Rund zwei Millionen Pkw und Motorräder sind in Deutschland mit einem Saisonkennzeichen angemeldet. Die Fahrzeuge dürfen damit nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr genutzt werden, Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung werden dafür nur anteilig fällig. Doch wie funktioniert das Saisonkennzeichen eigentlich? Wie lange ist es gültig, wo kann man es bestellen, was kostet es, und was gilt für die Versicherung? Hier kommen die wichtigsten Infos auf einen Blick.

Für wen lohnt sich ein Saisonkennzeichen?

Für alle, die ihr Fahrzeug nicht über das ganze Jahr nutzen wollen – zum Beispiel nicht während der Winterzeit. Oft sind es etwa Zweitwagen (Cabrios, Oldtimer/Youngtimer), Motorräder oder Wohnmobile, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen werden. Der Vorteil des Saisonkennzeichens: Das Fahrzeug muss nicht jedes Jahr an- und wieder abgemeldet werden. Das Saisonkennzeichen wird einmal beantragt und gilt dann automatisch für jede neue Saison. Und: Kfz-Steuer und Versicherungskosten werden nur für den Zeitraum berechnet, in denen das Fahrzeug genutzt wird.

Wie lange dauert die Saison?

So funktioniert das Saisonkennzeichen
Auf dem Schild steht der Gültigkeitszeitraum ganz rechts neben dem Erkennungszeichen. "04" und "10" heißt hier: Saison von April bis Ende Oktober.
Das kann der Fahrzeughalter selbst festlegen. Die Saison muss mindestens zwei Monate und kann maximal elf Monate dauern. Der Gültigkeitszeitraum wird in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), in der Versicherungskarte und auf dem Kennzeichen selbst vermerkt. Auf dem Kennzeichen steht er ganz rechts neben der Kennzeichen-Nummer: Die Zahl über dem Trennstrich gibt den Monat des Saisonbeginns an, die Zahl unter dem Trennstrich den Monat, in dem die Saison endet. Oben "04" und unten "10" heißt: angemeldet von Anfang April bis Ende Oktober. Bei Motorrädern steht der Gültigkeitszeitraum mittig auf dem Kennzeichenschild, rechts neben der TÜV- und der Zulassungsplakette.

Wie bekommt man ein Saisonkennzeichen?

Das Saisonkennzeichen wird bei der für den jeweiligen Wohnort zuständigen Zulassungsstelle beantragt. Vorher muss eine Kfz-Versicherung für den gewünschten Zeitraum abgeschlossen werden. Das Kfz-Kennzeichen selbst, also die Erkennungsnummer, wird bei der Zulassungsstelle vergeben. Man kann sich aber auch ein Wunschkennzeichen online reservieren, sofern die gewünschte Buchstaben- und Zahlen-Kombination noch frei ist. Beim Saisonkennzeichen ist dabei zu beachten, dass die Kombination aus Buchstaben und Zahlen insgesamt fünf Zeichen nicht überschreiten darf (die Buchstaben für den Verwaltungsbezirk nicht mitgezählt) – das heißt, zwei Buchstaben und drei Zahlen oder ein Buchstabe und vier Zahlen. Seit 2017 ist es auch möglich, das Saisonkennzeichen mit einem H-Kennzeichen (für Oldtimer) zu verbinden.
Folgende Unterlagen brauchen Sie bei der Zulassungsbehörde:
• Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
• Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
• Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
• Bisherige Kennzeichenschilder (entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug)
• Neue Kennzeichenschilder (können auch bei der Zulassungstelle angefertigt werden)
• Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit Angabe des Saisonzeitraumes
• SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
• Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht)
Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.

Was kostet ein Saisonkennzeichen?

