Autodiebstahl
Plötzlich ist das Auto weg

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Rund 15.000 Fahrzeuge werden jährlich in Deutschland geklaut – das sind im Schnitt mehr als 40 pro Tag! Nur wer eine Kasko-Versicherung abgeschlossen hat, bekommt den Schaden ersetzt!
Bild: AUTO BILD
An die Autos kommen die Diebe auf unterschiedlichste Art und Weise: Teilweise wird einfach das komplette Fahrzeug auf einen Hänger verladen und mitgenommen, so können sich die Übeltäter später in Ruhe daran machen, den Wagen zu knacken und wieder fahrbereit zu kriegen. Das Fahrzeuge aufgebrochen und ganz klassisch kurzgeschlossen werden, ist dagegen inzwischen die Ausnahme. Vielmehr gilt es heute die Software auszutricksen, die unter anderem die Türschlösser und die Wegfahrsperre steuert – und das ist für viele Verbrecher kein Problem mehr.
Am unauffälligsten ist es, wenn die Täter an den Schlüssel rankommen und eine Kopie der auf dem Schlüssel gespeicherten Daten erstellen – dafür reichen oft schon wenige Sekunden, in denen der Besitzer unaufmerksam ist. Und: Bei modernen Funkschlüsseln geht es noch unauffälliger, da mitunter nur die Funksignale abgefangen werden und mit den gewonnen Daten ein Zweitschlüssel hergestellt werden kann.
Am unauffälligsten ist es, wenn die Täter an den Schlüssel rankommen und eine Kopie der auf dem Schlüssel gespeicherten Daten erstellen – dafür reichen oft schon wenige Sekunden, in denen der Besitzer unaufmerksam ist. Und: Bei modernen Funkschlüsseln geht es noch unauffälliger, da mitunter nur die Funksignale abgefangen werden und mit den gewonnen Daten ein Zweitschlüssel hergestellt werden kann.
Keyless-Go-Systeme machen es den Dieben leicht
Video: Keyless Klau
Digitaler Auto-Diebstahl
Diebstahlschutz – wie macht man den Tätern das Leben schwer?
Wer ein Auto klaut, hat vor allem eins nicht: Zeit. Es muss also schnell gehen, und alles, was den Dieb aufhält, erhöht die Chance, dass der eigene Wagen verschont wird. Erschweren kann man den Langfingern die Arbeit mit:
• einer Alarmanlage: Sie macht Lärm und sorgt für Aufmerksamkeit, so dass der Täter wahrscheinlich lieber die Flucht ergreift – wenn er sie nicht zuvor deaktiviert.
• einer Lenkrad-Kralle: Sie fixiert das Lenkrad und verhindert, das jemand mit dem Auto fahren kann. Um es trotzdem zu klauen, muss also eine zusätzliche Hürde überwunden werden. Wird das Auto allerdings einfach auf einen Hänger geladen, nützt die Kralle nichts. Und auch dann nicht, wenn der Dieb nur Teile wie etwa das Radio mitnehmen will.
• einer Park-Kralle: Die Park-Kralle wird um ein oder mehrere Räder geschnallt und verhindert ebenfalls, dass jemand ohne weiteres mit dem Auto wegfährt. Der Aufwand für den Besitzer ist aber deutlich höher als bei einer Lenkrad-Kralle, und gegen den Abtransport auf dem Hänger schützt auch sie nicht.
• Ventilwächtern: Sie werden auf den Reifentventilen montiert und sorgen dafür, dass der Reifen nach wenigen Metern platt ist. Das Problem: Die meisten Systeme arbeiten erst ab 15 km/h und wenn der Dieb vorher die Reifen wechselt, nützen sie gar nichts. Und: Gerne vergisst auch der Besitzer beim Losfahren die kleinen Helfer – und steht dann selber mit platten Reifen da!
• einer Alarmanlage: Sie macht Lärm und sorgt für Aufmerksamkeit, so dass der Täter wahrscheinlich lieber die Flucht ergreift – wenn er sie nicht zuvor deaktiviert.
• einer Lenkrad-Kralle: Sie fixiert das Lenkrad und verhindert, das jemand mit dem Auto fahren kann. Um es trotzdem zu klauen, muss also eine zusätzliche Hürde überwunden werden. Wird das Auto allerdings einfach auf einen Hänger geladen, nützt die Kralle nichts. Und auch dann nicht, wenn der Dieb nur Teile wie etwa das Radio mitnehmen will.
