Vollkasko übernommen, droht dem Versicherungsnehmer außerdem eine Reduzierung des Schadenfreiheitsrabatts, was sich in den Folgejahren in teilweise deutlich höheren Beiträgen bemerkbar macht. Gerade bei einer hohen Selbstbeteiligung sollte man deshalb bei geringeren Schäden genau überlegen, ob man auf die Versicherung zurück greift oder die Reparatur lieber aus eigener Tasche zahlt – und so in Summe günstiger davon kommt. Als Faustregel gilt: Bei Schäden bis zu 1.000 Euro lohnt es sich in der Regel, darüber nachzudenken, den Schaden selbst zu zahlen. Helfen kann dabei ein Gespräch mit der Versicherung, die die zukünftigen Beiträge in Folge einer Heraufstufung vorausberechnen kann. Teilkaskoschäden wirken sich dagegen nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus.
Wer sein Auto demoliert oder abgebrannt vorfindet, sollte immer als erstes die Polizei verständigen und eine Anzeige wegen Sachbestätigung aufgeben. Die Polizei wird eventuelle Spuren sichern, es empfiehlt sich aber auch, selbst direkt einige Beweisfotos zu machen. Danach sollte man direkt die Versicherung informieren. Sie entscheidet über das weitere Vorgehen, also ob der Schaden direkt in einer Fach-Werkstatt repariert werden kann, ob sie einen Kostenvoranschlag anfordert oder sogar einen Gutachter schicken will. Tipp: Man sollte auf keinen Fall auf eigene Faust und ohne Absprache mit der Versicherung einen Kostenvoranschlag anfertigen lassen oder einen Gutachter bestellen. Im Zweifelsfall erkennt die Versicherung das nicht an und man bleibt auf den Gebühren dafür sitzen! Für Schäden, die rund um den G20-Gipfel entstanden sind: Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz und Bundeskanzlerin Angela Merkel haben Betroffenen Hilfe in Aussicht gestellt, damit diese nicht auf Kosten sitzen bleiben. Wie diese Hilfe konkret aussehen soll, ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht bekannt. Schäden können über das kostenfreie Bürgertelefon der Polizei gemeldet werden (08000-428650).
Reparieren oder ausbezahlen?
Will man den Schaden nicht reparieren lassen, hat man auch die Möglichkeit, sich die in einem Kostenvoranschlag oder durch einen Gutachter ermittelte Schadensumme von der Versicherung auszahlen zu lassen. Dann geht die Versicherung allerdings davon aus, dass man an einer Reparatur nicht interessiert ist, und zieht die Mehrwertsteuer ab. Vorsicht ist bei Verträgen mit Werkstattbindung geboten (sogenannten Rundum-sorglos-Pakete): Diese Verträge bieten oft günstiger Prämien und im Schadensfall muss man sich um kaum etwas kümmern; teilweise gibt es sogar einen Hol-und-Bring-Service. Der Nachteil: Das Auto muss in einer von der Versicherung bestimmten Werkstatt repariert werden. Geschieht das nicht, übernimmt die Versicherung oft nicht die ganzen Kosten. Und: Manche Versicherer haben in diesen Verträgen oft Klauseln, die auch im Falle einer Auszahlung heftige Abschläge vorsehen, bis hin zur gänzlichen Verweigerung einer Barauszahlung.
Wie beugt man Vandalismusschäden vor?
Grundsätzlich kann jedes Auto, dass auf der Straße geparkt ist, Opfer von Vandalismus werden. Sicherer steht der Wagen auf einem abgeschlossenen Grundstück und insbesondere natürlich in einer verriegelten Garage. Die kostet zwar in der Regel am meisten Geld, schützt den Wagen aber auch vor Wind, Wetter und anderen ungebetenen Gästen, wie etwa Marder. Und bei fast allen Kfz-Versicherungen gibt es Rabatt (teilweise 15 Prozent und mehr), wenn der Wagen nachts in einer Garage abgestellt wird – die Kosten für den Stellplatz können sich also durchaus lohnen. Erst recht natürlich dann, wenn man keine Vollkasko-Versicherung hat!
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