Oldtimer-Zulassungen: VDA-Hitliste
Die beliebtesten Oldtimer

Die Statistik zeigt: Oldtimer stehen bei uns hoch im Kurs. Die Zahl der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen hat 2011 um 10,9 Prozent zugenommen. Die aktuelle Oldtimer-Hitliste!
Im Überblick: Alles zum Thema Kfz-Kennzeichen
Oldtimer sind weiterhin überaus attraktiv. Das vor 15 Jahren eingeführte H-Kennzeichen hat sich als langfristiges Erflogsmodell erwiesen, wie die neuen Zahlen des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) belegen: Die Anzahl der Oldtimer hat im Jahr 2011 um 10,9 Prozent zugenommen, wie die Auswertung der Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ergab. Insgesamt rollen damit 231.064 Fahrzeuge mit H-Kennzeichen auf unseren Straßen. Vor zehn Jahren waren es lediglich 97.208 Oldtimer. Damit hat sich der Bestand seit 2002 mehr als verdoppelt.
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Die beliebteste Oldie-Marke in Deutschland ist Mercedes – allen voran der SL R 107.
Bild: Sven Krieger
Definition "Historisches Fahrzeug" nach § 23 StVZO
Kulturgutes
Nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können als Oldtimer eingestuft werden und die Schlüsselnummer "0098" erhalten (§ 2 Nr. 22 FZV).
Nachweispflicht
Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, aber die bezüglich der Erstzulassung diese Bedingung nicht erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Originalität
Die Originalität muss in allen Hauptbaugruppen gegeben sein. Im Zweifelsfall sind erforderliche Nachweise vom Verfügungsberechtigten beizubringen. Die sachverständige Beurteilung einer Abweichung im Einzelfall ist vom aaSoP (Amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer) oder PI (Prüfinstanz) jeweils mit der "Technischen Leitung" der Überwachungsinstitution abzustimmen.
Änderungen
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig.
Erhaltungswürdiger Zustand
Das vorgestellte Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Voraussetzung dafür ist die nachgewiesene Vorschriftsmäßigkeit nach § 29 beziehungsweise § 21 StVZO und ein Zustand gemäß Ziffer 2.
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