• einer Park-Kralle: Die Park-Kralle wird um ein oder mehrere Räder geschnallt und verhindert ebenfalls, dass jemand ohne weiteres mit dem Auto wegfährt. Der Aufwand für den Besitzer ist aber deutlich höher als bei einer Lenkrad-Kralle, und gegen den Abtransport auf dem Hänger schützt auch sie nicht.
• Ventilwächtern: Sie werden auf den Reifentventilen montiert und sorgen dafür, dass der Reifen nach wenigen Metern platt ist. Das Problem: Die meisten Systeme arbeiten erst ab 15 km/h und wenn der Dieb vorher die Reifen wechselt, nützen sie gar nichts. Und: Gerne vergisst auch der Besitzer beim Losfahren die kleinen Helfer – und steht dann selber mit platten Reifen da!
Fast alle neuen Autos verfügen heutzutage über eine elektronische Wegfahrsperre, die durch einen Chip im Schlüssel deaktiviert wird. Für Diebe ist es aber kein Problem, diese mit geeigneter Software binnen kürzester Zeit zu umgehen. Außerdem vertrauen manche Besitzer auf GPS-Sender im Auto – die helfen aber nur bei der Ortung des gestohlenen Autos und verhindern den Diebstahl nicht.
Tipp: Die beste Diebstahlsicherung ist ein Parkplatz in einer abgeschlossenen Garage.
Was tun, wenn das Auto weg ist?
Wer sein Auto am vermeintlichen Parkplatz nicht mehr wieder findet, sollte es erst einmal Ruhe bewahren und folgende Punkte beachten:
• Hat man wirklich hier geparkt? Vor allem in Innenstädten passiert es häufig, dass man den Wagen am Vorabend ganz wo anders abgestellt hat, als man denkt.
• Außerdem sollten alle Personen befragt werden, die einen Schlüssel zu dem Auto haben – vielleicht ist einer damit unterwegs.
• Ist das geklärt, sollte man die Polizei anrufen. Sie kann anhand der Fahrzeugdaten – am besten man hält den Fahrzeugschein bereit – rausfinden, ob der Wagen vielleicht abgeschleppt wurde.
• Ist auch das nicht der Fall, führt der nächste Weg am besten unverzüglich zur nächsten Polizeidienststelle, um eine Strafanzeige zu stellen.
• Hat man wirklich hier geparkt? Vor allem in Innenstädten passiert es häufig, dass man den Wagen am Vorabend ganz wo anders abgestellt hat, als man denkt.
• Außerdem sollten alle Personen befragt werden, die einen Schlüssel zu dem Auto haben – vielleicht ist einer damit unterwegs.
• Ist das geklärt, sollte man die Polizei anrufen. Sie kann anhand der Fahrzeugdaten – am besten man hält den Fahrzeugschein bereit – rausfinden, ob der Wagen vielleicht abgeschleppt wurde.
• Ist auch das nicht der Fall, führt der nächste Weg am besten unverzüglich zur nächsten Polizeidienststelle, um eine Strafanzeige zu stellen.
Wer muss informiert werden?
Ist der Wagen tatsächlich geklaut und hat man Strafanzeige gestellt, sollte man das Auto sofort bei der Zulassungsstelle stilllegen. Außerdem muss die Kfz-Versicherung, in der Regel innerhalb einer Woche, informiert werden – egal ob man eine Kaskoversicherung hat oder nur die Haftpflicht. Bei einem finanzierten Fahrzeug ist außerdem die Leasinggesellschaft oder die finanzierende Bank zu informieren.
Übrigens: In der Regel bittet die Autoversicherung um die Beantwortung eines Fragebogens. Hier gilt es, alles wahrheitsgemäß zu beantworten. Wer schwindelt, zum Beispiel beim Abstellort des Autos, riskiert unter Umständen den Versicherungsschutz!
Übrigens: In der Regel bittet die Autoversicherung um die Beantwortung eines Fragebogens. Hier gilt es, alles wahrheitsgemäß zu beantworten. Wer schwindelt, zum Beispiel beim Abstellort des Autos, riskiert unter Umständen den Versicherungsschutz!
Welche Versicherung zahlt den Schaden?