Die Gebühr bei der Zulassungsbehörde beträgt rund 28 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder (ca. 25 Euro) sowie eine Gebühr von 2,60 Euro für die Kennzeichenreservierung (bei Reservierung eines Wunschkennzeichens 12,80 Euro).
Kfz-Versicherung: Der Beitrag für die Kfz-Versicherung richtet sich wie bei einem Versicherungsvertrag für das ganze Jahr nach den individuellen Umständen des Versicherungsnehmers. Heißt: Die Kosten hängen unter anderem vom Wohnort, Fahrzeugtyp, der Schadenfreiheitsklasse und vielen weiteren Bedingungen ab. Letztendlich ist der Beitrag aber im Normalfall geringer als bei einer ganzjährigen Versicherung, weil die Kosten eben nur anteilig für den genutzten Zeitraum berechnet werden. Gekündigt werden kann die Kfz-Versicherung beim Saisonkennzeichen übrigens bis einen Monat vor Begin der neuen Saison (zum Beispiel bis Ende Februar, wenn die Saison am 1. April beginnt). Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Bei manchen Versicherern muss schon bis zum 30. November des Vorjahres gekündigt werden. Werfen Sie zur Sicherheit einen Blick in die Vertragsunterlagen! Es empfiehlt sich übrigens, eine Saison-Dauer von mindestens sechs Monaten zu wählen. Nur dann verbessert sich bei unfallfreier Fahrt die Schadenfreiheitsklasse.

Kann man die Gültigkeit des Saisonkennzeichens ändern?

Ja, der Gültigkeitszeitraum kann später zwar geändert werden. Dazu wird aber eine neue eVB-Nummer und ein neues Kennzeichenschild benötigt (das Kennzeichen selbst muss nicht geändert werden). Auch die Gebühr von ca. 28 Euro fällt erneut an.
KFZ-VERSICHERUNGSVERGLEICH
Verivox KFZ-VERSICHERUNGSVERGLEICH

Über 330 Autoversicherungen im Vergleich

Vergleichen Sie kostenlos und schließen Sie Ihre Kfz-Versicherung direkt online ab.

In Kooperation mit

Verivox

Wo kann man das Auto außerhalb der Saison parken?

In der Ruhephase darf das Auto weder auf der Straße gefahren noch geparkt werden. Es muss in einer Garage (Einzel- oder auch Sammelgarage) oder auf einem "umfriedeten Abstellplatz" geparkt werden – das ist zum Beispiel ein Hof oder ein Platz, der durch einen Zaun, eine Hecke oder eine Mauer vom öffentlichen Verkehrsraum getrennt ist. Ein Verstoß kostet 40 Euro Bußgeld und gegebenenfalls teures Abschleppen.
Wird das Auto in der Ruhephase gefahren, besteht kein Versicherungsschutz! Das gilt nicht nur für eine Kasko-Versicherung, sondern auch für die Haftpflicht. Das ruhende Fahrzeug ist aber weiterhin versichert, wenn es den Versicherungsbedingungen entsprechend geparkt ist. Heißt: Wird das Auto etwa gestohlen oder durch Feuer, Hagel oder auch Marderbisse beschädigt, greift die Kaskoversicherung – auch außerhalb der Saison.

Saisonkennzeichen und TÜV-Termin

Ein Auto mit Saisonkennzeichen darf in der Ruhephase auch nicht zum TÜV gefahren werden. Liegt der Termin für die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison, muss das Fahrzeug im ersten Monat nach der Betriebspause zur HU.

Ist das Saisonkennzeichen immer günstiger?

Nicht unbedingt! Beziehen Sie in die Kostenrechnung auch den Aufwand für einen Stellplatz mit ein. Oft lohnt sich das Saisonkennzeichen nur, wenn ein entsprechender Stellplatz schon vorhanden ist.

Was ist der Unterschied zum Wechselkennzeichen?

Beim Wechselkennzeichen gibt es keinen Gültigkeitszeitraum wie bei Saisonkennzeichen. Mit dem Wechselkennzeichen können zwei Fahrzeuge über das ganze Jahr abwechselnd zum Einsatz kommen. Die beiden Fahrzeuge dürfen aber nie gleichzeitig betrieben werden. Wer mal mit dem Auto und mal mit dem Wohnmobil unterwegs ist, spart mit einem Wechselkennzeichen Geld für die Kfz-Versicherung. Die Kfz-Steuer muss jedoch für beide Fahrzeuge im vollen Umfang gezahlt werden. Und das Wechselkennzeichen kann jeweils nur für Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse eingesetzt werden: Auto und Wohnmobil ist möglich, Auto und Motorrad nicht.