Teilkasko-Versicherung
Das deckt die Teilkasko ab

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Anders als die Kfz-Haftpflicht ist eine Kasko-Versicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern kann freiwillig als ergänzende Leistung gewählt werden. Hier erklären wir, welche Schäden die Teilkasko-Versicherung abdeckt.
Umherfliegende Dachziegel, entwurzelte Bäume, herabfallende Äste – wenn schwere Stürme übers Land fegen, werden Autos beschädigt oder gar zerstört. Die Kosten solcher Schäden deckt die Teilkasko-Versicherung ab, denn sie greift bei sogenannten Elementarschäden. Das sind Schäden, die durch Naturgewalten eintreten, neben Sturm und Hagel also etwa auch Blitzeinschläge und Hochwasser. Wichtig: Abgedeckt sind nur die Schäden, die sich aus der unmittelbaren Einwirkung der Natur ergeben, nicht etwa Schäden, die auf das Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Stürzt bei starkem Wind ein Ast aufs Autodach, trägt das die Teilkasko. Steuert der Fahrer dagegen vor einen auf der Straße liegenden Baum, hilft ihm nur eine Vollkasko-Versicherung weiter. Bei Elementarschäden ist es wichtig, dass die Versicherung das Ereignis nachvollziehen kann: ein Sturm zum Beispiel durch eine Bestätigung des Wetteramtes (mindestens Windstärke 8), Hagel etwa durch weitere Schadensmeldungen aus der direkten Umgebung.
Diebstahl, Glasbruch und Wildunfälle
Diebstahl, Glasbruch und Wildunfälle sind weitere Umstände, unter denen die Teilkasko greift, Brände ebenso. Dazu kommen Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss oder Marderbiss. Speziell beim Thema Wild gilt es aber, genau hinzusehen. In vielen Basistarifen umfasst der Punkt Wildunfälle nur Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz (z.B. Reh, Wildschwein). Sollen auch Zusammenstöße mit Nutztieren und Haustieren abgesichert sein, ist in der Regel ein Tarif mit erweitertem Deckungsumfang erforderlich. Auch die Abdeckung von Marderschäden ist in vielen Basistarifen nicht automatisch enthalten.
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Typklassen und Regionalklassen
Typklassen werden von den Versicherungen jedem einzelnen Fahrzeugtyp (Modell und Motorisierung) zugewiesen, das in Deutschland zugelassen ist – und zwar abhängig von der Anzahl und Schwere der Schadensfälle, die mit dem jeweiligen Fahrzeugtyp verursacht wurden. In der Teilkasko gibt es 24 Typklassen (10 bis 33). Je höher die Typklasse, desto höher der Versicherungsbeitrag. Die Typklasseneinstufung für alle Fahrzeugmodelle wird einmal jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aktualisiert. Regionalklassen stehen für das Schadensrisiko einer bestimmten Region, in der ein Fahrzeug zugelassen ist beziehungsweise seinen Standort hat. Auch die Regionalklasseneinstufung richtet sich nach der tatsächlichen Schadensbilanz und wird einmal jährlich vom GDV aktualisiert. In der Teilkasko gibt es 16 Klassen. Auch hier gilt: Je höher die Klasse, desto höher der Versicherungsbeitrag.
Kein Schadenfreiheitsrabatt für die Teilkasko
Eine Schadenfreiheitsklasse beziehungsweise einen Schadenfreiheitsrabatt wie bei der Haftpflicht oder der Vollkasko gibt es für die Teilkasko nicht. Grund dafür ist, dass bei der Teilkasko aus Sicht der Versicherer kein überschaubares subjektives Risiko existiert. Soll heißen, die im Rahmen der Teilkasko versicherten Risiken liegen nicht im Einflussbereich von Halter und Fahrer(n). Die Höhe der Selbstbeteiligung ist vom Versicherungsnehmer in verschiedenen Stufen wählbar – bis hin zur kompletten Befreiung von einer Selbstbeteiligung. Je niedriger die gewählte Selbstbeteiligung, desto höher fällt allerdings der Versicherungsbeitrag aus. Bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung sind in dem Vertrag automatisch die Leistungen einer Teilkasko enthalten. Das bedeutet, der Versicherte muss dann nicht zusätzlich eine separate Teilkasko-Versicherung abschließen, um sich etwa gegen Sturmschäden abzusichern. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist dabei für Vollkasko und Teilkasko getrennt wählbar.
Eine Kasko-Versicherung ist fast für jeden zu empfehlen
Fazit: Eine Teilkasko-Versicherung empfiehlt sich eigentlich für jeden Fahrzeughalter, weil sie Schäden abdeckt, auf die der Fahrer keinen Einfluss hat, sie also auch durch besonders vorsichtige Fahrweise nicht vermeiden kann. Nur bei älteren Fahrzeugen mit einem niedrigen Restwert von weniger als 1000 Euro sollte man abwägen, ob sich eine Teilkaskoversicherung lohnt.
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