(dpa/tmn/de) Seit Juli 2012 können Autobesitzer in Deutschland das neue Wechselkennzeichen beantragen. Damit dürfen zwei Fahrzeuge der gleichen EU-Fahrzeugklasse wechselweise mit nur einem Nummernschild gefahren werden. Mit dem Wechselkennzeichen können zum Beispiel zwei Pkw, zwei Oldtimer oder zwei Motorräder betrieben werden – auch die Kombination Pkw/Wohnmobil ist möglich. Das Wechselkennzeichen wird dann für beide Fahrzeuge zugeteilt, darf aber immer nur an einem der beiden geführt werden. Bisher gab es für solche Fälle nur die Möglichkeit, beide Autos separat für das ganze Jahr anzumelden oder eines der Fahrzeuge für einen begrenzten Zeitraum mit einem Saisonkennzeichen anzumelden.

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Rückblick: Der Kampf ums W-Kennzeichen
Neues Wechselkennzeichen
Das Wechselkennzeichen: Über dem Siegel wird künftig ein kleines "W" ins Blech gepresst.
Bild: Jens Koch / AUTO BILD
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) präsentierte AUTO BILD-Redakteur Claudius Maintz das Wechselkennzeichen nun in seiner endgültigen Form (Bild oben). Wichtigster Unterschied zum bisherigen Entwurf: Über dem Siegel des Hauptkennzeichens wird künftig ein kleines "W" ins Blech gepresst. AUTO BILD hat lange für ein Wechselkennzeichen gekämpft, das mit einem Steuervorteil kombiniert ist – so wie in Österreich und in der Schweiz. Beim deutschen Wechselkennzeichen verlangt der Staat aber für beide Fahrzeuge den vollen Steuersatz. Ob das Wechselkennzeichen wirklich Geld spart, ist deshalb umstritten. Zwar haben mehrere Versicherungen günstigere Konditionen angekündigt, doch Experten raten dazu, die Preise kritisch zu vergleichen – vor allem, wenn das Wechselkennzeichen eine Alternative für das Saisonkennzeichen sein soll.

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Neues Wechselkennzeichen
Die kleinen Schilder sind fix, das eigentliche Hauptkennzeichen wird nach Bedarf gewechselt.
Bild: Jens Koch / AUTO BILD
Das Wechselkennzeichen besteht insgesamt aus sechs Teilen: Für jedes Auto gibt es zwei kleine Zusatzschilder, die vorn und hinten fest montiert werden. Das eigentliche Hauptkennzeichen wird nach Bedarf gewechselt. Wichtig: Das Wechselkennzeichen kann jeweils nur für zwei Fahrzeuge einer Fahrzeugklasse zugeteilt werden (siehe Tabelle unten), die darüber hinaus Kennzeichen gleicher Abmessung verwenden müssen. Die gängigsten Wechselkombinationen dürften laut ADAC sein: Pkw-Pkw, Pkw-Oldtimer, Pkw-Wohnmobil sowie Motorrad-Motorrad. Nicht zugeteilt werden Wechselkennzeichen in Verbindung mit Saisonkennzeichen, Roten Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Behördenkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen.

Wechselkennzeichen: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wer kann das Wechselkennzeichen einsetzen?

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Das Wechselkennzeichen kommt für Autofahrer in Frage, die zwei Fahrzeuge besitzen, von denen aber immer nur eines in Betrieb ist. Für Partner oder Familien, die zur gleichen Zeit einen Erst- und einen Zweitwagen nutzen, ist das Wechselkennzeichen keine Alternative!

Welche Vorteile bringt das Wechselkennzeichen?

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Anders als beim Saisonkennzeichen bleiben mit dem Wechselkennzeichen beide Fahrzeuge über das gesamte Jahr angemeldet und können nach Bedarf wechselweise verwendet werden. Ob es auch finanzielle Vorteile gibt, hängt hauptsächlich von den Konditionen der Versicherung ab.

Welche und wie viele Fahrzeuge können zusammen angemeldet werden?

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Zwei Fahrzeuge können auf ein Wechselkennzeichen angemeldet werden. Beide Fahrzeuge müssen derselben Fahrzeugklasse angehören. Also etwa Pkw-Pkw oder Motorrad-Motorad, nicht aber ein Pkw und ein Motorrad. Möglich ist auch die Kombination Pkw und Wohnmobil.

Wie sieht das Wechselkennzeichen aus?

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Das Wechselkennzeichen besteht aus einem Hauptkennzeichen, das zwischen den Fahrzeugen gewechselt wird, und einem kleinen Zusatzschild für jedes Fahrzeug, das fest montiert wird. Der ganze Satz für vorn und hinten besteht also aus sechs Teilen.

Wie dürfen die Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen betrieben werden?

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Es darf immer nur das Fahrzeug betrieben werden, das gerade das vollständige Wechselkennzeichen trägt. Das andere Fahrzeug muss in dieser Zeit auf privatem Gelände abgestellt sein.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

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Wer ohne vollständiges Wechselkennzeichen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro und einen Punkt. Wird das Fahrzeug ohne vollständiges Kennzeichen auf öffentlichem Grund geparkt, drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt.

Was muss bei der Versicherung beachtet werden?

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Für jedes Fahrzeug wird bei der Zulassung eine eigene elektronische Versicherungsbestätigung benötigt. Diese muss vom Versicherer ausdrücklich als für das Wechselkennzeichen zulässig ausgewiesen sein.

Wie hoch sind die Versicherungsbeiträge für Autos mit Wechselkennzeichen?

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Die Preispolitik der Versicherer bleibt abzuwarten. Man kann aber davon ausgehen, dass die Wirtschaft mit speziellen Rabatten um Kunden werben wird. Wichtig: Vergleichen Sie unbdeingt, ob diese wirklich günstiger sind als andere Rabatte (z.B. für Zweitwagen oder Saisonkennzeichen).
Beantragt werden kann das Wechselkennzeichen bei den örtlichen Zulassungsstellen. Laut ADAC fallen dabei Kosten von etwa 100 Euro an – rund 65 Euro als Zulassungsgebühr und etwa 40 für die Kennzeichen selbst. Teuer werden kann es übrigens, wenn Halter vergessen, das Kennzeichen zu wechseln. Wer ohne vollständiges Wechselkennzeichen unterwegs ist, dem droht nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro. Ein Bußgeld von 40 Euro kann außerdem fällig werden, wenn das Fahrzeug, das gerade nicht in Benutzung ist, auf öffentlichen Straßen parkt. Ohne Hauptkennzeichen darf das Fahrzeug nur auf privatem Gelände abgestellt werden – andernfalls kann zusätzlich auch der Versicherungsschutz gefährdet sein.