Ratgeber H-Kennzeichen
—Das neue H
Ab November 2011 gelten neue Regeln für das H-Gutachten. Und schon gibt es erste Kritik an der neuen Richtlinie. Wir haben nachgehakt und erklären, was sich verändert.
Seit 1997 gibt es H-Kennzeichen. Unsere Klassiker gelten seither als kraftfahrzeug-technisches Kulturgut, der Staat besteuert sie pauschal mit 191 Euro. 2007 fiel das Privileg von TÜV und Dekra, und seither dürfen alle geschulten Prüfingenieure ein H-Gutachten erstellen. Jetzt wird alles anders, ein bisschen zumindest: Ab 1. November 2011 gilt die neue "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO". Sie soll, so sieht es der Gesetzgeber, Klarheit schaffen. Dazu soll das Gutachten übersichtlicher und einfacher werden.
PDF-Download: Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern
Tatsächlich? Experten äußern Zweifel. Die Richtlinie sei ohne Sachverstand geschrieben, zudem gebe es viele Widersprüche. So tauchen wiederholt Begriffe wie "Originalausführung" auf, die der Text jedoch nicht erläutert. Legen wir hier kurz nach: Originalausführung steht für ein Bauteil in seiner ersten, ursprünglichen Form. Das schließt, genau genommen, Nachbauten aus, auch originalgetreue. Noch dazu, weil diese an einigen Stellen der Richtlinie ausdrücklich erwähnt werden. "Das ist nicht der Fortschritt, den wir erwartet haben", sagt Julian Westpfahl, Rechtsanwalt bei der Kanzlei SKW Schwarz in Frankfurt.
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Zu vieles bleibt missverständlich, zum Beispiel der Passus, der den Umgang mit den Abgasanlagen beschreibt: Waren bislang originalgetreue Nachbauten auch in Edelstahl zulässig, fehlt in der neuen Richtlinie das Wort "auch". Liest man genau – was bei Richtlinien erwünscht sein sollte –, dürfte es keine H-Zulassung geben, wenn nun ein simpler Ersatz-Auspufftopf aus Stahlblech montiert wurde. Das war sicher nicht gewollt. Steht aber so im Text. Ihr seid nicht zu beneiden, liebe Prüfingenieure. Wenig begeistert ist auch Norbert Schroeder, Oldtimer-Sachverständiger und Geschäftsführer von Kleofactum Automotive. "Die neue Richtlinie", sagt er, "lässt viel zu viel Raum für Interpretationen." In unserer Bildergalerie sehen Sie, wie die Formulierung in der Gesetzesänderung formuliert sind.
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Fazit: "Eine Zustandsnote 3 oder besser wird nicht mehr gefordert. Gut so, starre Regeln helfen nicht, schließlich soll neben dem Zustand auch die Substanz zählen. Doch warum ist die neue Richtlinie so fehlerhaft, so unsauber formuliert? Ich hoffe, dass die kommende Arbeitsanweisung für die Prüfer diese Mängel ausmerzt. Was bleiben wird: kein H schon bei geringen Mängeln! Genügt ein Öltropfen fürs Aus? Das wird Streit geben." Thomas Wirth
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