Wildunfall: Was ist zu tun?
Jetzt steigt die Gefahr für Wildunfälle

In Deutschland ereignen sich täglich mehr als 750 Wildunfälle. Besonders im Frühling und im Herbst ist Vorsicht geboten! Doch wie kann man dieser Gefahr vorbeugen, und was ist zu tun, wenn es zum Wildunfall gekommen ist?
Bild: dpa
- Michael Gebhardt
- Isabella Sauer
Inhaltsverzeichnis
In den kommenden Wochen sollten Autofahrer besonders vorsichtig fahren, denn das Risiko eines Wildunfalls ist dann besonders hoch: Denn die Monate April und Mai sowie Oktober bis Dezember seien die unfallträchtigsten Zeiträume, wie jetzt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) warnt.
Die deutschen Autoversicherer haben 2023 über 280.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Autos registriert. Rechnerisch kollidiert in Deutschland alle zwei Minuten ein Auto mit einem Wildtier. Man kann von Glück reden, wenn es dabei nur zu einem Blechschaden kommt. Laut Statista gab es im Jahr 2023 in Deutschland rund 2700 Verunglückte bei insgesamt rund 2300 Wildunfällen mit Personenschaden. 20 Verkehrstote durch Wildunfälle pro Jahr sind keine Seltenheit.
Dazu kommen etwa 210.000 Rehe, 24.000 Wildschweine sowie über 4000 Stück Rot- und etwa 3000 Stück Damwild. Mitunter kann der Straßenverkehr sogar bestandsbedrohend sein: 80 Prozent aller Wildkatzen sterben durch einen Autounfall, bei den Fischottern sind es 70 Prozent.
Mit der Zeitumstellung im Frühjahr ist der Berufsverkehr wieder mehr in die Zeit der Dämmerung gerückt, wenn viele Wildtiere auf Nahrungssuche sind. Auch im Herbst machen sich viele Autofahrer während der Morgendämmerung auf den Weg zur Arbeit. Die Deutsche Wildtierstiftung erklärt: Große Wildtiere begeben sich in der Dämmerung auf Futtersuche. Der Biorhythmus von beispielsweise Rothirsch oder dem Wildschwein orientiere sich am Sonnenstand, und in der Dämmerung seien sie dann besonders aktiv.
Deswegen gilt: Besonders am Abend vorsichtig Auto fahren. Zudem gibt der BDF zu bedenken, dass der Monat November als Paarungszeit für Damwild, Wildschweine und Rehe gilt und die Tiere dann besonders aktiv sind.
Wildunfälle: Höchste Gefahr im Frühjahr und am Jahresende
Wildunfälle: Abweichung von der mittleren Häufigkeit* | |
|---|---|
Januar | - 10 Prozent |
Februar | - 11 Prozent |
März | - 12 Prozent |
April | + 16 Prozent |
Mai | + 22 Prozent |
Juni | - 3 Prozent |
Juli | - 6 Prozent |
August | - 14 Prozent |
September | - 4 Prozent |
Oktober | + 10 Prozent |
November | + 13 Prozent |
Dezember | + 7 Prozent |
Prinzipiell können Wildunfälle immer und überall passieren. Es gibt aber Situationen, in denen die Gefahr besonders hoch ist, einem Wildtier auf der Straße zu begegnen:
- An bekannten Pfaden der Tiere, die in der Regel mit entsprechenden Wildwechsel-Warnschildern gekennzeichnet sind.
- Entlang von Feldrändern und an Waldgrenzen.
- Auf neu gebauten Straßen durch den Wald, die das Wild noch nicht kennt.
- Während der Brunftzeit, da die liebestollen Wildtiere oft weniger scheu sind.
- Im Frühling, wenn die Tiere nach dem Winter wieder vermehrt auf Futtersuche sind.
- Nachts und in der dunklen Jahreszeit, wenn sich die Tiere sicher fühlen und zusätzlich schlechter gesehen werden.
Beste Maßnahme gegen Wildunfälle sind angepasste Fahrweise und verbesserte Technik. Untersuchungen des ADAC zeigen: Wer sein Tempo auf Landstraßen von 100 auf 80 oder 60 km/h reduziert, kann den Zusammenstoß mit einem Wildtier, das plötzlich 60 Meter vor dem Auto auftaucht, meist vermeiden. Wer dagegen mit 110 km/h unterwegs ist, prallt in der gleichen Situation mit knapp 80 Sachen in das Tier.