Ein geklautes Auto wird nur von der Kasko-Versicherung ersetzt, die Haftpflicht alleine kommt für die Kosten nicht auf. Es genügt allerdings, eine Teilkasko-Versicherung abzuschließen. Um den Schaden zu regulieren, müssen als Nachweis des Diebstahls die Bestätigung der Stilllegung, die Zulassungsbescheinigung, eine Protokoll der Strafanzeige und in der Regel die Autoschlüssel der Versicherung übergeben werden. Taucht das Fahrzeug innerhalb eines Monats wieder auf, muss es der Besitzer zurück nehmen.
Erst nach dieser Frist bezahlt die Versicherung den Schaden – und zwar nur den Wiederbeschaffungswert, der den Kauf eines vergleichbaren Fahrzeugs mit ähnlich vielen Kilometern ermöglichen soll – und immer abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Der Zeitwert richtet sich nach den marktüblichen Preisen. War das Auto noch ziemlich neu und hat die Versicherung eine Neuwertentschädigungs-Klausel, bekommt der Besitzer unter Umständen den vollen Kaufpreis von der Versicherung erstattet.
Versicherungsbetrug – nicht jeder Diebstahl ist ein Diebstahl
Nicht bei jedem Autodiebstahl ist das Auto wirklich weg: Wer jedoch fälschlicherweise vortäuscht, sein Fahrzeug oder auch nur Teile davon, seien gestohlen worden, begeht Versicherungsbetrug. Und den bekommen die Beamten in der Regel schnell heraus. Misstrauisch werden die Beamten zum Beispiel bei falschen Angaben zur Ausstattung des Wagens, die sich anhand der beim Hersteller gespeicherten Daten leicht überprüfen lässt. Und: Auf Versicherungsbetrug stehen nach § 265 StGB eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft – und schon der Versuch ist strafbar!
Und wenn nur Teile geklaut wurden?
Auch wenn zum Beispiel nur das Radio, das Navigation oder die Räder geklaut werden, zahlt die Teilkasko den Schaden. Aber auch hier nur den Wiederbeschaffungswert. Wer also nachträglich ein neues Radio einbaut, sollte die Quittung gut aufbewahren, um nachweisen zu können, dass das Gerät neuer ist als das restliche Auto.
Tipp: Bei der Teilkaskoversicherung drauf achten, bis zu welcher Summe Teile mitversichert sind. Das unterscheidet sich je nach Versicherung teilweise um mehrere tausend Euro.
Für Gegenstände die im Wagen waren, aber nicht fest mit dem Auto verbaut sind oder zum Auto gehören, wie etwa ein Warndreieck, kommt die Kaskoversicherung dagegen nicht auf. Das gilt also zum Beispiel für Sporttaschen, Jacken, Laptops aber auch für mobile Navigationsgeräte. Sie werden unter Umständen aber von der Hausratversicherung ersetzt.
Für Gegenstände die im Wagen waren, aber nicht fest mit dem Auto verbaut sind oder zum Auto gehören, wie etwa ein Warndreieck, kommt die Kaskoversicherung dagegen nicht auf. Das gilt also zum Beispiel für Sporttaschen, Jacken, Laptops aber auch für mobile Navigationsgeräte. Sie werden unter Umständen aber von der Hausratversicherung ersetzt.
Wer zahlt den Schaden am Auto?
Entwenden die Diebe nicht das ganze Auto, sondern nur das Radio, wird von der Teilkasko auch der Schaden bezahlt, der durch den Einbruch entstanden ist, zum Beispiel eine aufgebrochene Tür oder ein aufgeschlitztes Cabriodach. Schon der versuchte Diebstahl reicht dafür aus. Gerade im Fall des demolierten Cabriodach ist es, wenn nichts geklaut wird, allerdings oft Auslegungssache, ob es sich um einen versuchten Diebstahl oder um Vandalismus handelt – dafür kommt die Teilkasko-Versicherung nämlich nicht auf. Die Vollkasko dagegen würde diesen Schaden übernehmen, allerdings hätte das auf jeden Fall eine Höherstufung des Beitrags zur Folge!
Tipp: Auch wenn ein gestohlenes Auto wieder auftaucht, zahlt die Teilkasko die Schaden am Auto. Liegt allerdings ein Totalschaden vor, bekommt der Eigentümer auch wiederum nur den Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Tipp: Auch wenn ein gestohlenes Auto wieder auftaucht, zahlt die Teilkasko die Schaden am Auto. Liegt allerdings ein Totalschaden vor, bekommt der Eigentümer auch wiederum nur den Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Zahlt die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit?
