Bulli-Namensrechte
VW verstärkt den Druck auf Berlinbulli

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Wem "gehört" der Begriff Bulli? Der Streit schwelt seit fast zweieinhalb Jahren zwischen VW und einer Berliner Autovermietung. Jetzt fährt der Wolfsburger Konzern schwerere Geschütze auf.
Volkswagen legt im Rechtsstreit um den Begriff Bulli nach. Der Konzern hat der Autovermietung Berlinbulli eine Unterlassungserklärung geschickt. In dem AUTO BILD vorliegenden Schreiben verlangen die Wolfsburger, den Begriff Bulli nicht mehr zu verwenden, Auskunft über Umsatz und Gewinn sowie Schadensersatz wegen der Nutzung des Begriffs. VW habe sich im Jahr 2007 "Bulli" als Wortmarke und "VW Bus" als dreidimensionale Marke schützen lassen. Der Autohersteller habe die Rechte vom PistenBully-Hersteller Kässbohrer erworben und dafür bezahlt.
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Berlinbulli-Chef Dirk Salomon argumentiert, "Bulli" entstamme dem Volksmund. "Wenn das Gericht zu der Einschätzung gelangt, der Begriff 'Bulli' sei zu einem bloß warenbeschreibenden Begriff geworden, wie vielleicht Föhn für Haartrockner, bestünde kein durchsetzbarer Markenschutz mehr", so Lars Jaeschke, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. VW erklärt: "Wir haben mehrere Vorschläge der außeramtlichen Einigung gemacht und sogar Kooperationen mit dieser sympathischen Geschäftsidee vorgeschlagen. Leider wurde dies ausgeschlagen."
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