Für den Hinterkopf: Ein zwanzig Kilogramm schweres Reh besitzt bei einer Kollision mit Tempo 100 ein Aufschlaggewicht von fast einer halben Tonne. Vor allem wer auf Straßen unterwegs ist, auf denen ausdrücklich vor Wildwechsel gewarnt wird, sollte diese Schilder also ernst nehmen und sein Tempo reduzieren.

Wird ausdrücklich vor Wildwechsel gewarnt, sollte das Verkehrsschild ernst genommen werden.
Bild: dpa
Was tun, wenn am Straßenrand ein Tier auftaucht?
Wer in einiger Entfernung ein Tier am Straßenrand oder gar auf der Fahrbahn sieht, sollte sofort kontrolliert bremsen, um im schlimmsten Fall die Aufprallgeschwindigkeit zu reduzieren. Schon bei 60 km/h nämlich prallt ein Wildschwein mit rund 3,5 Tonnen auf das Auto – das entspricht ungefähr einem Nashorn! Außerdem sollte man:
- Abblenden, denn das grelle Fernlicht macht die Tiere orientierungslos.
- Hupen, um das Tier eventuell noch rechtzeitig von der Fahrbahn zu vertreiben.
Tipp: Wo ein Tier auftaucht, sind in der Regel noch mehrere. Deshalb sollte man immer mit Nachzüglern rechnen und noch langsamer weiterfahren!

Schon bei Tempo 60 prallt ein Wildschwein mit rund 3,5 Tonnen auf das Auto – das entspricht dem Gewicht eines Nashorns!
Bild: ADAC
Steht ein großes Tier wie etwa ein Hirsch oder Wildschwein auf der Straße und lässt sich ein Zusammenprall nicht mehr vermeiden, heißt es: Vollbremsung und Lenkrad festhalten. Auf keinen Fall sollte man ausweichen! Im Ernstfall ist ein kontrollierter Aufprall besser als ein unkontrolliertes Ausweichmanöver, bei dem das Auto ins Schleudern gerät und unter Umständen am nächsten Baum oder im Gegenverkehr landet. Experten gehen davon aus, dass solche Ausweichmanöver oft die Ursache für die jährlich rund eintausend tödlichen Kollisionen in Deutschland mit einem Baum sind!
Keine Vollbremsung bei Kleintieren
Wer wegen eines Kleintieres wie Hase, Igel oder Fuchs eine Vollbremsung hinlegt und dabei einen Auffahrunfall verursacht, trägt oft eine Mitschuld. Für den Gesetzgeber handelt es sich dabei nämlich um eine verbotene grundlose Vollbremsung. Noch schlimmer ist es, wenn man einem Kleintier ausweicht: Oft übernehmen die Versicherungen den dadurch entstandenen Schaden nicht.
Anders ist es übrigens, wenn man mit dem Motorrad unterwegs ist. Schon der Zusammenstoß mit einem Hasen kann die Maschine und den Fahrer zum Sturz bringen. Reicht der Bremsweg nicht aus, um vor dem Tier zum Stehen zu kommen, sollten Biker lieber ausweichen – dafür braucht es allerdings Routine und gutes Training!

Fuchs, Igel, Hase: Wer wegen eines dieser Kleintiere eine Vollbremsung hinlegt, und dadurch einen Auffahrunfall verursacht, trägt eine Mitschuld!
Bild: AUTO BILD / Andreas Lindlahr
Kann moderne Technik Wildunfälle verhindern?
Der ADAC hat ermittelt, dass Notbremsassistenten etwa vor Wildschweinen warnen und Notbremsungen unterstützen. Eine Wildtiererkennung gebe es aber noch nicht, sie biete für die Zukunft Entwicklungspotenzial. Ebenfalls vielversprechend waren Tests mit Nachtsichtassistenten, die mit ihren Infrarotsensoren Tiere erkennen können und so den Fahrer warnen und bei der Gefahrenbremsung unterstützen. Allerdings sind diese Systeme nur in höheren Autoklassen erhältlich und auch nur gegen Aufpreise.
War der Zusammenstoß mit einem Wildtier nicht zu verhindern, ist der Schreck erst einmal groß. Was ist nun zu tun? Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren, und befolgen Sie die folgenden Schritte:
- Unfallstelle sichern (Warnblinklicht, Warndreieck).