Unter Umständen kann die Kaskoversicherung die Schadensregulierung verweigern, und zwar dann, wenn der Geschädigte grob fahrlässig gehandelt hat. Konkret heißt das, er muss seine Sorgfaltspflichten auf besonders grobe Weise verletzt haben und diese Verhalten muss auch ursächlich für den Diebstahl gewesen sein.
Beispiel: Wem die Autoschlüssel samt Portemonnaie geklaut werden, in dem zahlreiche Visitenkarten mit der eigenen Adresse enthalten sind, und trotzdem vor der Haustür parkt, muss damit rechnen, dass die Versicherung kein Geld zahlt. Anders sieht es aus, wenn man Vorsichtsmaßnahmen ergreift und den Wagen zum Beispiel mehrere hundert Meter weg von zuhause parkt – wird er dann geklaut, kann sich der Versicherer nicht auf grobe Fahrlässigkeit berufen.
Oft handelt es sich dabei allerdings um Einzelfallentscheidungen: Ein nicht abgesperrtes Auto etwa wird in einem kleinen Dorf am Tage sicher anders bewertet als nachts in einer Großstadt! Und selbst wer die Schlüssel im Auto lässt, bekommt unter Umständen sein Geld. Schließlich müssten die Täter erst einmal davon wissen, dass die Schlüssel im Auto sind.
Beispiel: Wem die Autoschlüssel samt Portemonnaie geklaut werden, in dem zahlreiche Visitenkarten mit der eigenen Adresse enthalten sind, und trotzdem vor der Haustür parkt, muss damit rechnen, dass die Versicherung kein Geld zahlt. Anders sieht es aus, wenn man Vorsichtsmaßnahmen ergreift und den Wagen zum Beispiel mehrere hundert Meter weg von zuhause parkt – wird er dann geklaut, kann sich der Versicherer nicht auf grobe Fahrlässigkeit berufen.
Oft handelt es sich dabei allerdings um Einzelfallentscheidungen: Ein nicht abgesperrtes Auto etwa wird in einem kleinen Dorf am Tage sicher anders bewertet als nachts in einer Großstadt! Und selbst wer die Schlüssel im Auto lässt, bekommt unter Umständen sein Geld. Schließlich müssten die Täter erst einmal davon wissen, dass die Schlüssel im Auto sind.
Folgt in der Schadenfreiheitsklasse eine Rückstufung?
Da der Diebstahl über die Teilkasko-Versicherung reguliert wird, braucht der Versicherungsnehmer keine Schlechterstellung befürchten. Der Schadenfreiheitsrabatt gilt nur für die Vollkasko und die Haftpflicht und bleibt von einem Schaden durch Diebstahl unberührt.
Übrigens: Auch wenn die Diebe mit dem Fahrzeug unterwegs einen Schaden verursachen, bleibt der eigene Schadenfreiheitsrabatt unberührt. Die Haftpflicht-Versicherung übernimmt dann die Kosten und versucht – falls die Diebe gefasst werden – sich das Geld vom Täter wieder zu holen.
Wenn der Täter geschnappt wurde
Dass das gestohlene Auto wieder auftaucht ist relativ unwahrscheinlich – und das dazu auch noch der Täter gefasst wird, erst recht. Die Aufklärungsquote liegt bei Autodiebstählen unter 30 Prozent. Ist es der Polizei tatsächlich gelungen, den Dieb dingfest zu machen, kann die Versicherung, die den Schaden bezahlt hat, den Täter belangen – der ursprünglich Eigentümer des Autos hat durch die Zahlung der Versicherung keine Ansprüche mehr. Hatte er allerdings keine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen, kann er unter Umständen den Täter direkt zivilrechtlich belangen – allerdings in der Regel nur mit mäßigen Erfolgsaussichten.
Wer Autos klaut, kommt ins Gefängnis
Wer ein Auto klaut und erwischt wird, hat schlechte Karten. Nach § 243 StGB handelt es sich um einen besonders schweren Diebstahl, da die Sache (also das Auto) besonders gegen Wegnahme gesichert ist. Darauf steht auf jeden Fall eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten – im schwerwiegendsten Fall können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden!
Weitere Themen: Auto-Alarmanlagen im Vergleich
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