Werden viele Oldtimer zu günstig besteuert? Das kritisiert der Bundesrechnungshof. In einem Statement moniert die Behörde fehlende Einnahmen in Höhe von 170 Millionen Euro, weil der ursprüngliche Gedanke hinter der Kfz-Steuer für die historischen H-Kennzeichen angeblich ad absurdum geführt wird.
Denn die Besteuerung mit einer finanziell günstigen Jahrespauschale war laut Rechnungshof ursprünglich für "historische Sammlerstücke zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts" gedacht.

Oldtimer-Besitzer zahlen pauschal 191,73 Euro im Jahr

"Die Vergünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer für Oldtimer, die als Alltagsfahrzeuge genutzt werden, widerspricht der ursprünglichen Zielsetzung des Gesetzgebers und den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung", so der Bundesrechnungshof in einer Stellungnahme.
Der Hintergrund: Sind Fahrzeuge älter als 30 Jahre, kann ein H-Kennzeichen beantragt werden. Das Fahrzeug muss sich aber weitestgehend im Originalzustand befinden oder fachmännisch restauriert worden sein. Oldtimer-Besitzer zahlen pauschal 191,73 Euro im Jahr, und dabei ist es egal, ob sie einen Pkw, Traktor oder Lkw fahren. Diese Regelung existiert seit 1997, damit Historie auf vier Rädern kostengünstig erhalten werden kann. Damals rechnete man mit 135.000 Oldtimern, die unter diese Besteuerung fallen werden.
Bis 2020 ist die Zahl der Oldtimer auf 391.000 gestiegen, erklärt der Bundesrechnungshof.
Bild: Christian Bittmann / AUTO BILD

Das Problem: Inzwischen gelte die Besteuerung auch für Fahrzeuge, die im Alltagsverkehr als normales Fortbewegungsmittel genutzt würden, heißt es weiter von der Behörde: "Aufgrund der höheren Produktionszahlen und der Langlebigkeit der Fahrzeuge überschreiten zukünftig immer mehr Alltagsfahrzeuge die 30-Jahres-Grenze für die Einordnung als Oldtimer, sodass die Mindereinnahmen weiter steigen", heißt es in dem Bericht.

Jährlich 170 Millionen Euro weniger Kfz-Steuer

Bis 2020 ist die Zahl der Oldtimer auf 391.000 gestiegen, und dadurch "nimmt der Bund jährlich 170 Millionen Euro weniger Kfz-Steuer ein. Wegen des deutlich höheren Schadstoffausstoßes älterer Fahrzeuge widerspricht dies auch den klimapolitischen Zielen des Bundes."
Denn "unbestreitbar übersteigen die durch­schnittlichen Emissionen pro gefahrenem Kilometer bei alten Fahrzeugen die der Gesamt­flotte um ein Vielfaches", heißt es in dem Bericht weiter. Deshalb dürften Alltagsfahrzeuge mit hohen Emissionen nicht steuerlich begünstigt werden. Die genaue Anzahl der Oldtimer als Alltagsfahrzeuge sei zudem nicht entscheidungsrelevant, so die Rechnungsprüfer.
Die Behörde forderte deshalb das Bundesfinanzministerium zu einer "zügigen Gesetzesinitiative" auf, um Alltagsfahrzeuge aus der besonderen Oldtimer-Besteuerung auszuschließen.

Kommentar zum Thema: Grandioser Unsinn

In einem Kommentar erklären wir, warum die Forderung des Bundesrechnungshofes grandioser Unsinn ist.