Ratgeber H-Kennzeichen — 04.10.2011

Das neue H

Ab November 2011 gelten neue Regeln für das H-Gutachten. Und schon gibt es erste Kritik an der neuen Richtlinie. Wir haben nachgehakt und erklären, was sich verändert.

Seit 1997 gibt es H-Kennzei­chen. Unsere Klassiker gelten seither als kraftfahrzeug-techni­sches Kulturgut, der Staat be­steuert sie pauschal mit 191 Euro. 2007 fiel das Privileg von TÜV und Dekra, und seither dürfen alle geschulten Prüfingenieure ein H-Gutachten erstellen.  Jetzt wird alles anders, ein biss­chen zumindest: Ab 1. November 2011 gilt die neue "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO". Sie soll, so sieht es der Gesetzgeber, Klarheit schaffen. Dazu soll das Gutach­ten übersichtlicher und einfacher werden.

PDF-Download: Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern

Tatsächlich? Experten äußern Zweifel. Die Richtlinie sei ohne Sachverstand geschrieben, zu­dem gebe es viele Widersprüche. So tauchen wiederholt Begriffe wie "Originalausführung" auf, die der Text jedoch nicht erläu­tert. Legen wir hier kurz nach: Originalausführung steht für ein Bauteil in seiner ersten, ur­sprünglichen Form. Das schließt, genau genommen, Nachbauten aus, auch originalgetreue. Noch dazu, weil diese an einigen Stel­len der Richtlinie ausdrücklich erwähnt werden. "Das ist nicht der Fortschritt, den wir erwartet haben", sagt Julian Westpfahl, Rechtsanwalt bei der Kanzlei SKW Schwarz in Frankfurt.

Reif für's H: Klassiker, die 30 werden

Zu vieles bleibt missverständ­lich, zum Beispiel der Passus, der den Umgang mit den Abgasanla­gen beschreibt: Waren bislang originalgetreue Nachbauten auch in Edelstahl zulässig, fehlt in der neuen Richtlinie das Wort "auch". Liest man genau – was bei Richt­linien erwünscht sein sollte –, dürfte es keine H-Zulassung ge­ben, wenn nun ein simpler Er­satz-Auspufftopf aus Stahlblech montiert wurde. Das war sicher nicht gewollt. Steht aber so im Text. Ihr seid nicht zu beneiden, liebe Prüfingenieure. Wenig begeistert ist auch Nor­bert Schroeder, Oldtimer-Sach­verständiger und Geschäftsfüh­rer von Kleofactum Automotive. "Die neue Richtlinie", sagt er, "lässt viel zu viel Raum für Inter­pretationen." In unserer Bildergalerie sehen Sie, wie die Formulierung in der Gesetzesänderung formuliert sind.

H-Kennzeichen: Bestand 2010

Fazit: "Eine Zustandsnote 3 oder besser wird nicht mehr gefordert. Gut so, starre Regeln helfen nicht, schließlich soll neben dem Zustand auch die Substanz zählen. Doch warum ist die neue Richtlinie so fehlerhaft, so unsauber formuliert? Ich hoffe, dass die kommende Arbeitsanweisung für die Prüfer diese Mängel ausmerzt. Was bleiben wird: kein H schon bei geringen Mängeln! Genügt ein Öltropfen fürs Aus? Das wird Streit geben." Thomas Wirth

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H

derO309
07.10.2011, 11:49Uhr

Sachverständige und Richtlinien , mensch dett ist doch zum Lachen , kaffeetrinkerrunde und da wird dann so ein Hirnloser Mist verabschiedet.

derO309
07.10.2011, 11:46Uhr

Hier Funktioniert so einiges nicht Mölly ?????? , 600 Zeichen für einen Beitrag mit Meinung , mann dett is doch Lächerlich.

Der Mölly
07.10.2011, 10:35Uhr

Leider funktioniert der Link (PDF-Download: Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern) nicht!

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