Wer ein Auto bei einer Zulassungsstelle anmelden möchte, muss eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen. Ohne die geht gar nichts. Fast jede Versicherungsgesellschaft holt sich vor der Vergabe der Versicherungsbestätigung eine Schufa-Auskunft ein, um die Bonität des Antragsstellers zu überprüfen. Immerhin geht es bei einer Kfz-Versicherung schnell um Beiträge in Höhe von mehreren Hundert Euro. Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sammelt Daten zu bestehenden finanziellen Verpflichtungen, wie Krediten, Girokonten mit Dispositionskredit und Handyverträgen. Negative Informationen, die die Schufa gespeichert haben könnte, sind etwa Zahlungsausfälle, aufgrund von Zahlungsrückständen gekündigte Kredite oder Informationen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen. Was passiert mit einem Versicherungsantrag, wenn die Schufa-Auskunft negativ ausfällt? Ist es trotz Schufa-Eintrages möglich, eine Kfz-Versicherung abzuschließen?

Schufa-Abfrage: Versicherung kann Leistungsumfang begrenzen

Da der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, kann eine Versicherungsgesellschaft einen Antrag nicht ohne weiteres ablehnen. Die Versicherung kann aber das Vertragsverhältnis kündigen, wenn der Versicherte den Erstbeitrag oder auch Folgebeiträge nicht bezahlt. Darüber hinaus hat die Versicherung die Möglichkeit, dem Antragsteller bei Bonitätsproblemen lediglich eine Haftpflichtversicherung mit reduziertem Leistungsumfang anzubieten. Dabei können etwa die Deckungssummen auf das gesetzliche Minimum beschränkt sein. Das heißt: 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 500.000 Euro für Vermögensschäden. Bei den meisten Tarifen liegen die Deckungssummen sonst deutlich über den gesetzlichen Mindestsummen – zum Beispiel bei 100 Millionen Euro. Auch Zusatzleistungen, die sonst in Verbindung mit der Haftpflicht angeboten werden, können entfallen. Dazu gehören etwa die Mallorca-Police, der Kfz-Schutzbrief oder Verkehrsrechtsschutz.
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Bei der Kasko-Versicherung handelt es sich anders als bei der Haftpflicht nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene, sondern um eine freiwillige Versicherung. Versicherer sind daher nicht verpflichtet, einen Antrag auf eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung anzunehmen. Neben einem negativen Schufa-Eintrag kann zum Beispiel auch ein hohes Unfallrisiko oder eine Häufung von Unfällen in der Vergangenheit dazu führen, dass ein Versicherer eine Kaskoversicherung verweigert.

Basis-Tarife gibt es oft auch ohne Schufa-Abfrage

Nicht jede Autoversicherung interpretiert die Bonitätsprüfung in gleicher Weise. Außerdem bieten manche Versicherer günstige Basis-Tarife mit reduziertem Leistungsumfang auch ohne Bonitätsprüfung an. Deswegen lohnt sich auch eine Analyse verschiedener Versicherungsangebote über einen Vergleichsrechner. Hilfreich ist es zudem, wenn man den direkten Kontakt zu Versicherungsvertreter aufnimmt und offen und ehrlich über seine finanzielle Lage spricht. Versicherungsexperte Wolfgang Schütz von Verivox rät: "Wenn möglich sollte der Antragsteller auch die Vorauskasse für ein Jahr von selbst anbieten." Ein Nachweis über ein geregeltes Einkommen und über zuvor gezahlte Versicherungsbeiträge ist ebenfalls ratsam. Ein weiterer Tipp: Prüfen Sie, ob Sie ihr Auto nicht über eine andere Person versichern lassen können. Beispielsweise über den Ehepartner oder über die Eltern bzw. Kinder. Trotz negativer Schufa kann man auf diese Weise einen vollen Versicherungsschutz der Autoversicherung in Anspruch nehmen.

Von

Isabella Sauer