Jurististisches Gezerre um gestohlenen Porsche
Hickhack um geklauten 911er

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Einem Mann wird 2009 der 911 T von 1970 geklaut. Vier Jahre später findet er seinen Porsche im Internet wieder – doch Juristen streiten, ob er ihn zurückbekommt. Chronik eines Justizskandals.

Ralf Müller versteht die Welt nicht mehr. Hier steht sein geklauter 911er, doch er bekommt ihn nicht zurück.
Bild: Roman Raetzke

Sehnsüchtig blickt Müller auf seinen 911er, den die Hamburger Staatsanwaltschaft nicht freigibt.
Bild: Roman Raetzke
'Persilschein für Autodiebe"
"Wenn das rechtens ist, wäre das ein Persilschein für jeden Autodieb", empört sich Müller. "Fahrzeug klauen, für drei Jahre verschwinden lassen, dann mit geänderter Fahrgestellnummer in Holland oder Belgien neu zulassen und ganz legal als Reimport in Deutschland auf den Markt bringen." Müller und sein Anwalt vermuten, dass der deutsche Paragraf 935 (BGB) ausgehebelt werden soll. Der schließt den gutgläubigen Erwerb gestohlener Waren aus.Rechtsanwalt Götz Knoop, Vizepräsident im Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge (Deuvet), macht Müller Mut: "Da sich der Diebstahl nicht in Belgien, sondern zuvor in Deutschland ereignete, ist meiner Meinung nach deutsches Recht nach Paragraf 932/935 anzuwenden." Ob das stimmt oder eben nicht, diese Frage soll nun das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg in einem vom Gericht beauftragten Gutachten klären. Ende Januar 2015 stand das Ergebnis noch immer nicht fest.
Müller will kämpfen

Ein Bild aus glücklichen Tagen: Müller und sein 911er.
Bild: Privat / Ralf Müller
Fazit
Kopfschütteln und Unverständnis. So reagiert jeder, der vom Schicksal des selbstständigen Kfz-Mechanikers Ralf Müller erfährt. Der Fall eines Wagens, der in Deutschland gestohlen wurde und nun in Deutschland wieder auf den Markt gekommen ist, soll nicht nach deutschem Recht beurteilt werden? Wenn es stimmt, was der deutsche Richter vermutet, dann würde das die Legalisierung von Hehlerware über Europas Grenzen bedeuten. Und das wäre ein Skandal. Denn dann wäre Ralf Müller gleich doppelt bestohlen worden. Einmal von finsteren Ganoven und gleich noch mal von scheinbar seriösen Händlern.
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