- Verletzte versorgen beziehungsweise Rettungskräfte rufen.
- Auch ohne Personenschaden die Polizei unter 110 verständigen, denn ein Wildunfall muss der Polizei und/oder dem örtlichen Jäger gemeldet werden. Ausnahme: Es handelt sich um Kleintiere wie Igel oder Frösche.
- Fotos von Fahrzeug(en), Tier und Straßensituation machen.
- Wildunfallbescheinigung ausfüllen lassen.
- Ein totes Tier sollte wegen der Infektionsgefahr (zum Beispiel Tollwut) nur mit Handschuhen angefasst und an den Straßenrand gezogen werden.
- Verletzte Tiere nicht anfassen, sie könnten sich wehren. Stattdessen Abstand halten, damit der Stress für das Tier nicht noch größer wird. Um verletzte Tiere kümmert sich der Jäger! Er spürt auch einem geflohenen Tier nach.
- Das tote Tier darf man auf keinen Fall mitnehmen, sonst macht man sich der Wilderei schuldig!
- Auch wer einfach weiterfährt und das Tier ohne Meldung zurücklässt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und macht sich strafbar.
- Für die Wildschaden-Versicherung muss man sich den Wildunfall von der Polizei oder dem Jäger bestätigen lassen – das ist unter Umständen kostenpflichtig. Um den Unfall als Wildunfall zu dokumentieren, können auch Fotos hilfreich sein. Außerdem: Namen und Adressen von Unfallzeugen notieren.

Auch ohne Personenschaden: Nach einem Wildunfall sollte immer die Polizei unter 110 verständigt werden.
Bild: Frank Stange
Beschädigungen an Leitplanken und anderen Fahrzeugen oder sonstige Schäden auf dem Gelände des Jagdpächters übernimmt die Haftpflichtversicherung. Den Schaden am eigenen Auto dagegen deckt die Kaskoversicherung ab. Die Teilkasko zahlt allerdings nur dann, wenn der Schaden nachgewiesen wird. Für die Versicherung ist in der Regel die Wildunfallbescheinigung des Jägers oder der Polizei ausreichend.
Trotzdem sollte man vor Ort auch Beweisfotos machen, sowohl vom Tier selbst als auch von etwaigen Blut-, Fell- oder Federspuren am Fahrzeug. Außerdem tritt die Teilkasko nur für Schäden ein, die durch Haarwild entstanden sind. Dazu zählen unter anderem:
- Rot-, Damm- und Rehwild, also zum Beispiel Rehe und Hirsche
- Schwarzwild, wie etwa Wildschweine
- Hasen, Füchse, Marder und Ähnliches
- Wisente, Elche
- Fischotter und Seehunde
Fasane, Hühner oder Kühe gehören dagegen nicht dazu, und auch Unfälle mit Haustieren, übernimmt die Teilkasko nicht. Hier muss man sich an den Besitzer wenden.
Tipp: Manche Versicherungen erweitern ihre Wildschadenklausel und schließen – teilweise gegen Gebühr – auch andere Tierarten mit ein Immer mehr Versicherungen bieten auch Schutz vor Schäden durch Vögel und Haustiere an.
Tipp: Manche Versicherungen erweitern ihre Wildschadenklausel und schließen – teilweise gegen Gebühr – auch andere Tierarten mit ein Immer mehr Versicherungen bieten auch Schutz vor Schäden durch Vögel und Haustiere an.
Teilkasko zahlt nicht immer bei Ausweichmanöver
Weicht der Fahrer einem Kleintier wie etwa einem Hasen aus und es kommt zu einem Schaden, zahlt die Teilkasko oft nicht, da der Schaden durch den Aufprall in der Regel geringer gewesen wäre als durch das Ausweichmanöver. Ab Wildschweingröße etwa werden auch Schäden durch Ausweichmanöver problemlos reguliert.
Vollkasko zahlt immer
Rundum abgesichert ist man mit der Vollkaskoversicherung. Sie zahlt den Schaden am eigenen Auto immer, egal mit welchem Tier er passiert ist und ob der Fahrer ausgewichen ist. Das gilt sogar dann, wenn der Fahrer den Wildunfall nicht beweisen kann. Allerdings sinkt im Folgejahr natürlich der Schadenfreiheitsrabatt.
