Mallorca-Police
Sicher mit dem Mietwagen unterwegs

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Auf Reisen im Ausland greifen viele auf einen Mietwagen zurück. Das kann im Schadensfall teuer werden, denn oft übernimmt die lokale Kfz-Haftpflicht die Kosten nur bis zu einem geringen Betrag. Die Mallorca-Police schafft Abhilfe.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung springt bei einem Unfall ein, und kommt für die Kosten des Geschädigten auf – und zwar sowohl für den Blechschaden als auch für eventuelle Personenschäden beziehungsweise die Behandlungskosten. Allerdings zahlt die Versicherung in der Regel nicht unbegrenzt: Es gibt gewisse Deckunsgrenzen, bis zu dem Betrag in die Pflicht genommen werden kann. Alle Kosten, die darüber hinaus entstehen, muss der Unfallverursacher selbst tragen. Gerade bei einem Unfall mit Verletzten können die Folgen horrend sein: Wird der Geschädigte zum Beispiel so schwer verletzt, dass er den Rest seines Lebens pflegebedürftig ist, sind Millionenbeträge keine Seltenheit.
Eine Mindestdeckung ist vorgeschrieben
Um den Geschädigten zu Schützen, gibt es gesetzliche vorgeschriebene Mindestdeckungen – bis zu diesem Betrag muss jede Versicherung aufkommen. In Deutschland liegt die Mindestdeckung bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden. Die meisten Versicherungen bieten allerdings freiwillig deutlich höhere Deckungssummen an, vor allem für Sachschäden sind 100 Millionen Euro keine Seltenheit, Personenschäden werden in der Regel bis 10 oder 15 Millionen Euro übernommen. Bei manchen Anbietern lässt sich die Summe aber auch auf 30 Millionen Euro und mehr erhöhen – natürlich gegen Bezahlung.
Anders sieht es aus, wenn man im Ausland mit einem Mietwagen unterwegs ist: Zwar gibt es zumindest EU-weit eine Regelung, die eine Million Euro pro Unfallopfer und insgesamt fünf Millionen für Personenschäden sowie eine Million Euro für Sachschäden vorsieht. Es gibt aber viele Länder, in denen die Deckungssummen deutlich geringer sind: In der Türkei zum Beispiel liegen sie bei 100.000 Euro pro Person, in der Ukraine bei nur 4.000 Euro und auch in den USA sind in vielen Staaten nur 10.000 US-Dollar Mindestdeckung üblich.
Die Mallorca-Police sorgt für Sicherheit
Das kann zum Problem werden, denn mancher Mietwagen-Anbieter versichert seine Fahrzeuge nur bis zu den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeträgen. Wer mit so einem Wagen einen Unfall verschuldet, muss die Differenz zwischen der Deckungssumme und den tatsächlichen Kosten also aus eigener Tasche zahlen. Das Risiko lässt sich zum einen Minimieren, indem einen Autoverleih nimmt, der höhere Versicherungen anbietet. Noch besser aber hilft die sogenannte Mallorca-Police: Sie erhöht die Deckung auf die im deutschen Vertrag festgelegte Summe – mindestens also auf die in der Bundesrepublik gesetzlich festgelegten Beträge – und springt ein, wenn bei einem Unfall die Deckung der örtlichen Versicherung nicht ausreicht.
Offiziell heißt diese Klausel "Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge" und ist eine Ergänzung zur eigenen Kfz-Haftpflicht. Bei vielen Versicherungsverträgen ist sie bereits standardmäßig im Preis dabei, bei anderen kann sie hinzu gebucht werden. Die Kosten betragen oft nur wenige Euro pro Jahr, die sich im Schadensfall auf jeden Fall bezahlt machen. Wer bei einer Versicherungsgesellschaft ist, die keine Mallorca-Police anbietet, kann die Versicherung zum Beispiel auch bei den Automobilclubs separat abschließen. Dort bekommen auch diejenigen eine Versicherung, die in Deutschland gar kein eigenes Auto haben. Die Kosten sind auch hier überschaubar: Vier Wochen Versicherungsschutz sind schon für 20 Euro zu haben.
Die Mallorca-Klausel gilt europaweit
Der Spitzname Mallorca-Klausel, der sich schlichtweg auf der Deutschen liebstes Reiseziel bezieht, ist mittlerweile übrigens so gängig, dass er sogar in den Vertragsbedingungen häufig auftaucht. Dabei ist er eigentlich irreführend, denn gerade in Spanien ist mit 70 Millionen Euro eine der höchsten Mindestdeckungen für Personenschäden vorgeschrieben. Außerdem ist die Mallorca-Police natürlich nicht auf die Balearen-Insel beschränkt.
Sie gilt in der Regel europaweit, allerdings kann es durchaus sein, dass einzelne Anbieter den Geltungsbereich anders definieren. Manche beschränken sich auf die EU, andere beziehen auch Staaten wie Marokko oder Tunesien mit ein. Vorsicht ist bei der Türkei und Russland geboten: Hier sollte man vor der Reise klären, ob sich der Versicherungsschutz nur auf den europäischen oder auch auf den asiatischen Teil bezieht. Auch der Zeitraum kann von Kfz-Versicherung zu Kfz-Versicherung schwanken, üblich sind ein bis drei Monate ab Anmietung des Leihwagens. Tipp: Wer bei Fernreisen einen Mietwagen in Anspruch nimmt, zum Beispiel in den USA, kann über eine sogenannte Traveller-Police eine ähnliche Absicherung erreichen, wie in Europa mit der Mallorca-Police.
Brauche ich die Mallorca-Police?
Wer häufig beruflich im Ausland ist und einen Mietwagen benötigt oder sein Urlaubsziel gerne auf eigene Faust im Leihauto erkundet, sollte auf jeden Fall auf eine Kfz-Versicherung mit Mallorca-Police achten oder diese separat abschließen, sonst drohen im Schadensfall unter Umständen hohe Kosten. Übrigens: Wer mit einem Mietwagen einen Schaden verursacht, muss in der Regel nicht um seinen Schadensfreiheitsrabatt zu Hause fürchten. Die meisten Verträge mit Mallorca-Police erhalten Klauseln, in denen dies explizit geregelt wird. Sollte man dazu keine Angaben in den Dokumenten finden, empfiehlt sich, direkt bei der Versicherung nachzufragen.
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