Hat der Jäger Anspruch auf Schadensersatz?
Am Stammtisch hört man oft, der verantwortliche Jagdpächter müsse für den Schaden aufkommen – das ist falsch, da Wild herrenlos ist. Andersrum hat aber auch der Jäger – abgesehen von etwaigen Schäden, die durch den Unfall an seinem Grundstück entstanden sind – keinen Schadensersatzanspruch für das getötete oder verletzte Tier. Er darf auch keine Gebühr für das Beseitigen des Kadavers verlangen! Wer den Unfall allerdings nicht meldet und so riskiert, dass das Wildbret, das der Jäger eventuell noch hätte verwerten können, verdirbt, muss diesen Schaden ersetzen.
Wildunfälle in Deutschland
Rang | Bundesland | Anzahl betroffener Tiere |
|---|---|---|
1 | Bayern | 58.303 |
2 | Nordrhein-Westfalen | 32.410 |
3 | Schleswig-Holstein | 28.110 |
4 | Niedersachen | 27.250 |
5 | Baden-Württemberg | 25.250 |
6 | Hessen | 19.300 |
7 | Rheinland-Pfalz | 13.400 |
8 | Sachsen | 8480 |
9 | Sachsen-Anhalt | 8360 |
10 | Mecklenburg-Vorp. | 8350 |
11 | Thüringen | 4950 |
12 | Brandenburg | 3200 |
13 | Saarland | 2295 |
14 | Hamburg | 340 |
15 | Berlin | 230 |
16 | Bremen | 160 |
Deutschland insgesamt | 240.388 |
Die Kosten für Wildunfälle steigen seit Jahren rasant an. "Die Kfz-Versicherer haben 2023 erstmals mehr als eine Milliarde Euro für Wildschäden ausgeben müssen – das sind fast drei Millionen Euro pro Tag", erklärt GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen. Der durchschnittliche Schaden nach einem Wildunfall betrug 3850 Euro (2022: 3600 Euro). "Für diesen Anstieg gibt es zwei ganz wesentliche Gründe: Die Karosserieteile, die nach Wildunfällen häufig ausgetauscht werden müssen, sind teurer geworden und die Kfz-Werkstätten verlangen höhere Stundensätze", sagt Asmussen.
Wildunfall: Die häufigsten Fragen
Was ist bei einem Wildunfall zu tun?
- Unfallstelle sichern: Warnblinker an, Warnweste überstreifen, Unfallstelle mit Warndreieck absichern.
- Bei Verletzten Erste Hilfe leisten, 112 anrufen.
- Auch ohne Personenschaden die Polizei unter 110 verständigen. Eventuell zusätzlich Förster oder Jagdverantwortlichen informieren.
- Fotos von Fahrzeug(en), Tier und Straßensituation machen.
- Verletzte Tiere nicht anfassen (Biss- und Verletzungsgefahr). Tote Tiere mit Handschuhen auf den Randstreifen ziehen, um Folgeunfälle zu vermeiden.
- Wildunfallbescheinigung ausfüllen lassen.
Ist ein Wildunfall meldepflichtig?
Wenn Sie ein Tier anfahren und dann nicht anhalten und die Polizei benachrichtigen, kann das als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz betrachtet werden.
Zusätzlich gibt es in elf Bundesländern aufgrund der jeweiligen Landesjagdgesetze eine Meldepflicht für Wildunfälle. Es drohen bis zu 5000 Euro Strafe. Handelt es sich um einen Unfall mit einem kleinen Wildtier, z. B. einem Kaninchen, besteht keine Anzeigepflicht. In Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen besteht diese Pflicht grundsätzlich nicht.
Was zählt alles als Wildunfall?
Als Wildunfall gilt der Zusammenstoß mit sogenanntem "Haarwild". Dazu zählen zum Beispiel Rehe, Hirsche, Wildschweine, Hasen und Füchse.
Wird ein Wildunfall von der Versicherung übernommen?
Wildschäden am Fahrzeug werden nur von einer Teil- oder Vollkasko übernommen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt hierfür nicht auf. Achtung: Weicht der Fahrer einem Kleintier aus, zahlt die Teilkasko oft nicht. Denn der Schaden durch den Aufprall wäre in der Regel geringer gewesen wäre als durch das Ausweichmanöver.
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